Klimabonus und Energiehilfen in Österreich 2026

Aktualisiert: 2026-10-26
Klimabonus und Energiehilfen in Österreich 2026

Der Klimabonus wird in Österreich seit 2025 nicht mehr ausbezahlt. Wer in einem früheren Jahr anspruchsberechtigt war und den Betrag nicht erhalten hat, kann den Anspruch noch nachträglich geltend machen. Außerdem gibt es 2026 mehrere Energie- und Klimaförderungen.

Was ist mit dem Klimabonus passiert?

Der Klimabonus sollte die zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung ausgleichen. Die CO2-Abgabe zahlen Unternehmen, die in Österreich Treibstoffe herstellen oder importieren. Der Klimabonus wurde seit 2022 einmal jährlich ausbezahlt.

Seit 2025 gibt es keinen neuen Klimabonus mehr. Ansprüche für frühere Jahre gehen jedoch nicht verloren. Sie können noch bis Dezember 2027 nachträglich geltend gemacht werden, wenn die Voraussetzungen im jeweiligen Anspruchsjahr erfüllt waren.

Wenn ein Brief mit dem Klimabonus nicht rechtzeitig bei der Post abgeholt wurde, muss das Kontaktformular auf klimabonus.gv.at verwendet werden.

Wer war in den früheren Jahren anspruchsberechtigt?

Anspruch hatte jede natürliche Person, die im jeweiligen Anspruchsjahr mindestens sechs Monate beziehungsweise 183 Tage einen Hauptwohnsitz in Österreich hatte. Alter und Staatsangehörigkeit waren grundsätzlich nicht entscheidend. Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft mussten zusätzlich rechtmäßig in Österreich aufhältig sein.

Wie hoch war der Klimabonus 2024?

Seit 2023 setzte sich der Klimabonus aus einem einheitlichen Sockelbetrag und einem vom Wohnort abhängigen Regionalausgleich zusammen. Je schlechter die öffentliche Verkehrsanbindung und Infrastruktur, desto höher war der Regionalausgleich.

Der genaue Betrag konnte anhand der Postleitzahl des Hauptwohnsitzes auf klimabonus.gv.at geprüft werden.

Wie wurde der Klimabonus ausbezahlt?

Ein Antrag war nicht erforderlich. Der Betrag wurde automatisch auf das Bankkonto überwiesen, wenn dieses zum Beispiel in FinanzOnline hinterlegt war oder der Staat bereits regelmäßig Zahlungen leistete, etwa eine Pension, Pflegegeld oder Kinderbetreuungsgeld.

Alle anderen Personen erhielten einen eingeschriebenen Brief (RSa-Brief) mit einem Gutschein. Dieser konnte in Geschäften eingelöst oder gegen Bargeld getauscht werden. Der halbe Klimabonus für Minderjährige, die Familienbeihilfe erhielten, wurde auf jenes Konto überwiesen, auf das auch die Familienbeihilfe ausbezahlt wurde.

Musste der Klimabonus versteuert werden?

Der Klimabonus für 2024 war steuerpflichtig, wenn das jährliche steuerpflichtige Einkommen mehr als 66.612 Euro betrug. Das entsprach ungefähr 6.660 Euro brutto pro Monat. Die Sozialhilfe wurde durch den Klimabonus nicht beeinflusst.

Wer den Klimabonus aufgrund einer unrechtmäßigen Meldung oder falscher Angaben erhalten hatte, musste ihn zurückzahlen. Alternativ konnte der Betrag von späteren Klimaboni abgezogen werden.

Welche Energie- und Klimaförderungen gibt es 2026?

Geräte-Retter-Prämie

Die Geräte-Retter-Prämie ist die Nachfolge des Reparaturbonus. Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können seit dem 12. Jänner 2026 auf geraete-retter-praemie.at einen Gutschein (Bon) für die Reparatur, Wartung oder den Service von elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten beantragen.

Bei Bruttokosten von 160 Euro beträgt die Förderung beispielsweise 80 Euro. Bei Kosten von 300 Euro wird der Höchstbetrag von 130 Euro erreicht.

Der Gutschein muss innerhalb von drei Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Die Rechnung wird zunächst vollständig selbst bezahlt; die Förderung wird anschließend auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Die Förderung gilt nur für eigene Geräte, die auf der entsprechenden Liste stehen. Eine Garantie- oder Gewährleistungsreparatur wird nicht gefördert.

Die Anzahl der Gutscheine ist grundsätzlich nicht begrenzt. Pro Gerät kann jedoch nur ein Gutschein beantragt werden. Ein neuer Gutschein kann erst nach der Einlösung des vorherigen beantragt werden.

Photovoltaik und Stromspeicher: EAG-Investitionsförderung

Für die Errichtung oder Erweiterung einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage kann im Rahmen bestimmter Förderzeiträume (Fördercalls) eine einmalige Investitionsförderung beantragt werden. Der letzte Fördercall 2026 läuft vom 8. bis 22. Oktober.

Sanierungsoffensive 2026

Das Budget der Förderung für den Austausch fossiler Heizungen (Kesseltausch) ist ausgeschöpft. Eine neue Registrierung ist nicht mehr möglich. Bereits eingereichte Registrierungen und Anträge werden weiterhin bearbeitet.

Für den Sanierungsbonus kann seit dem 2. Februar 2026 kein neuer Antrag mehr gestellt werden.

Energieberatung und Landesförderungen

Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Energieberatung. Diese ist an vielen Orten kostenlos. Zusätzlich bieten die Bundesländer eigene Förderungen an, zum Beispiel für Sanierungen oder Photovoltaikanlagen.

Praktische Schritte

  1. Prüfe, ob du für ein früheres Jahr mindestens 183 Tage einen Hauptwohnsitz in Österreich hattest und rechtmäßig aufhältig warst.
  2. Wenn ein früherer Klimabonus nicht angekommen ist, nutze das Kontaktformular auf klimabonus.gv.at. Eine nachträgliche Geltendmachung ist bis Dezember 2027 möglich.
  3. Für eine Gerätereparatur beantrage den Bon auf geraete-retter-praemie.at und löse ihn innerhalb von drei Wochen bei einem Partnerbetrieb ein.
  4. Wenn du eine Photovoltaikanlage oder einen Speicher planst, beachte den Fördercall vom 8. bis 22. Oktober 2026.
  5. Informiere dich bei der Energieberatung deines Bundeslandes über regionale Förderungen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Informationen der zuständigen Stellen.

Quelle: oesterreich.gv.at

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