GIS-Änderung 2025: Wer muss den ORF-Beitrag bezahlen?

Aktualisiert: 2026-10-26
GIS-Änderung 2025: Wer muss den ORF-Beitrag bezahlen?

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es in Österreich die bisherige GIS-Gebühr nicht mehr. An ihre Stelle ist der ORF-Beitrag getreten. Mit wenigen Ausnahmen müssen Haushalte mit Hauptwohnsitz diesen Beitrag bezahlen – unabhängig davon, ob sie ORF-Programme empfangen oder überhaupt ein Fernsehgerät beziehungsweise Radio besitzen.

Was war die GIS-Gebühr?

Die Gebühren Info Service (GIS) GmbH war für die Einhebung der österreichischen Radio- und Fernsehgebühren zuständig und arbeitete dabei eng mit dem Finanzministerium zusammen. Die GIS bestand in dieser Funktion seit 1998.

Nach den früher geltenden Regeln musste für Geräte, die zum Empfang von Fernseh- oder Radiosendungen geeignet waren, eine GIS-Gebühr bezahlt werden. Ob tatsächlich Programme des Österreichischen Rundfunks (ORF) gesehen oder gehört wurden, war dabei nicht entscheidend.

Was ist der ORF-Beitrag?

Der ORF-Beitrag ist eine neue Form der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich. Für die Einhebung ist die ORF-Beitrags Service GmbH zuständig.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt grundsätzlich: Jeder Haushalt mit einem Hauptwohnsitz muss sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und Radios beteiligen. Entscheidend ist der Haushalt, nicht die Zahl der dort gemeldeten Personen.

Wie hoch ist der ORF-Beitrag?

Der ORF-Beitrag beträgt 15,30 Euro pro Monat für jeden Hauptwohnsitz. Zusätzlich kann eine Landesabgabe anfallen.

Damit ist der Grundbetrag niedriger als die frühere GIS-Gebühr, die je nach Bundesland zwischen 22,45 Euro und 28,65 Euro pro Monat lag.

Wer muss den ORF-Beitrag bezahlen?

Eine Ausnahme gilt, wenn der Nebenwohnsitz für eine andere Person gleichzeitig als Hauptwohnsitz gilt. In diesem Fall besteht für die Adresse eine Zahlungspflicht.

Wie wird der ORF-Beitrag bezahlt?

Der ORF-Beitrag muss immer im Voraus bezahlt werden. Für neue Registrierungen gelten folgende Zahlungsarten:

Was gilt für bisherige GIS-Kundinnen und -Kunden?

Wer bereits bei der GIS registriert war und die Gebühren bezahlt hat, muss keine neue Registrierung vornehmen. Die ORF-Beitrags Service GmbH übernimmt die Daten ab dem 1. Januar 2024 automatisch.

Beim Übergang kann die erste Rechnung vorübergehend höher ausfallen. Wenn der zweite Monat einer bereits im Voraus bezahlten GIS-Zweimonatsrechnung auf Januar 2024 entfällt, verrechnet die GIS für 2023 nur noch den Dezember. Der verbleibende Monat wird gemeinsam mit den ersten zwei Monaten des ORF-Beitrags von der ORF-Beitrags Service GmbH verrechnet. Die erste Rechnung kann daher drei Monatsbeträge enthalten. Danach erfolgt die Abrechnung wieder im üblichen Zweimonatsrhythmus.

Bezieht sich die letzte GIS-Rechnung bereits auf November und Dezember 2023, beginnt der ORF-Beitrag mit zwei Monaten.

Wer kann eine Befreiung beantragen?

Personen, die bereits eine Befreiung von der GIS-Gebühr erhalten haben, müssen keinen neuen Antrag stellen. Vor Ablauf der Befreiung werden sie schriftlich informiert.

Auch neu registrierte Personen oder Haushalte, die bisher keine Befreiung beantragt haben, können einen Antrag stellen. Eine Befreiung ist unter anderem möglich, wenn folgende Leistungen bezogen werden:

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich mit dem Befreiungsrechner prüfen. Der Antrag auf Befreiung erfolgt über die ORF-Beitrags Service.

Was ist bei einer neuen Registrierung zu tun?

Für jeden Hauptwohnsitz muss eine volljährige Person registriert werden. Das gilt auch dann, wenn sich an der Adresse kein Fernsehgerät und kein Radio befinden.

Die Registrierung kann online über die Registrierungsseite vorgenommen werden. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Auch ein Antrag auf Befreiung kann nur im Zuge der Registrierung gestellt werden.

Wenn ein Nebenwohnsitz für eine andere Person als Hauptwohnsitz gilt, muss die Adresse nach dem ORF-Beitrags-Gesetz ebenfalls registriert werden. Meldet sich für einen Hauptwohnsitz niemand an, kann die zuständige Stelle die Bewohnerinnen und Bewohner auffordern, ihre Pflichten zu erfüllen. Für die Adresse muss daher eine zuständige Person registriert werden.

Häufige Fragen zum ORF-Beitrag

Muss ich den ORF-Beitrag auch ohne Fernseher und Radio bezahlen?

Ja. Ohne bewilligte Befreiung besteht für jeden Haushalt mit Hauptwohnsitz seit dem 1. Januar 2024 eine Zahlungspflicht.

Wie viel kostet der ORF-Beitrag?

Der Grundbetrag beträgt 15,30 Euro pro Monat und Hauptwohnsitz. Eine zusätzliche Landesabgabe ist möglich.

Muss ich für einen Nebenwohnsitz bezahlen?

Nein, sofern der Nebenwohnsitz für keine volljährige Person gleichzeitig der Hauptwohnsitz ist. Ist er für eine andere Person der Hauptwohnsitz, besteht für die Adresse eine Zahlungspflicht.

Muss ich mich erneut registrieren, wenn ich bereits GIS bezahlt habe?

Nein. Die Daten bereits registrierter und zahlender GIS-Kundinnen und -Kunden werden automatisch von der ORF-Beitrags Service GmbH übernommen.

Praktische Schritte

  1. Prüfen Sie, ob Ihre Adresse als Hauptwohnsitz oder nur als Nebenwohnsitz gemeldet ist.
  2. Wenn Sie bereits GIS bezahlt haben, warten Sie auf die Informationen und Rechnung der ORF-Beitrags Service GmbH.
  3. Wenn Sie noch nicht registriert sind, führen Sie die Registrierung online durch.
  4. Prüfen Sie mit dem Befreiungsrechner, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen.
  5. Melden Sie Änderungen bei Name, Adresse oder Bankverbindung online über das entsprechende Formular.
  6. Beachten Sie, dass der ORF-Beitrag im Voraus bezahlt werden muss.

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