Anlagebetrug in Österreich: Anbieter 2026 richtig prüfen

Im Internet werden zahlreiche Anlageangebote beworben. Manche stammen von Unternehmen oder Personen, die in Österreich keine Berechtigung für Finanzdienstleistungen besitzen. Bevor Sie Geld überweisen, können Sie den Anbieter mit drei kostenlosen Online-Werkzeugen der FMA prüfen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die FMA veröffentlicht öffentliche Anlegerwarnungen (Investorenwarnungen) zu Anbietern ohne erforderliche Berechtigung.
- In der Unternehmensdatenbank (Unternehmensdatenbank) finden Sie die in Österreich zugelassenen Finanzunternehmen.
- Mit der Vermittlersuche (Vermittlerabfrage) lässt sich prüfen, ob eine Person als Vermittler registriert ist und für welches Unternehmen sie tätig sein darf.
- Fehlt eine Warnung zu einem Unternehmen, ist das noch kein Beweis für dessen Seriosität.
- Hohe Renditen bei gleichzeitig niedrigem Risiko sind wirtschaftlich nicht möglich.
Was ist eine Investorenwarnung?
Die FMA darf öffentlich davor warnen, dass eine genannte Person oder ein genanntes Unternehmen bestimmte Finanzdienstleistungen ohne erforderliche Bewilligung (Konzession) anbietet. Die Warnungen erscheinen auf der Website der FMA und sind auch im elektronischen Verlautbarungs- und Informationssystem (EVI) abrufbar.
Eine Warnung wird nach einer Prüfung veröffentlicht, wenn der Verdacht besteht, dass jemand ohne Aufsicht und ohne entsprechende Berechtigung Finanzdienstleistungen anbietet. Das ist besonders hilfreich, wenn ein Anbieter schwer auffindbar ist, etwa weil er keinen Sitz in Österreich hat, oder wenn Anleger unmittelbar gefährdet sein könnten.
So suchen Sie in den Warnungen
- Filtern Sie die Liste nach dem Veröffentlichungsjahr.
- Sortieren Sie die Einträge nach Datum oder Titel auf- oder absteigend.
- Geben Sie den Namen des Anbieters in das Feld „Suchen“ ein.
- Mit „Liste aktualisieren“ wenden Sie die Filter an; „Zurücksetzen“ stellt die Ausgangsansicht wieder her.
- Über „Mehr lesen“ öffnen Sie die Details.
Wichtig: Wenn ein Unternehmen noch nicht in den Investorenwarnungen aufscheint, bedeutet das nicht automatisch, dass es vertrauenswürdig ist. Prüfen Sie daher zusätzlich die Unternehmensdatenbank.
Unternehmensdatenbank: Ist der Anbieter in Österreich zugelassen?
In der FMA-Unternehmensdatenbank sind alle zugelassenen Unternehmen erfasst, unter anderem Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen. Nur die dort eingetragenen Unternehmen dürfen bestimmte Finanzdienstleistungen in Österreich anbieten und werden von der FMA beaufsichtigt.
Gerade im Internet werben häufig Anbieter und Handelsplattformen, die in Österreich nicht tätig sein dürfen. Bei einer verdächtigen Kontaktaufnahme oder einem ungewöhnlich günstigen Angebot sollte die Prüfung der Zulassung daher der erste Schritt sein.
Sie können nach Name, Sitz, Bankleitzahl und Kategorie suchen. Nach dem Öffnen eines Treffers werden unter anderem die Kategorie und die Adresse angezeigt. Mit „Druckansicht“ können Sie die Informationen ausdrucken.
Welche Unternehmen sind dort beispielsweise erfasst?
- Banken, Versicherungen und Pensionskassen
- Kapitalanlagegesellschaften und Verwaltungsgesellschaften für Immobilienfonds
- Betriebliche Vorsorgekassen
- Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
- Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen
- Verwalter alternativer Investmentfonds und Börseunternehmen
Die Datenbank wird sorgfältig und laufend aktualisiert. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird jedoch keine Garantie übernommen.
Vermittlerabfrage: Wer nimmt Kontakt auf?
Oft meldet sich nicht das Unternehmen selbst, sondern ein Vermittler. Mit der FMA-Vermittlerabfrage können Sie prüfen, ob die Person als Wertpapiervermittler (Wertpapiervermittler, WPV) oder als vertraglich gebundener Vermittler (Vertraglich gebundener Vermittler, VGV) eingetragen ist und für welches Unternehmen sie tätig sein darf. Diese Vermittler dürfen nur arbeiten, wenn sie im Register der FMA aufscheinen.
Bei der Suche muss der Nachname genau eingegeben werden. Beim Vornamen genügt der Anfang. Bei einem Firmennamen reichen die ersten beiden Buchstaben. Danach wählen Sie „Abfrage ausführen“.
Zusätzlich können Sie im Gewerbeinformationssystem prüfen, ob der Vermittler über eine Gewerbeberechtigung verfügt.
Der Unterschied zwischen VGV und WPV
- Wer kann VGV sein? Eine juristische oder natürliche Person. Ein VGV darf für ein einziges Unternehmen tätig sein, etwa für eine Bank, eine Wertpapierfirma oder ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Er darf die gesamten Finanzinstrumente dieses Unternehmens vermitteln.
- Wer kann WPV sein? Nur eine natürliche Person. Ein WPV darf für höchstens drei Unternehmen tätig sein, allerdings nur für eine Wertpapierfirma oder ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, nicht für eine Bank oder Versicherung. Er darf nur übertragbare Wertpapiere sowie Investment- und Immobilienfonds vermitteln.
- Weiterbildung: Für VGV und WPV sind jeweils 15 Stunden beaufsichtigte Weiterbildung pro Jahr vorgesehen.
Ein vertraglich gebundener Vermittler kann nicht gleichzeitig Wertpapiervermittler sein.
Was gehört zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung?
Ein Berater muss die finanzielle Situation des Kunden sorgfältig prüfen und dessen Anlageziele sowie Risikobereitschaft besprechen. Über sämtliche Risiken und Kosten muss informiert werden. Die Informationen müssen vollständig, verständlich und richtig sein.
Privatkunden genießen den vollständigen Schutz des Wertpapieraufsichtsgesetzes (Wertpapieraufsichtsgesetz, WAG). Dazu gehört unter anderem:
- Banken und Anbieter müssen bei jedem Geschäft prüfen, ob es für den Kunden geeignet und angemessen ist.
- Für jedes Produkt muss eine Zielgruppe festgelegt werden.
- Über Kosten und Nebenkosten muss informiert werden.
- Einmal jährlich muss eine Übersicht über alle angefallenen Gebühren bereitgestellt werden.
Ein Angebot, das zu gut klingt, um wahr zu sein, ist meistens auch nicht wahr.
Häufige Fragen
Ist die Nutzung der FMA-Datenbanken kostenlos?
Ja. Die Investorenwarnungen, die Unternehmensdatenbank und die Vermittlerabfrage sind öffentlich online auf der Website der FMA zugänglich.
Ist ein Unternehmen vertrauenswürdig, wenn es keine Warnung gibt?
Nicht unbedingt. Das Fehlen einer Warnung ist keine Garantie. Prüfen Sie deshalb auch, ob der Anbieter in der Unternehmensdatenbank eingetragen ist und über die notwendige Berechtigung verfügt.
Wo gibt es weitere Informationen zu Finanzthemen?
Die FMA veröffentlicht seit Anfang 2021 die Informationsreihe „Reden wir über Geld“. Sie behandelt unter anderem Geldanlage, Kredite und das Erkennen von Finanzbetrug.
Darf ein Wertpapiervermittler für jede Bank tätig sein?
Nein. Ein WPV darf nicht für ein Kreditinstitut oder eine Versicherung arbeiten. Ein VGV darf hingegen auch für Banken tätig sein.
Praktische Schritte vor einer Überweisung
- Notieren Sie den vollständigen Namen des Unternehmens und der kontaktierenden Person.
- Suchen Sie das Unternehmen in den Investorenwarnungen der FMA.
- Prüfen Sie den Anbieter in der FMA-Unternehmensdatenbank und achten Sie auf die passende Kategorie sowie die Adresse.
- Wenn Sie von einer Person kontaktiert wurden, führen Sie zusätzlich eine Vermittlerabfrage durch.
- Prüfen Sie gegebenenfalls im Gewerbeinformationssystem, ob eine Gewerbeberechtigung besteht.
- Verlangen Sie vollständige Informationen zu Risiken, Kosten, Nebenkosten und zur Eignung des Produkts für Ihre Situation.
- Überweisen Sie kein Geld, wenn der Anbieter Druck ausübt, hohe Renditen ohne Risiko verspricht oder seine Berechtigung nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlage- oder Rechtsberatung dar. Im Zweifel sollten Sie fachkundige Beratung einholen.
Quelle: oesterreich.gv.at