24-Stunden-Betreuung in Österreich: Kosten und Förderung 2026

Aktualisiert: 2026-10-26
24-Stunden-Betreuung in Österreich: Kosten und Förderung 2026

Wenn eine nahestehende Person rund um die Uhr Unterstützung benötigt, kann die 24-Stunden-Betreuung (24-Stunden-Betreuung) eine Betreuung zu Hause ermöglichen. Die Kosten können jedoch erheblich sein. Der Staat gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Förderung; ein verbleibender Teil der Ausgaben kann außerdem steuerlich berücksichtigt werden.

Welche Formen der 24-Stunden-Betreuung gibt es?

Für die Betreuung in einem Privathaushalt gilt das Hausbetreuungsgesetz. Es umfasst Unterstützung im Haushalt und im täglichen Leben sowie die notwendige Betreuung und Anwesenheit.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

Die gewählte Form beeinflusst die Kosten, die Höhe der Förderung und die Pflichten der Familie.

Wer erhält die Förderung?

Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung setzt grundsätzlich Folgendes voraus:

Die Einkommensgrenze erhöht sich um 400 Euro für jede unterhaltsberechtigte Person und um 600 Euro für jede unterhaltsberechtigte Person mit Behinderung. Unter anderem werden Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe nicht als Einkommen berücksichtigt. Das Vermögen spielt keine Rolle.

Voraussetzungen für die Betreuungsperson

Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass die Betreuungsperson eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

Wie hoch ist die Förderung 2026?

Für selbstständige Betreuungspersonen gilt die sogenannte 28-Tage-Regel: Betreut eine selbstständige Betreuungsperson mindestens 28 Tage ohne Unterbrechung, beträgt die Förderung 800 Euro monatlich.

Die Bundesländer können eigene Zuschüsse anbieten. Daher können zusätzlich andere Voraussetzungen gelten.

Wo und wie wird die Förderung beantragt?

Erste Anlaufstelle für den Antrag ist die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (SMS). Der Antrag kann auch online gestellt werden. Für einen Wechsel der Betreuungsperson oder eine zusätzliche selbstständige Betreuungsperson ist jeweils ein eigenes Formular vorgesehen.

Nach der Antragstellung führen diplomierte Pflegepersonen einen verpflichtenden Hausbesuch durch. Dieser Hausbesuch ist eine Voraussetzung für die Förderung und dient auch der Kontrolle der Betreuungsqualität.

Welche Pflichten bestehen bei einer angestellten Betreuungsperson?

Wird die Betreuungsperson im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt, ist die betreute Person oder ein Angehöriger der Arbeitgeber. Es handelt sich weiterhin um einen privaten Haushalt, dennoch gelten die wesentlichen Arbeitgeberpflichten.

Bei der Entlohnung ist der Mindestlohntarif für Hausangestellte zu beachten. Auf eine Arbeitsperiode von höchstens 14 Tagen muss eine gleich lange Freizeit folgen.

Sachbezug für Unterkunft und Verpflegung 2026

Übersteigen die monatlichen Löhne insgesamt 1.095 Euro, sind auch Beiträge an den Familienlastenausgleichsfonds zu bezahlen. Eine Kommunalsteuer fällt bei einem Privathaushalt nicht an.

Ist die Betreuungsperson bei einer Organisation wie Caritas, Hilfswerk oder Volkshilfe angestellt, bestehen für die Familie keine eigenen Meldepflichten gegenüber Finanzamt oder Sozialversicherung.

Können die Kosten steuerlich abgesetzt werden?

Ja. Betreuungskosten, Vermittlungsgebühren und Medikamente können im Folgejahr als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dies erfolgt über die Arbeitnehmerveranlagung oder die Einkommensteuererklärung. Pflegegeld und Förderung müssen von den Ausgaben abgezogen werden.

Die betreute Person oder ein alleinverdienender Ehe- beziehungsweise Lebenspartner kann die Kosten ohne Selbstbehalt geltend machen. Andere gesetzlich unterhaltspflichtige Personen, etwa Kinder, können dies ebenfalls tun; bei ihnen wird abhängig vom Einkommen ein Selbstbehalt von 6 bis 12 Prozent berücksichtigt.

Rechnungen und Zahlungsbelege müssen sieben Jahre aufbewahrt werden.

Beispiel aus dem Jahr 2025

Die jährlichen Kosten für zwei selbstständige Betreuungspersonen betragen 31.754,40 Euro. Davon werden Pflegegeld der Stufe 5 in Höhe von 14.482,80 Euro und die Förderung von 9.600 Euro abgezogen. Als außergewöhnliche Belastung bleiben 7.671,60 Euro.

Häufige Fragen

Wird das Vermögen berücksichtigt?

Nein. Maßgeblich ist das monatliche Nettoeinkommen; das Vermögen wird nicht berücksichtigt.

Wann muss eine angestellte Betreuungsperson angemeldet werden?

Die Anmeldung muss vor Arbeitsbeginn bei jener ÖGK-Stelle erfolgen, die für den Ort der Betreuung zuständig ist. Eine elektronische Meldung ist auch über das ELDA-System möglich.

Was bedeutet die 28-Tage-Regel?

Wenn eine selbstständige Betreuungsperson mindestens 28 Tage durchgehend betreut, beträgt die Förderung 800 Euro pro Monat.

Praktische Schritte

  1. Pflegegeldstufe, Betreuungsbedarf und monatliches Nettoeinkommen der betreuten Person prüfen.
  2. Entscheiden, ob eine selbstständige oder eine unselbstständige Betreuungsperson eingesetzt werden soll.
  3. Die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice kontaktieren und den Förderantrag einreichen.
  4. Bei einer Anstellung Arbeitsvertrag, Dienstschein, Anmeldung bei der ÖGK und laufende Lohnabrechnung organisieren.
  5. Betreuungs-, Vermittlungs- und Medikamentenrechnungen sammeln und sieben Jahre aufbewahren.
  6. Förderung und Pflegegeld von den Gesamtkosten abziehen und den verbleibenden Betrag in der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung berücksichtigen.

Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Pflege- oder Arbeitsrechtsberatung. Bei Fragen sollte eine zuständige Behörde oder eine fachkundige Stelle kontaktiert werden.

Quelle: oesterreich.gv.at

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