Kindergarten und Kinderkrippe in Österreich 2026: Beiträge, Anmeldung und Gratiskindergartenjahr

Aktualisiert: 2026-10-26
Kindergarten und Kinderkrippe in Österreich 2026: Beiträge, Anmeldung und Gratiskindergartenjahr

Wer in Österreich ein kleines Kind betreut, muss sich früher oder später mit Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort beschäftigen. Zuständigkeiten, Anmeldeverfahren und Kosten sind jedoch nicht österreichweit einheitlich, weil vieles von der Gemeinde, dem Magistrat oder der jeweiligen Einrichtung geregelt wird.

Welche Einrichtung ist für welches Alter geeignet?

In Österreich bauen mehrere Betreuungsformen aufeinander auf:

Ein Kinderhort bietet Betreuung nach dem Unterricht und ermöglicht es berufstätigen oder in Ausbildung befindlichen Eltern, ihren Alltag zu organisieren. Das Kind erhält dabei Betreuung und Kontakt zu anderen Kindern, die seinem Alter entsprechen.

Wann sollte man das Kind anmelden?

Für einen Platz in der Kinderkrippe oder im Kindergarten empfiehlt sich eine möglichst frühe Anmeldung. In vielen Einrichtungen sind die Plätze rasch vergeben.

Beim Kinderhort erfolgt die Anmeldung normalerweise erst, wenn feststeht, welche Schule das Kind besuchen wird.

Wo erfolgt die Anmeldung?

Die zuständige Stelle hängt vom Wohnort und von der Art der Einrichtung ab:

Auch die Anmeldeform ist unterschiedlich. Je nach Gemeinde und Einrichtung kann die Anmeldung formlos, mit einem Formular, persönlich, schriftlich oder teilweise elektronisch erfolgen. Welche Unterlagen benötigt werden, legt ebenfalls die Gemeinde, der Magistrat oder die Einrichtung fest. Die konkreten Anforderungen sollte man daher immer direkt bei der zuständigen Stelle erfragen.

Wie viel kosten Kindergarten und Kinderkrippe?

Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Wenn ein Betreuungsplatz zugeteilt wurde, ist in der Regel ein monatlicher Elternbeitrag zu bezahlen.

Die Höhe des Elternbeitrags ist nicht österreichweit einheitlich. Sie wird von der Gemeinde, dem Magistrat oder der jeweiligen Einrichtung festgelegt. Deshalb gibt es keinen einheitlichen österreichischen Preis; auch zwischen Bundesländern und Gemeinden kann es Unterschiede geben.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ermäßigungen möglich. Informationen zu den jeweiligen Bedingungen erhält man bei der zuständigen Gemeinde, beim Magistrat oder direkt in der Einrichtung.

Das kostenlose letzte Kindergartenjahr: Gratiskindergarten

Seit dem Kindergartenjahr 2009/2010 gilt österreichweit: Im letzten Jahr vor dem Schuleintritt ist der halbtägige Kindergarten für Eltern kostenlos. Dieses Angebot wird als Gratiskindergarten bezeichnet.

Die meisten Bundesländer bieten darüber hinausgehende Vergünstigungen an. Diese Regelungen unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland und teilweise je nach Gemeinde. Daher sollte man vor Ort nachfragen, welche Ermäßigungen konkret gelten.

Schulkinder: Hort und ganztägige Schulformen

Für Schulkinder gibt es neben dem Kinderhort auch die ganztägige Schulform. Sie kann grundsätzlich an Volksschulen, Mittelschulen, Polytechnischen Schulen, Sonderschulen und in der AHS-Unterstufe angeboten werden.

Zwei Formen der ganztägigen Schule

Die pädagogische Betreuung dauert grundsätzlich mindestens bis 16 Uhr. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend; Eltern können frei entscheiden.

Die Kosten für Essen und Freizeitbetreuung legt der Schulerhalter fest. Bei ganztägigen Schulen in Bundesträgerschaft kann für den Betreuungsbeitrag abhängig vom Einkommen eine Ermäßigung von 10 bis 100 Prozent beantragt werden. Die Ermäßigung wird in Zehn-Prozent-Schritten festgelegt. Der Essensbeitrag kann nicht reduziert werden. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach der Aufnahme gestellt werden.

Wenn das Kind krank ist: Pflegefreistellung

Wenn ein Kind erkrankt und keine Betreuungseinrichtung besuchen darf, besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Pflegefreistellung. Diese Zeit wird nicht vom regulären Urlaub abgezogen und das Entgelt wird weiterbezahlt.

Die Pflegefreistellung kann innerhalb eines Arbeitsjahres grundsätzlich im Ausmaß einer wöchentlichen Arbeitszeit konsumiert werden, auch auf einzelne Tage oder Stunden aufgeteilt. Der Anspruch besteht bereits ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses. Er kann auch bestehen, wenn die übliche Betreuungsperson des Kindes ausfällt, zum Beispiel wegen einer Erkrankung.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter kann ein Kind in Österreich in den Kindergarten gehen?

Der Kindergarten ist grundsätzlich für Kinder ab 3 Jahren vorgesehen. Davor kommt eine Kinderkrippe beziehungsweise Krabbelstube infrage.

Ist der Kindergarten in Österreich kostenlos?

Im letzten Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt ist der halbtägige Besuch im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche ohne Mittagessen für Eltern kostenlos. Die meisten Bundesländer bieten darüber hinausgehende Vergünstigungen an. In den übrigen Fällen ist normalerweise ein monatlicher Elternbeitrag zu bezahlen.

Wo meldet man ein Kind in Wien an?

Für städtische Kindergärten sind die MA 10, die Wiener Kindergärten, und deren Servicestellen zuständig. Bei einem privaten Kindergarten erfolgt die Anmeldung direkt bei der jeweiligen Einrichtung.

Was kostet die Anmeldung?

Die Anmeldung ist kostenlos. Kosten entstehen grundsätzlich erst, wenn ein Betreuungsplatz vergeben wurde, insbesondere durch den Elternbeitrag.

Praktische Schritte

  1. Frühzeitig klären, ob eine Kinderkrippe, ein Kindergarten oder später ein Kinderhort benötigt wird.
  2. Bei der Gemeinde, dem Magistrat oder in Wien bei der MA 10 nach Anmeldefristen und verfügbaren Plätzen fragen.
  3. Erkundigen, welche Formulare und Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind.
  4. Vor der Zusage nach dem monatlichen Elternbeitrag, möglichen Ermäßigungen und zusätzlichen Kosten für das Mittagessen fragen.
  5. Im letzten Kindergartenjahr prüfen, ob die Voraussetzungen für den Gratiskindergarten erfüllt sind und welche zusätzlichen Landesregelungen gelten.
  6. Bei einer ganztägigen Schulform die Kosten für Betreuung und Essen sowie eine mögliche Ermäßigung rechtzeitig erfragen.
  7. Bei Krankheit des Kindes den Arbeitgeber möglichst rasch über die notwendige Pflegefreistellung informieren.

Weitere Informationen bietet oesterreich.gv.at. Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Beratung.

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