Wehrpflicht und Zivildienst für Doppelstaatsbürger in Österreich

Aktualisiert: 2026-10-26
Wehrpflicht und Zivildienst für Doppelstaatsbürger in Österreich

Wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, kann auch mit einer weiteren Staatsangehörigkeit der österreichischen Wehrpflicht unterliegen. Ob der Präsenzdienst in Österreich zu leisten ist, hängt unter anderem von internationalen Abkommen ab. Dieser Überblick fasst die Regeln für 2026 zusammen.

Für wen gilt die Wehrpflicht?

Die Wehrpflicht gilt für männliche österreichische Staatsbürger. Sie beginnt am 17. Geburtstag und endet grundsätzlich mit dem 50. Geburtstag. Für bestimmte Offiziere, Unteroffiziere und Fachkräfte – etwa in Technik, Gesundheitswesen, Seelsorge oder bei Fremdsprachen – kann sie bis zum Ende jenes Kalenderjahres dauern, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.

Die Wehrpflicht umfasst mehrere Bereiche:

Für Frauen besteht keine Wehrpflicht. Sie können freiwillig einen Ausbildungsdienst beginnen.

Was gilt bei Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaft?

Für wehrpflichtige österreichische Staatsbürger mit Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaft ist entscheidend, welche internationalen Vereinbarungen zwischen den betroffenen Staaten gelten. Der Militärdienst ist in Österreich zu leisten, wenn:

  1. der Staat der weiteren Staatsangehörigkeit keines der einschlägigen internationalen Abkommen ratifiziert hat oder
  2. das anwendbare Abkommen nicht vorsieht, dass der Grundwehrdienst in einem anderen Staat abzuleisten ist.

Damit eine Person nicht in mehreren Staaten Militärdienst leisten muss, ist Österreich mehreren multilateralen Abkommen beigetreten und hat auch bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen. Dazu zählen das Strasbourger Übereinkommen über die Verringerung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über militärische Pflichten, das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit und das Haager Protokoll. Bilaterale Vereinbarungen bestehen beispielsweise mit der Schweiz und Argentinien.

Es können nur Abkommen angewendet werden, die von allen betroffenen Staaten ratifiziert wurden. Wurde der Militärdienst bereits im Ausland geleistet, kann eine Befreiung vom österreichischen Dienst beantragt werden. Darauf besteht jedoch kein automatischer Anspruch; jeder Fall wird einzeln geprüft.

Wann und wo findet die Stellung statt?

Die Stellung findet normalerweise in jenem Kalenderjahr statt, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Eine freiwillige Meldung ist bereits ab 17 Jahren möglich. Männer sind bis zum 35. Geburtstag stellungspflichtig.

Die allgemeine Einberufung für das Folgejahr wird ab Dezember durch Anschläge bekannt gemacht. Spätestens drei Wochen vor dem Stellungstermin wird außerdem ein persönlicher Brief per Post zugestellt. Dieser enthält einen Bahngutschein und einen medizinischen Fragebogen.

Zuständig ist die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos am Hauptwohnsitz. Die Stellung dauert normalerweise etwa eineinhalb Tage und umfasst medizinische und psychologische Untersuchungen. Die Reisekosten werden ersetzt; kostenlose Unterkunft und Verpflegung sind vorgesehen.

Mögliche Ergebnisse der Stellung

Militärdienst oder Zivildienst: Wie lange dauert die Dienstzeit?

Taugliche Männer können bis zum 35. Geburtstag zum Grundwehrdienst einberufen werden. Das gilt nicht, wenn die Einberufung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist.

Wie kann man den Zivildienst wählen?

Wer aus Gewissensgründen die Anwendung bewaffneter Gewalt gegen Menschen ablehnt, kann Zivildienst leisten. Dafür ist eine formgerechte Zivildiensterklärung erforderlich. Sie muss schriftlich bei der Stellungskommission oder beim Militärkommando am Hauptwohnsitz eingebracht werden.

Die Erklärung kann ab der erstmaligen Feststellung der Tauglichkeit abgegeben werden. Dafür besteht zunächst eine Frist von mindestens sechs Monaten. Darüber hinaus ist die Abgabe spätestens bis drei Tage vor der Zustellung des Einberufungsbefehls möglich. Nach Erhalt des Einberufungsbefehls und während des Dienstes kann keine Zivildiensterklärung mehr abgegeben werden.

Etwa sechs Wochen nach der Abgabe wird der Feststellungsbescheid zugestellt. Ab dem Beginn der Zivildienstpflicht gilt grundsätzlich für 15 Jahre ein Waffenverbot; bestimmte Ausnahmen sind möglich. Der Zivildienst kann nur in Österreich geleistet werden.

Welche Zahlungen gibt es während des Dienstes?

Für den Grundwehrdienst gelten laut dem Stand vom 1. Juli 2026 folgende monatliche Beträge:

Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzlich Familien- oder Partnerunterhalt, Wohnkostenbeihilfe und kostenlose Fahrten zustehen. Wohnkostenbeihilfe und Unterhalt müssen spätestens innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Dienstes beantragt werden.

Während des Zivildienstes gibt es eine Grundvergütung sowie eine kostenlose Kranken- und Unfallversicherung.

Das Arbeitsverhältnis bleibt während des Dienstes bestehen. Ein Kündigungsschutz besteht, wenn der Arbeitgeber unverzüglich informiert wird.

Häufige Fragen

Entfällt die österreichische Wehrpflicht automatisch bei einer weiteren Staatsangehörigkeit?

Nein. Entscheidend ist, ob der Staat der weiteren Staatsangehörigkeit die einschlägigen Abkommen ratifiziert hat und welcher Staat nach dem anwendbaren Abkommen für den Dienst zuständig ist.

Ist man nach einem Militärdienst im Ausland automatisch in Österreich befreit?

Nein. Eine Befreiung kann beantragt werden, besteht aber nicht automatisch. Die zuständige Stelle prüft jeden Fall einzeln.

Kann der Dienst wegen eines Studiums verschoben werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Verschiebung kann spätestens bis zum 15. September jenes Kalenderjahres dauern, in dem das 28. Lebensjahr vollendet wird.

Ist die Stellung auch bei einem geplanten Zivildienst verpflichtend?

Ja. Die Stellung muss auch dann vollständig absolviert werden, wenn anschließend Zivildienst geleistet werden soll.

Praktische Schritte

  1. Prüfen Sie, ob Sie als österreichischer Staatsbürger der Wehrpflicht unterliegen und welche weiteren Staatsangehörigkeiten betroffen sind.
  2. Warten Sie die Verständigung zur Stellung ab und füllen Sie den medizinischen Fragebogen fristgerecht aus.
  3. Wenden Sie sich bei Fragen an die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos am Hauptwohnsitz.
  4. Wenn Sie Zivildienst leisten möchten, bringen Sie die Zivildiensterklärung innerhalb der vorgesehenen Fristen ein.
  5. Beantragen Sie mögliche Wohnkostenbeihilfe oder Unterhaltsleistungen spätestens innerhalb von drei Monaten nach Dienstbeginn.
  6. Wenn bereits ein Militärdienst im Ausland geleistet wurde, stellen Sie einen Antrag auf Befreiung und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder eine fachkundige Rechtsberatung. Quelle: oesterreich.gv.at

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