Organspende in Österreich: Widerspruch und Widerspruchsregister

In Österreich müssen Sie einer Organspende nach dem Tod nicht vorab zustimmen. Wenn Sie zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt haben, dürfen Organe grundsätzlich entnommen werden. Das gilt für Menschen, die in Österreich leben oder sich hier aufhalten.
Die Widerspruchslösung in Österreich
Nach der Feststellung des Todes ist eine Organentnahme grundsätzlich zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat. Diese Regelung besteht in Österreich seit 1978 und wird auch als Widerspruchslösung bezeichnet.
Ein Widerspruch muss ausdrücklich erklärt werden. Er kann zum Beispiel erfolgen:
- schriftlich, etwa auf einem mitgeführten Zettel neben dem Ausweis;
- mündlich, wenn Angehörige die Erklärung bezeugen können.
Ein bloßes Schweigen gilt nicht als Widerspruch. Krankenhäuser versuchen bei fehlendem Widerspruch zwar regelmäßig, mit den Angehörigen Einvernehmen zu erzielen. Dazu sind sie gesetzlich jedoch nicht verpflichtet.
Wer kann widersprechen?
Ein Widerspruch kann nur vor dem Tod erklärt werden. Er muss von der betroffenen Person selbst oder von ihrer gesetzlichen Vertretung abgegeben werden. Angehörige ohne gesetzliche Vertretung können keinen eigenen rechtswirksamen Widerspruch einlegen.
Etwas anderes gilt, wenn Sie einer angehörigen Person zu Lebzeiten ausdrücklich mitgeteilt haben, dass Sie keine Organentnahme wünschen. Diese Person kann Ihre Erklärung dann als Überbringer weitergeben.
- Unter 14-Jährige: Die gesetzliche Vertretung kann den Widerspruch mit eigener Unterschrift erklären.
- Ab 14 Jahren: Die betroffene Person muss selbst und mit eigener Unterschrift widersprechen.
- Nicht entscheidungsfähige Personen: Die gesetzliche Vertretung kann den Widerspruch erklären und unterschreiben.
- Volljährige: Sie widersprechen selbst.
Wurde ein Kind unter 14 Jahren durch die Eltern oder eine andere gesetzliche Vertretung eingetragen, ist ab dem 14. Geburtstag ein neuer Eintrag mit der eigenen Unterschrift erforderlich.
Was ist das Widerspruchsregister?
Das Widerspruchsregister besteht seit dem 1. Januar 1995 und wird von der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) geführt.
Vor jeder Organentnahme von einer hirntoten Person muss das Krankenhaus das Register abfragen. Die Abfrage muss nachvollziehbar mit einer Abfragenummer dokumentiert werden. Das Register ist rund um die Uhr erreichbar.
Auch ein in der Krankengeschichte dokumentierter oder zu Lebzeiten nachweisbar erklärter Widerspruch muss berücksichtigt werden. Das Gesetz schreibt dafür keine bestimmte Form vor.
Eintragung, Änderung oder Löschung
Für die Eintragung verwenden Sie das Formular „Organspende, Widerspruch/Änderung/Löschung“.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es eigenhändig im Original.
- Senden Sie es per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Stelle.
- Ihre Daten werden in das elektronische Register aufgenommen.
- Sie erhalten die Eintragungsbestätigung per Post.
Postanschrift:
Gesundheit Österreich GmbH, Widerspruchsregister, Stubenring 6, A-1010 Wien
Mit demselben Formular können Sie den Eintrag später ändern oder löschen. Das Register ist vor allem für die österreichische Bevölkerung eingerichtet. Als wichtiges Identifikationsmerkmal dient die österreichische Sozialversicherungsnummer.
Wenn Sie nicht in Österreich leben
Auch Personen, die nicht in Österreich leben, sich aber hier aufhalten, fallen grundsätzlich unter die österreichische Widerspruchslösung. Sie können sich ebenfalls in das Widerspruchsregister eintragen lassen.
Zusätzlich kann ein schriftlicher Hinweis bei den persönlichen Dokumenten mitgeführt werden. Daraus muss eindeutig hervorgehen, dass Sie eine Organentnahme ablehnen. Ein solcher nachweisbarer Wille muss berücksichtigt werden.
Bei einer hirntoten Person, die nicht in Österreich lebt, versucht das Krankenhaus in der Praxis, die Angehörigen zu kontaktieren. Wenn diese rasch erreichbar sind, wird in der Regel mit ihnen eine gemeinsame Lösung gesucht.
Lebendspende: Diese Regeln gelten
Auch lebende Personen können ein Organ oder einen Organteil spenden, meistens an eine verwandte Person. Besonders häufig betrifft dies eine Niere. Möglich ist außerdem die Spende eines Teils der Leber oder der Lunge, insbesondere zwischen Eltern und kleinen Kindern.
Eine Lebendspende ist unter 18 Jahren verboten. Vor der Spende wird die spendende Person medizinisch untersucht und umfassend aufgeklärt. Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen und kann jederzeit widerrufen werden.
Die Organspende ist freiwillig und unentgeltlich. Sie darf nicht gegen Bezahlung erfolgen. Eine Kostenersatzleistung, etwa für einen Verdienstausfall, gilt jedoch nicht als Gegenleistung.
Wenn eine versicherte oder anspruchsberechtigte verwandte Person ein Organ ohne Gewinnerzielungsabsicht spendet, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten. Dazu gehören auch die vorbereitenden medizinischen Maßnahmen und die Nachkontrollen.
Transplantationen im Jahr 2025
Am 31. Dezember 2025 standen in Österreich 725 Menschen auf der Warteliste für ein Organ. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 733 Organe transplantiert:
- Niere: 385, davon 61 von lebenden Spendern
- Leber: 157
- Lunge: 104
- Herz: 68
- Bauchspeicheldrüse: 19
Österreich ist Mitglied von Eurotransplant. Die Organisation koordiniert die Verteilung von Organen zwischen den Mitgliedstaaten.
Häufige Fragen
Kann ich ein Organ erhalten, wenn ich selbst widersprochen habe?
Ja. Ein Eintrag im Widerspruchsregister schließt eine spätere Organtransplantation nicht aus.
Gibt es eine Altersgrenze für die Organspende nach dem Tod?
Nein. Eine Person, die an einer metastasierten Krebserkrankung verstorben ist, kann jedoch nicht als Organspenderin oder Organspender infrage kommen.
Kann meine Familie nach meinem Tod widersprechen?
Nein. Ein Widerspruch muss vor dem Tod von der betroffenen Person selbst oder von ihrer gesetzlichen Vertretung erklärt werden. Angehörige können aber einen zu Lebzeiten ausdrücklich geäußerten Wunsch weitergeben.
Kann ich meinen Eintrag widerrufen?
Ja. Für die Löschung verwenden Sie ebenfalls das Formular „Organspende, Widerspruch/Änderung/Löschung“.
Praktische Schritte
- Überlegen Sie, ob Sie eine Organentnahme nach Ihrem Tod ablehnen möchten.
- Wenn ja, laden Sie das Formular „Organspende, Widerspruch/Änderung/Löschung“ herunter und füllen Sie es aus.
- Unterschreiben Sie das Formular eigenhändig und senden Sie es an die Gesundheit Österreich GmbH, Widerspruchsregister, Stubenring 6, A-1010 Wien.
- Bewahren Sie die Eintragungsbestätigung auf und informieren Sie nahestehende Personen über Ihren Wunsch.
- Wenn Sie keinen Registereintrag vornehmen, können Sie zusätzlich einen eindeutig formulierten schriftlichen Widerspruch bei Ihren Dokumenten mitführen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung. Quelle: oesterreich.gv.at