Pendlerpauschale 2026: Fahrtkosten und Pendlereuro in Österreich

Aktualisiert: 2026-10-26
Pendlerpauschale 2026: Fahrtkosten und Pendlereuro in Österreich

Wer weit von der Arbeitsstätte entfernt wohnt oder nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren kann, kann in Österreich eine steuerliche Entlastung erhalten. Das Pendlerpauschale reduziert die Steuerbemessungsgrundlage, während der Pendlereuro direkt von der errechneten Steuer abgezogen wird.

Pendlerpauschale und Pendlereuro: Was ist der Unterschied?

Die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag berücksichtigt. Dieser wird vom Arbeitgeber automatisch einbezogen und beträgt 2026 496 Euro.

Zusätzlich kann das Pendlerpauschale zustehen, wenn die Entfernung zur Arbeitsstätte groß ist oder die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich beziehungsweise nicht zumutbar ist. Es gilt als beruflich veranlasste Ausgabe (Werbungskosten) und reduziert die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer. Wie hoch die tatsächliche Steuerersparnis ausfällt, hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab.

Der Pendlereuro ist dagegen ein Absetzbetrag: Er wird direkt von der berechneten Steuer abgezogen. Wer Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat, erhält grundsätzlich auch den Pendlereuro. Der Arbeitgeber kann beide Beträge monatlich in der Lohnverrechnung berücksichtigen.

Kleines oder großes Pendlerpauschale?

Welche Variante zusteht, hängt von drei Punkten ab:

  1. Ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar?
  2. Wie groß ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte?
  3. An wie vielen Tagen pro Monat wird tatsächlich gependelt?

Wann sind öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar?

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gilt beispielsweise als nicht zumutbar, wenn:

Bis zu einer Wegzeit von 60 Minuten gilt die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel immer als zumutbar. Zur Wegzeit zählen auch Fußwege und Wartezeiten. Maßgeblich ist jeweils das schnellste Verkehrsmittel.

Wie hoch ist das Pendlerpauschale 2026?

Kleines Pendlerpauschale

Das kleine Pendlerpauschale gilt, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind:

Großes Pendlerpauschale

Das große Pendlerpauschale gilt, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind:

Die Entfernung wird ohne Auf- oder Abrundung berücksichtigt.

Wie wird der Pendlereuro berechnet?

Ab 2026 beträgt der Pendlereuro die einfache Entfernung in Kilometern multipliziert mit sechs pro Jahr. Bei einer Entfernung von 27 km ergibt das daher 162 Euro jährlich. Bis einschließlich 2025 wurde die Entfernung mit zwei multipliziert; im Beispiel wären das 54 Euro gewesen.

Teilzeit und weniger Pendeltage

Das volle Pendlerpauschale steht zu, wenn in einem Kalendermonat an mindestens 11 Tagen zur Arbeitsstätte gefahren wird. Bei weniger Pendeltagen gilt folgende Aufteilung:

Dieselbe anteilige Berechnung gilt für den Pendlereuro. Wer einen ganzen Monat im Urlaub oder im Krankenstand ist, kann für diesen Monat die Regelung des vorherigen Monats heranziehen. Bei ganzjährigem Krankenstand oder während des gesamten Jahres in Mutterschutz beziehungsweise Karenz besteht kein Anspruch auf das Pendlerpauschale.

Bei mehreren Dienstverhältnissen steht insgesamt höchstens ein volles Pendlerpauschale pro Monat zu.

Wann besteht kein Anspruch?

Wie beantragt man das Pendlerpauschale?

Die Entfernung und die Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel müssen mit dem Pendlerrechner ermittelt werden.

Beantragung während des Jahres

Während des Jahres kann das Pendlerpauschale beim Arbeitgeber beantragt werden. Dafür wird das Formular L34 benötigt, zusammen mit einem Ausdruck des Ergebnisses aus dem Pendlerrechner.

Beantragung nach Jahresende

Alternativ kann das Pendlerpauschale im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L1 geltend gemacht werden. Bei einer Einkommensteuererklärung ist das Formular E1 vorgesehen; als Berechnungshilfe dient L34a.

Für die Antragstellung stehen fünf Jahre zur Verfügung. Für das Jahr 2026 kann die Arbeitnehmerveranlagung daher bis Ende Dezember 2031 eingereicht werden. Wurde das Pendlerpauschale beim Arbeitgeber mit einem falschen Betrag berücksichtigt, ist eine Arbeitnehmerveranlagung verpflichtend.

Weitere Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler

Bei niedrigem Einkommen kann ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag zustehen. Im Jahr 2026 beträgt dieser bis zu 853 Euro und wird bei Einkommen zwischen 15.069 und 16.056 Euro schrittweise reduziert.

Die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark bieten außerdem eigene Pendlerförderungen an.

Wer Kinder hat, sollte zusätzlich prüfen, ob der Familienbonus Plus beantragt werden kann.

Häufige Fragen

Gibt es das Pendlerpauschale auch bei Teilzeit?

Ja. Wer ein oder zwei Tage pro Woche zur Arbeitsstätte fährt, erhält je nach Anzahl der Pendeltage ein Drittel oder zwei Drittel des Pendlerpauschales.

Kann das Pendlerpauschale rückwirkend beantragt werden?

Ja. Die Geltendmachung ist im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung fünf Jahre lang möglich. Für 2026 endet die Frist Ende 2031.

Welche Wohnung zählt bei mehreren Wohnsitzen?

Es zählt jene Wohnung, von der aus im jeweiligen Monat überwiegend zur Arbeit gefahren wird.

Lohnt sich der Antrag auch bei niedrigem Einkommen?

Ja. Liegt das Einkommen unter der steuerpflichtigen Grenze und bestand in mindestens einem Monat Anspruch auf das Pendlerpauschale, können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 55 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge bis zu einer variablen Obergrenze rückerstattet werden.

Praktische Schritte

  1. Ermitteln Sie Entfernung und Zumutbarkeit mit dem Pendlerrechner.
  2. Prüfen Sie anhand der Pendeltage, ob der volle Betrag, zwei Drittel oder ein Drittel zusteht.
  3. Übermitteln Sie das Ergebnis mit dem Formular L34 an den Arbeitgeber oder machen Sie den Anspruch später mit L1 beziehungsweise E1 geltend.
  4. Kontrollieren Sie die Beträge in der Lohnverrechnung und bewahren Sie die Berechnung des Pendlerrechners auf.
  5. Reichen Sie die Arbeitnehmerveranlagung spätestens bis Ende 2031 ein, wenn Sie das Pendlerpauschale für 2026 rückwirkend beantragen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Geltendmachung erfolgt auf eigenes Risiko. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Steuerberatung oder eine andere zuständige Fachstelle.

Quelle: oesterreich.gv.at

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