Brutto-Netto-Rechner Österreich 2026: Wie viel bleibt vom Gehalt?

Wie viel bleibt vom Bruttogehalt in Österreich übrig? Vom Arbeitslohn werden vor allem Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abgezogen. Zusätzlich gibt es in Österreich in vielen Fällen 14 Gehälter: Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden steuerlich begünstigt behandelt.
Die folgenden Werte und Beispiele beziehen sich auf das Jahr 2026. Die tatsächliche Auszahlung kann je nach Arbeitsvertrag, Sonderzahlungen, Pendelstrecke und persönlichen Absetzbeträgen abweichen.
Brutto-Netto-Rechner 2026
Für eine individuelle Berechnung benötigen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt. Auch Kinder unter 18 Jahren und das Pendeln zur Arbeitsstätte können berücksichtigt werden, da der Familienbonus Plus und das Pendlerpauschale die Steuer reduzieren können.
Hinweis: Der Rechner liefert eine Orientierung für eine ganzjährig beschäftigte Person mit gleichbleibendem Gehalt. Die konkrete Abrechnung finden Sie auf Ihrem Lohnzettel beziehungsweise Ihrer Gehaltsabrechnung.
Sozialversicherungsbeiträge 2026
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer werden 2026 grundsätzlich 18,07 Prozent des Bruttogehalts für die Sozialversicherung abgezogen. Die Beiträge setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
- Krankenversicherung (KV): 3,87 Prozent
- Pensionsversicherung (PV): 10,25 Prozent
- Arbeitslosenversicherung (AV): 2,95 Prozent
- Arbeiterkammerumlage (AK-Umlage): 0,50 Prozent
- Wohnbauförderung: 0,50 Prozent
- Gesamt: 18,07 Prozent
In Wien ist der Arbeitnehmeranteil zur Wohnbauförderung seit 1. Jänner 2026 höher und beträgt 0,75 Prozent. Dadurch beläuft sich der gesamte Abzug dort auf 18,32 Prozent.
Arbeitslosenversicherung bei niedrigerem Einkommen
Bei einem niedrigeren Bruttogehalt wird ein geringerer Beitrag zur Arbeitslosenversicherung abgezogen. 2026 gelten folgende Stufen:
- Bis 2.225 Euro monatlich: kein AV-Beitrag
- Von 2.225 bis 2.427 Euro: 1 Prozent
- Von 2.427 bis 2.630 Euro: 2 Prozent
- Über 2.630 Euro: 2,95 Prozent
Die Sozialversicherungsbeiträge werden höchstens bis zu einer monatlichen Beitragsgrundlage von 6.930 Euro, der Höchstbeitragsgrundlage, berechnet. Für den Gehaltsteil darüber fallen keine Beiträge an. Bis zu 551,10 Euro monatlich gilt die Geringfügigkeitsgrenze; bis zu diesem Betrag zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge.
Lohnsteuer 2026
Die Lohnsteuer wird nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge anhand des jährlichen Steuertarifs berechnet. 2026 bleiben die ersten 13.539 Euro steuerfrei. Darüber folgen Tarifstufen mit 20, 30, 40, 48, 50 und 55 Prozent.
Allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht der Verkehrsabsetzbetrag zu. Er beträgt 2026 jährlich 496 Euro und reduziert die Steuer direkt. Für berufliche Ausgaben wird außerdem automatisch das Werbungskostenpauschale von 132 Euro pro Jahr berücksichtigt.
Bei niedrigem Einkommen kann der Verkehrsabsetzbetrag um bis zu 804 Euro pro Jahr erhöht werden. Diese zusätzliche Entlastung wird jedoch erst im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Wie werden das 13. und 14. Gehalt besteuert?
Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, auch Sonderzahlungen genannt, wird in der Regel günstiger besteuert. Für diese Zahlungen entfallen die Arbeiterkammerumlage und die Wohnbauförderung, weshalb der Sozialversicherungsbeitrag 17,07 Prozent beträgt.
Nach Abzug der Sozialversicherung bleiben bei den Sonderzahlungen zunächst 620 Euro steuerfrei. Für die folgenden 24.380 Euro gilt ein Steuersatz von 6 Prozent. Wenn ein Sechstel des laufenden Jahresgehalts, das sogenannte Jahressechstel, höchstens 2.615 Euro beträgt, sind die Sonderzahlungen überhaupt nicht steuerpflichtig.
Deshalb ist das Netto aus dem 13. und 14. Gehalt meistens höher als das Netto eines normalen Monatsgehalts. Ob und in welcher Höhe diese Zahlungen zustehen, ergibt sich normalerweise aus dem Arbeitsvertrag und dem anwendbaren Kollektivvertrag; sie werden nicht allein durch das Steuerrecht garantiert.
Beispiele für Brutto und Netto 2026
Die folgenden Werte gelten für einen Arbeitsplatz außerhalb Wiens, ohne Kinder und ohne Pendlerbegünstigung:
- 1.800 Euro brutto: 272,16 Euro Sozialversicherung, 36,38 Euro Steuer, 1.491,46 Euro netto monatlich; 20.840,84 Euro netto jährlich bei 14 Gehältern
- 2.500 Euro brutto: 428,00 Euro Sozialversicherung, 168,05 Euro Steuer, 1.903,95 Euro netto monatlich; 26.826,96 Euro netto jährlich
- 3.000 Euro brutto: 542,10 Euro Sozialversicherung, 283,82 Euro Steuer, 2.174,08 Euro netto monatlich; 30.803,41 Euro netto jährlich
- 4.000 Euro brutto: 722,80 Euro Sozialversicherung, 552,41 Euro Steuer, 2.724,79 Euro netto monatlich; 38.970,98 Euro netto jährlich
- 5.000 Euro brutto: 903,50 Euro Sozialversicherung, 880,13 Euro Steuer, 3.216,37 Euro netto monatlich; 46.429,02 Euro netto jährlich
Welche weiteren Abzüge oder Absetzbeträge sind möglich?
- Familienbonus Plus: Für Kinder bis zum 18. Geburtstag sind bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr vorgesehen, danach bis zu 700 Euro pro Jahr. Weitere Informationen bietet der Familienbonus-Plus-Rechner.
- Pendlerpauschale und Pendlereuro: Wenn der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können diese Instrumente die Steuer reduzieren. Nutzen Sie dafür den Pendlerpauschale-Rechner 2026.
- Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag: Diese Absetzbeträge werden im genannten Rechner nicht berücksichtigt und hängen von den persönlichen Voraussetzungen ab.
Häufige Fragen
Warum gibt es in Österreich 14 Gehälter?
Das 13. und 14. Gehalt wird meist als Urlaubszuschuss beziehungsweise Weihnachtsremuneration ausbezahlt. Die Grundlage dafür sind normalerweise Kollektivverträge oder individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag.
Wie genau ist die Berechnung?
Die Berechnung ist eine Orientierung für eine ganzjährig beschäftigte Person mit gleichbleibendem Gehalt. Überstunden, Zuschläge, ein Eintritt während des Jahres oder individuelle Absetzbeträge können zu einem anderen Ergebnis führen. Verbindlich ist der Betrag auf dem Lohnzettel beziehungsweise der Gehaltsabrechnung.
Wie hoch ist das Netto bei 3.000 Euro brutto?
2026 bleiben außerhalb Wiens, ohne Kinder und ohne Pendlerbegünstigung, ungefähr 2.174 Euro monatlich netto. Das 13. und 14. Gehalt beträgt in diesem Beispiel jeweils ungefähr 2.357 Euro netto.
Praktische Schritte zur eigenen Berechnung
- Prüfen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt und ob Ihr Arbeitsvertrag 13. und 14. Gehalt vorsieht.
- Geben Sie an, ob Ihr Arbeitsplatz in Wien liegt.
- Berücksichtigen Sie Kinder, das Pendlerpauschale und weitere persönliche Absetzbeträge.
- Vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrer Gehaltsabrechnung und prüfen Sie Abweichungen, etwa durch Überstunden oder Zuschläge.
- Beantragen Sie eine Arbeitnehmerveranlagung, wenn Ihnen zusätzliche Absetzbeträge zustehen können.
Dieser Beitrag und die Berechnung dienen ausschließlich der Information und stellen keine Steuerberatung dar. Aktualisiert am 13. Oktober 2026.
Quellen: Sozialversicherung: Beitragsrechtliche Werte 2026, BMF: Steuerabsetzbeträge und RIS: EStG § 67.