Verschärfungen im österreichischen Asyl- und Fremdenrecht

In der österreichischen Innenpolitik stehen erneut Verschärfungen des Asyl- und Fremdenrechts zur Debatte. Die FPÖ hat im Innenausschuss des österreichischen Parlaments mehrere Initiativen eingebracht. Sie richten sich insbesondere gegen illegale Einreise und Aufenthalt sowie gegen eine erleichterte Einbürgerung von anerkannten Flüchtlingen.
Wichtig: Bei den beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um politische Vorschläge. Sie ändern nicht automatisch die derzeit geltenden Regeln.
Aberkennung des Asylstatus bei falschen Angaben
Eine der FPÖ-Initiativen sieht vor, den Asylstatus in allen Fällen abzuerkennen, in denen eine Person falsche Angaben gemacht oder gefälschte Dokumente verwendet hat.
Dieser Grundsatz ist bereits Teil des EU-Rechts. Nach Ansicht der FPÖ wurde er in Österreich bisher jedoch nicht ausreichend in nationales Recht umgesetzt.
Der FPÖ-Abgeordnete Gernot Darmann kritisierte den EU-Asylpakt scharf und forderte einen Austritt Österreichs aus dem Anwendungsbereich des europäischen Asylrechts. Er verwies dabei auf Bestrebungen in Dänemark und Ungarn, wonach Mitgliedstaaten das Recht haben sollten, sich aus bestimmten EU-Politikbereichen zurückzuziehen. Österreich müsse diese Position in Brüssel „vehement und entschlossen“ vertreten.
Notstandsverordnung und strengere Einreiseregeln
Darmann sprach sich außerdem dafür aus, die im österreichischen Asylgesetz vorgesehene Notstandsverordnung in Kraft zu setzen. Ziel wäre es, illegale Migration durch die Verhinderung von Einreisen, Zurückweisungen und Rückführungen zu unterbinden.
Nach einem weiteren Vorschlag sollen Einreisen mit ungültigen Reisedokumenten oder ohne erforderliche Genehmigung als Straftat eingestuft werden. Für Schlepper und geschleppte Personen wären ebenfalls Strafen vorgesehen, darunter Freiheitsstrafen in besonderen Strafvollzugs- und Abschiebezentren.
Weitere Verschärfungen werden bei der Verwendung gefälschter Dokumente sowie bei der Gefährdung von Amtsträgern gefordert.
Weniger Anreize für sogenannte Wirtschaftsmigration
Eine weitere Initiative zielt darauf ab, sogenannte Wirtschaftsmigranten und „Scheinasylanten“ abzuschrecken. Für Asylsuchende sollen demnach nur Sachleistungen erlaubt sein. Die umfassende medizinische Versorgung soll auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Illegaler Aufenthalt und illegale Einreise sollen künftig als Straftat gelten und mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren bestraft werden.
Neuer Begriff „Asylbetrug“
Gernot Darmann schlägt außerdem die Einführung des neuen Rechtsbegriffs „Asylbetrug“ vor. Personen, die falsche Angaben machen oder unberechtigt Asyl beantragen, sollen dadurch ihren Anspruch auf den Asylstatus verlieren und ausgewiesen werden können.
Wenn die betroffenen Personen bereits Leistungen erhalten haben, soll zusätzlich eine Freiheitsstrafe möglich sein. Nach den Vorschlägen soll außerdem bei jeder Straftat automatisch die Aufenthaltserlaubnis beendet und die betroffene Person sofort ausgewiesen werden.
Forderungen zur Familienzusammenführung
Die Initiativen sehen einen vollständigen Stopp der Familienzusammenführung vor – auch für unbegleitete Minderjährige. In diesen Fällen sollen die elterlichen Rechte auf das Jugendamt übertragen werden. Außerdem soll eine verpflichtende Altersfeststellung eingeführt werden.
In einem weiteren Vorschlag wird gefordert, dass anerkannte Flüchtlinge keine österreichische Staatsbürgerschaft erwerben dürfen. Nach Ansicht Darmanns widerspricht die Einbürgerung der zeitlichen Begrenzung des Flüchtlingsstatus und stelle daher einen „Systemfehler“ dar.
In der letzten Initiative fordert Darmann einen vollständigen und dauerhaften Stopp der Familienzusammenführung. Er kritisiert insbesondere die von der derzeitigen Regierung geplante vorübergehende Aussetzung. Der Flüchtlingsstatus biete individuellen Schutz und dürfe sich seiner Ansicht nach nicht automatisch auf Familienangehörige erstrecken.
Was Betroffene jetzt beachten sollten
- Vorschläge nicht mit geltendem Recht verwechseln: Die genannten Maßnahmen sind politische Initiativen und gelten nicht automatisch.
- Auf offizielle Informationen achten: Änderungen sollten anhand von Mitteilungen des österreichischen Parlaments und der zuständigen österreichischen Behörden geprüft werden.
- Dokumente sorgfältig aufbewahren: Reisedokumente, Aufenthaltstitel und behördliche Schreiben sollten vollständig und gültig sein.
- Bei einem konkreten Verfahren rechtliche Beratung einholen: Besonders bei einem Asylverfahren, einer drohenden Aberkennung, einer Ausweisung oder Fragen zur Familienzusammenführung ist individuelle Beratung sinnvoll.