Vergünstigungen für Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich nach Bundesland (2026)

In Österreich gibt es für Pensionistinnen und Pensionisten nicht nur bundesweite Vergünstigungen. Auch jedes Bundesland und viele größere Städte bieten eigene Unterstützungen an. Manche Angebote sind an ein bestimmtes Alter, andere an ein geringes Einkommen gebunden. Dieser Überblick zeigt wichtige Möglichkeiten für 2026.
Kurz zusammengefasst:
- Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich erhalten den Pensionistenausweis automatisch und kostenlos.
- Die ÖBB Vorteilscard Senior kostet ab 65 Jahren 31 Euro pro Jahr und ist bei Bezug der Ausgleichszulage kostenlos.
- Das KlimaTicket Ö für Personen ab 65 Jahren kostet seit 1. Jänner 2026 1.050 Euro.
- Der Heizkostenzuschuss ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch. In Salzburg beträgt er 250 Euro, in Niederösterreich für die Heizsaison 2025/2026 150 Euro.
- Die Übersicht ist nicht vollständig. Bedingungen und Fristen sollten immer bei der zuständigen Stelle geprüft werden.
Bundesweite Vergünstigungen
Pensionistenausweis
Der Pensionistenausweis wird von der Pensionsversicherung (PV) automatisch zugesendet. Neue Pensionistinnen und Pensionisten erhalten ihn im Jänner gemeinsam mit dem Schreiben zur Pensionsanpassung. Der Ausweis hat das Format einer Bankkarte.
Wer während des Jahres in Pension geht, erhält zunächst einen Papierausweis. Der Pensionistenausweis gilt nur gemeinsam mit einem Lichtbildausweis und kann unter anderem bei Eintrittspreisen und Reisen Vergünstigungen ermöglichen. Er ist grundsätzlich unbefristet gültig, außer die Pension selbst ist befristet.
ÖBB Vorteilscard Senior und KlimaTicket Ö
- ÖBB Vorteilscard Senior: ab 65 Jahren 31 Euro pro Jahr.
- Vorteilscard Senior bei Ausgleichszulage: kostenlos.
- KlimaTicket Ö (Senior): ab 65 Jahren seit 1. Jänner 2026 1.050 Euro.
Für die Vorteilscard ist kein Foto erforderlich. Bei einer Kontrolle muss jedoch immer ein Lichtbildausweis mitgeführt werden, der das Alter bestätigt. Eine kostenlose Vorteilscard kann beispielsweise erhalten, wer eine Ausgleichszulage oder Ergänzungszulage bezieht.
Heizkostenzuschuss nach Bundesland
Der Heizkostenzuschuss ist in den betroffenen Bundesländern einkommensabhängig. Höhe und Antragsfrist unterscheiden sich regional:
- Salzburg: einmalig 250 Euro; Antragstellung vom 1. Jänner bis 30. September 2026.
- Niederösterreich: einmalig 150 Euro für die Heizsaison 2025/2026.
- Steiermark: Antragstellung bis 27. Februar 2026 bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes.
- Vorarlberg: Antragstellung bis 13. Februar 2026 bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes.
- Tirol: Seit 30. September 2025 nicht mehr beantragbar.
- Oberösterreich: Die Details für 2026 waren noch nicht bekannt.
In Kärnten kann neben der Wohnbeihilfe auch ein Zuschuss zu Betriebs- und Heizkosten möglich sein. Maßgeblich sind unter anderem das Einkommen und die Größe des Haushalts.
Wien: Mobilpass und Pensionisten-Jahreskarte
Der Mobilpass richtet sich an Personen mit geringem Einkommen, darunter beispielsweise Pensionistinnen und Pensionisten mit Ausgleichszulage, sofern keine Wohnbeihilfe bezogen wird. Bei Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten kann er bis zu fünf Jahre gültig sein.
Voraussetzungen sind unter anderem die Volljährigkeit, ein Hauptwohnsitz in Wien, die österreichische oder eine gleichgestellte Staatsbürgerschaft sowie ein Gesamteinkommen, das die Ausgleichszulagenrichtsätze nicht überschreitet.
Der Mobilpass bietet unter anderem:
- ermäßigte Kurse der VHS,
- Zugang zu Sozialmärkten,
- ermäßigte Eintritte in Bäder,
- eine günstigere Jahreskarte für Bibliotheken,
- 50 Prozent Ermäßigung bei einer Hundesteuer,
- ermäßigte Fahrkarten der Wiener Linien.
Auch ohne Mobilpass gibt es Vergünstigungen: Die Jahreskarte der Wiener Linien für Pensionistinnen und Pensionisten kostet ab 65 Jahren 294 Euro. Städtische Bäder bieten für Personen über 65 Jahren ermäßigte Eintrittspreise. Ab 60 Jahren kann außerdem die Sommeraktion Sommerfrische genutzt werden.
Oberösterreich und Steiermark
Oberösterreich
In Oberösterreich können Pensionistinnen und Pensionisten über 60 Jahren mit geringem Einkommen eine Unterstützung für einen Urlaub oder eine Kur erhalten. Die Förderung beträgt üblicherweise die Hälfte der Kosten, mindestens 70,95 Euro und höchstens 106,43 Euro pro Person und Woche. Sie wird für höchstens zwei Wochen pro Jahr gewährt. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach der Reise gestellt werden.
- Linz: Der Aktivpass kann 2026 bei einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 1.601 Euro beantragt werden.
- Wels: Ab 60 Jahren kostet das Angebot 13 Euro pro Jahr und umfasst Gutscheine im Wert von ungefähr 200 Euro. Bei Bezug der Ausgleichszulage ist es kostenlos.
- Rufhilfe: Das Notrufsystem kostet 29,70 Euro pro Monat.
Steiermark
In der Steiermark – mit Ausnahme von Graz – erhalten Personen über 60 Jahren in ausgewählten Gaststätten kostenlose Unterkunft und Verpflegung, wenn das monatliche Haushaltsnettoeinkommen höchstens 1.547,62 Euro bei alleinlebenden Personen beziehungsweise 2.323,07 Euro bei Paaren beträgt.
In Graz kann die Senior-Card ab 55 Jahren beantragt werden.
Weitere regionale Angebote
- Kärnten: Ab 65 Jahren gibt es Pensionistenfahrkarten bei den Kärntner Linien. In Klagenfurt ist die 50plusCard kostenlos.
- Tirol: In Innsbruck ist ein Pensionistenausweis ab 60 Jahren oder bei Bezug der Ausgleichszulage erhältlich.
- Vorarlberg: In Bregenz gibt es eine Pensionistenkarte ab 60 Jahren. Ein Taxigutschein kostet 4,50 Euro pro Stück.
- Burgenland: Die Tagesbetreuung älterer Menschen kann gefördert werden. In Eisenstadt gibt es für Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten eine kostenlose Ausflugsfahrt pro Jahr.
Kulturpass
In fast allen Bundesländern gibt es außerdem den Kulturpass. Menschen mit geringem Einkommen, beispielsweise mit Mindestpension, können damit kostenlos kulturelle Veranstaltungen besuchen. Der Kulturpass ist ab seiner Ausstellung ein Jahr gültig.
Häufige Fragen
Muss der Pensionistenausweis beantragt werden?
Nein. Bei einem Wohnsitz in Österreich wird der Pensionistenausweis von der Pensionsversicherung (PV) automatisch und kostenlos zugesendet.
Ab welchem Alter gibt es die ÖBB Vorteilscard Senior?
Die Vorteilscard Senior ist ab 65 Jahren erhältlich und kostet 31 Euro pro Jahr. Bei bestimmten ergänzenden Leistungen, etwa der Ausgleichszulage, kann sie kostenlos sein.
Kann der Heizkostenzuschuss in Tirol noch beantragt werden?
Nein. Seit dem 30. September 2025 ist er nicht mehr beantragbar.
Ist diese Übersicht vollständig?
Nein. Es handelt sich um eine Auswahl wichtiger bundesweiter und regionaler Angebote.
Praktische Schritte
- Prüfen Sie, ob Sie den Pensionistenausweis bereits von der Pensionsversicherung (PV) erhalten haben. Nehmen Sie ihn gemeinsam mit einem Lichtbildausweis mit.
- Vergleichen Sie bei regelmäßigen Bahnfahrten die ÖBB Vorteilscard Senior mit dem KlimaTicket Ö.
- Informieren Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder dem zuständigen Bundesland über den Heizkostenzuschuss und die geltenden Einkommensgrenzen.
- Wenn Sie in Wien leben, prüfen Sie die Voraussetzungen für den Mobilpass sowie die Angebote der Wiener Linien und der städtischen Bäder.
- Bewahren Sie Einkommensnachweise und Unterlagen zur Pension für regionale Anträge auf.
- Kontrollieren Sie Fristen regelmäßig, da sich Förderungen und regionale Angebote ändern können.
Hinweis: Dieser Beitrag dient nur zur Orientierung und stellt keine Beratung dar. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder die jeweilige Institution.
Quelle: oesterreich.gv.at