Kinderbetreuungsgeld in Österreich 2026: Voraussetzungen, Höhe und Antrag

Aktualisiert: 2026-10-26
Kinderbetreuungsgeld in Österreich 2026: Voraussetzungen, Höhe und Antrag

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist in Österreich die wichtigste finanzielle Unterstützung für Eltern in den ersten Lebensjahren eines Kindes. Es gibt zwei Modelle: das flexible Kinderbetreuungsgeld-Konto und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Dieser Überblick fasst die für 2026 geltenden Beträge, Voraussetzungen und Fristen zusammen.

Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?

Die allgemeinen Voraussetzungen gelten für beide Modelle:

Bei getrennt lebenden Eltern muss die antragstellende Person außerdem die Obsorge haben und die Familienbeihilfe beziehen.

Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld 2026?

Kinderbetreuungsgeld-Konto

Beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld-Konto liegt der Tagessatz 2026 zwischen 17,65 und 41,14 Euro. Die gewählte Bezugsdauer bestimmt die Höhe: Je länger die Bezugsdauer, desto niedriger ist der tägliche Betrag.

Zwanzig Prozent der Gesamtdauer sind für den zweiten Elternteil reserviert und können nicht übertragen werden.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent des früheren Einkommens, höchstens jedoch 80,12 Euro pro Tag, also ungefähr 2.400 Euro monatlich.

Anspruch auf diese Variante besteht nur, wenn vor der Geburt 182 Kalendertage lang ohne Unterbrechung eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde. Während dieses Zeitraums darf keine Arbeitslosenleistung bezogen worden sein. Insgesamt bis zu 14 Tage Unterbrechung werden berücksichtigt und führen nicht automatisch zum Verlust der Voraussetzung.

Liegt der berechnete Tagessatz unter 41,14 Euro, kann auf Antrag eine Sonderleistung in Höhe von 41,14 Euro täglich gewährt werden.

Wechsel zwischen den Modellen und Aufteilung

Zwischen dem Kinderbetreuungsgeld-Konto und dem einkommensabhängigen Modell kann nur innerhalb von 14 Tagen ab dem ersten Antrag gewechselt werden. Auch der andere Elternteil ist an das gewählte Modell gebunden.

Die Eltern können sich den Bezug höchstens zweimal aufteilen. Dadurch sind maximal drei Bezugsblöcke möglich. Jeder Bezugsblock muss mindestens 61 Tage dauern.

Wie viel darf man während des Bezugs verdienen?

Die Zuverdienstgrenze ist weder einfach mit dem Brutto- noch mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen. Sie wird nach einer eigenen Berechnungsmethode nachträglich für jedes Kalenderjahr geprüft.

Wird die Grenze überschritten, muss grundsätzlich nur der überschrittene Betrag zurückgezahlt werden. Beispiel: Bei 8.900 Euro Einkommen und einer Grenze von 8.600 Euro sind 300 Euro zurückzuzahlen.

Für ganze Kalendermonate kann im Voraus auf das Kinderbetreuungsgeld verzichtet werden (Verzicht). Das Einkommen dieses Monats wird dann nicht berücksichtigt. Die Bezugsdauer verlängert sich dadurch jedoch nicht.

Welche zusätzlichen Leistungen gibt es?

Partnerschaftsbonus

Wenn sich die Eltern den Bezug im Verhältnis zwischen 50:50 und 60:40 aufteilen und beide mindestens 124 Tage Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, erhalten sie jeweils einmalig 500 Euro Partnerschaftsbonus. Insgesamt sind das 1.000 Euro. Beide Elternteile müssen den Bonus jeweils selbst beantragen.

Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld-Konto

Für Personen mit geringem Einkommen gibt es beim Kinderbetreuungsgeld-Konto eine Beihilfe von 6,06 Euro pro Tag, also ungefähr 181 Euro monatlich. Sie wird höchstens 365 Tage lang bezahlt. Zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es diese Beihilfe nicht.

Mehrlingszuschlag

Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto erhöht sich der Tagessatz für jedes weitere Mehrlingskind um 50 Prozent. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen solchen Zuschlag.

Wann beginnt die Auszahlung?

Das Kinderbetreuungsgeld steht grundsätzlich ab dem Tag der Geburt zu. Während des Bezugs von Wochengeld ruht es jedoch. Die Auszahlung beginnt daher nach dem Ende der Schutzfrist beziehungsweise des Mutterschutzes. Die Bezugsdauer verlängert sich dadurch nicht.

Ist das Wochengeld niedriger als das Kinderbetreuungsgeld, wird die Differenz ausgezahlt. Während des KBG-Bezugs besteht außerdem ohne gesonderten Antrag eine Krankenversicherung.

Die Karenz beim Arbeitgeber und die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes müssen nicht gleich lang sein.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag wird beim zuständigen Krankenversicherungsträger eingebracht:

Der Antrag ist kostenlos und kann persönlich, in Papierform oder online gestellt werden. Möglich sind unter anderem ID Austria, EU Login, FinanzOnline, meinesv.at sowie die App Meine ÖGK. Eine Antragstellung per E-Mail wird nicht akzeptiert.

Bei der Antragstellung müssen die fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und die erste Untersuchung des Kindes nachgewiesen werden. Die übrigen Untersuchungen sind bis zum 15. Lebensmonat des Kindes nachzureichen.

Allgemeine Fragen beantwortet die kostenlose Infoline unter 0800 240 014.

Häufige Fragen

Wie lange kann der Antrag rückwirkend gestellt werden?

Das Kinderbetreuungsgeld wird höchstens 182 Tage rückwirkend ausbezahlt. Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto sollte der Antrag daher möglichst direkt nach der Geburt gestellt werden.

Kann man gleichzeitig für zwei Kinder Kinderbetreuungsgeld beziehen?

Nein. Kinderbetreuungsgeld wird immer nur für das jüngste Kind bezogen. Bei der Geburt eines weiteren Kindes endet der Anspruch für das ältere Kind, und für das jüngste Kind muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Was passiert bei einer fehlenden Untersuchung?

Wenn eine vorgeschriebene Eltern-Kind-Pass-Untersuchung nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, werden grundsätzlich 1.300 Euro abgezogen. Beziehen beide Eltern Kinderbetreuungsgeld, kann der Abzug bei beiden Elternteilen vorgenommen werden.

Praktische Schritte

  1. Prüfe, ob die Voraussetzungen für Familienbeihilfe, Hauptwohnsitz, Aufenthalt und Krankenversicherung erfüllt sind.
  2. Vergleiche das Kinderbetreuungsgeld-Konto mit dem einkommensabhängigen Modell und berücksichtige dabei die gewünschte Bezugsdauer sowie den möglichen Zuverdienst.
  3. Entscheide vor dem ersten Antrag, welches Modell gewählt werden soll. Ein Wechsel ist nur innerhalb von 14 Tagen möglich.
  4. Sammle die Nachweise zu den Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen.
  5. Stelle den Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger und beachte die Rückwirkungsfrist von 182 Tagen.
  6. Halte die weiteren Untersuchungsnachweise bis zum 15. Lebensmonat des Kindes bereit und beantrage mögliche Zusatzleistungen, etwa den Partnerschaftsbonus, gesondert.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Sozial- oder Steuerberatung. Die Angaben beruhen auf Informationen von oesterreich.gv.at.

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