Führerschein in Österreich: Ersatz, Datenänderung und Verzicht

Ob der Führerschein verloren gegangen ist, sich der Name geändert hat oder auf eine Führerscheinkategorie verzichtet werden soll: In Österreich gelten dafür klare Regeln und fixe Gebühren. Hier findest du die wichtigsten Informationen für 2026.
Kurz zusammengefasst:
- Ein Duplikat kostet 2026 73 Euro.
- Verlust oder Diebstahl müssen spätestens innerhalb einer Woche bei der Polizei gemeldet werden.
- Eine Namens- oder Adressänderung muss der Führerscheinbehörde nicht gemeldet werden.
- Die Verlängerung einer befristeten Lenkberechtigung kostet 16 Euro, zuzüglich der Kosten für das ärztliche Gutachten.
- Nach einem freiwilligen Verzicht kann die Lenkberechtigung innerhalb von 18 Monaten ohne praktische Prüfung wieder beantragt werden.
Wann braucht man einen neuen Führerschein?
Ein Duplikat, also ein Duplikatführerschein, kann beantragt werden, wenn:
- der Führerschein verloren gegangen oder gestohlen worden ist,
- ein alter Papierführerschein freiwillig gegen einen Scheckkartenführerschein getauscht werden soll,
- der Name freiwillig aktualisiert werden soll,
- das alte Dokument ungültig geworden ist, etwa weil es nicht mehr lesbar ist oder das Foto keine eindeutige Identifizierung mehr ermöglicht.
Verlust oder Diebstahl: Was ist zu tun?
Der Verlust oder Diebstahl muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, bei der Polizei angezeigt werden. Du erhältst darüber eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige.
Diese Bestätigung ersetzt den Führerschein für höchstens acht Wochen, allerdings nur innerhalb Österreichs. Danach kann bei der zuständigen Führerscheinbehörde ein Duplikat beantragt werden. Bei Verlust oder Diebstahl wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt.
Wenn der Führerschein im Ausland verloren geht oder gestohlen wird, kann dort kein Duplikat des österreichischen Führerscheins ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- ein amtlicher Lichtbildausweis,
- die Bestätigung der polizeilichen Anzeige,
- ein Foto im Format 35 x 45 mm im Hochformat, auf dem du eindeutig erkennbar bist,
- gegebenenfalls eine Meldebestätigung beziehungsweise der Meldezettel. Die Abfrage kann auch über das Zentrale Melderegister (ZMR) erfolgen.
Bei einem Umtausch oder wegen Ungültigkeit wird statt der polizeilichen Bestätigung der alte Führerschein vorgelegt. Bei einer Namensänderung ist außerdem ein offizieller Nachweis erforderlich, zum Beispiel eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsbeschluss oder ein Scheidungsurteil.
Namensänderung und Adressänderung
Eine Änderung des Namens oder der Adresse muss nicht bei der Führerscheinbehörde gemeldet werden. Die Aktualisierung des Namens im Führerschein ist freiwillig.
Wichtig ist jedoch: Als amtlicher Lichtbildausweis kann der Führerschein nur dann verwendet werden, wenn der darauf eingetragene Name dem aktuellen Namen entspricht. Außerdem wird er als Ausweis nur eingeschränkt akzeptiert. Für Reisen ins Ausland kann ein Dokument mit dem korrekten Namen erforderlich sein.
Gebühren und Gültigkeit des vorläufigen Führerscheins
- Duplikat wegen Verlust, Umtausch oder Namensänderung: 73 Euro; der vorläufige Führerschein gilt höchstens acht Wochen.
- Verlängerung einer befristeten Lenkberechtigung: 16 Euro zuzüglich ärztlichem Gutachten; der vorläufige Führerschein gilt höchstens vier Wochen.
- Verzicht auf einzelne Kategorien: 73 Euro; der vorläufige Führerschein gilt höchstens vier Wochen.
- Umtausch eines Militärführerscheins ohne bereits vorhandenen zivilen Führerschein: 90 Euro; der vorläufige Führerschein gilt höchstens vier Wochen.
- Umtausch eines Militärführerscheins bei bereits vorhandenem zivilem Führerschein: 73 Euro; der vorläufige Führerschein gilt höchstens vier Wochen.
Die Gültigkeit des vorläufigen Führerscheins kann nicht verlängert werden. Er gilt nur gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis und ausschließlich in Österreich. Sobald die neue Karte zugestellt wurde, verliert er seine Gültigkeit. Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.
Beim Umtausch gibt es zwei Möglichkeiten: Du gibst den alten Führerschein ab, erhältst einen vorläufigen Führerschein und bekommst die neue Karte innerhalb von 5 bis 10 Tagen per Post. Oder du behältst den alten Führerschein und holst die neue Karte nach 5 bis 10 Tagen bei der Behörde ab. Dort musst du das alte Dokument abgeben.
Befristeter Führerschein und freiwilliger Verzicht
Befristete Lenkberechtigungen, etwa für die Klassen C/C1 und D/D1 oder wegen einer gesundheitlichen Einschränkung auch für andere Klassen, müssen rechtzeitig vor dem Ablauf verlängert werden. Nach Ablauf erlischt die Lenkberechtigung und muss neu beantragt werden.
Innerhalb von 18 Monaten nach dem Ablauf ist dies ohne praktische Prüfung möglich. Eine vor dem 1. November 1997 erworbene Lenkberechtigung der Klasse C muss spätestens vor dem 48. Geburtstag verlängert werden. Empfohlen wird die Verlängerung etwa drei Wochen vorher.
Seit dem 19. Jänner 2013 ausgestellte Scheckkartenführerscheine gelten grundsätzlich 15 Jahre. Diese Frist ist administrativer Natur. Bei der Verlängerung sind normalerweise weder eine ärztliche Untersuchung noch eine Fahrprüfung erforderlich.
Auf die gesamte Lenkberechtigung oder auf einzelne Kategorien kann jederzeit freiwillig verzichtet werden. Dieser Vorgang wird als Verzicht bezeichnet. Bei einem vollständigen Verzicht wird der Führerschein eingezogen oder entwertet. Bei einem teilweisen Verzicht wird eine neue Karte ausgestellt.
Innerhalb von 18 Monaten kann die Lenkberechtigung ohne Prüfung wieder beantragt werden. Danach ist eine praktische Prüfung erforderlich, eine Fahrschulausbildung ist jedoch nicht notwendig.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Die Erledigung ist bei jeder zuständigen Führerscheinbehörde in Österreich möglich:
- in Wien bei der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt,
- in Städten mit einer Landespolizeidirektion, sofern es dort keine Bezirkshauptmannschaft gibt, bei der Landespolizeidirektion,
- in anderen Städten und Gemeinden bei der Bezirkshauptmannschaft,
- in Krems und Waidhofen/Ybbs beim Magistrat,
- in Rust bei der Landespolizeidirektion Burgenland.
Bei den Landespolizeidirektionen wird eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. In Wien ist bei persönlicher Vorsprache für Verlängerungen und Verzichte ein Termin verpflichtend.
Ein Duplikat kann auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde beantragt werden, wenn du dich ohne Wohnsitz im Ausland aufhältst oder in einen Staat außerhalb des EWR übersiedelt bist.
Häufige Fragen
Muss ein alter Papierführerschein umgetauscht werden?
Nein. Der Umtausch in einen Scheckkartenführerschein ist freiwillig. Die Gebühr beträgt wie beim Duplikat 73 Euro.
Darf man mit der polizeilichen Bestätigung im Ausland fahren?
Nein. Sowohl die Bestätigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige als auch der vorläufige Führerschein gelten nur in Österreich.
Was passiert beim Umtausch mit der Berechtigung für dreirädrige Fahrzeuge?
Wenn die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erworben wurde, wird bei einem Duplikat zusätzlich eine auf die Codes 79.03 und 79.04 beschränkte Klasse A eingetragen. Motorräder dürfen damit nicht gelenkt werden.
Wie lange kann ein Militärführerschein umgetauscht werden?
Der Umtausch in einen zivilen Führerschein ist innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden aus dem Bundesheer möglich. Danach kann er nicht mehr umgeschrieben werden.
Praktische Schritte
- Bei Verlust oder Diebstahl innerhalb einer Woche zur Polizei gehen und eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige aufnehmen lassen.
- Ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles Foto im Format 35 x 45 mm vorbereiten.
- Bei Namensänderung den entsprechenden amtlichen Nachweis mitnehmen; bei einem Umtausch den alten Führerschein vorlegen.
- Die zuständige Führerscheinbehörde auswählen und – bei einer Landespolizeidirektion – möglichst online einen Termin vereinbaren.
- Die passende Gebühr bezahlen und die Regelungen zur Verwendung des vorläufigen Führerscheins beachten: Er gilt nur in Österreich und nicht länger als acht beziehungsweise vier Wochen.
Diese Informationen beruhen auf den Angaben von oesterreich.gv.at und stellen keine Rechtsberatung dar.