Alkohol am Steuer in Österreich 2026: Promillegrenzen, Strafen und Führerscheinentzug

Alkohol beeinträchtigt Reaktionszeit und Fahrtüchtigkeit und stellt damit eine erhebliche Gefahr im Straßenverkehr dar. In Österreich gelten deshalb klare Promillegrenzen. Je nach Alkoholwert drohen Geldstrafen, eine Vormerkung, Führerscheinentzug sowie verpflichtende Kurse und Untersuchungen.
Die Regelungen können sich ändern. Die folgenden Angaben dienen daher nur zur Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Welche Alkoholgrenzen gelten in Österreich?
Für die meisten Lenkerinnen und Lenker gilt: Der Blutalkoholwert muss unter 0,5 Promille liegen. Für bestimmte Personengruppen gilt eine strengere Grenze von 0,1 Promille:
- Lenkerinnen und Lenker mit einem Probeführerschein,
- Lenkerinnen und Lenker von Lastkraftwagen und Bussen mit den Führerscheinklassen C und D,
- Personen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr mit einem Führerschein der Klasse AM,
- Personen bei Übungs- und Ausbildungsfahrten.
Ein Atemalkoholmessgerät misst den Alkoholgehalt der ausgeatmeten Luft. 0,25 mg/l Atemalkohol entsprechen 0,5 Promille Blutalkohol.
Strafen nach Alkoholwert
0,5 bis 0,79 Promille
- Geldstrafe von 300 bis 3.700 Euro.
- Beim ersten Verstoß bleibt der Führerschein grundsätzlich bestehen. Die Übertretung wird jedoch zwei Jahre lang als Vormerkung im Führerscheinregister eingetragen.
- Bei einer weiteren vorgemerkten Übertretung innerhalb von zwei Jahren kann die Behörde eine besondere Maßnahme, etwa eine Nachschulung, anordnen. Diese kostet mindestens 200 Euro und ist selbst zu bezahlen.
- Bei der dritten vorgemerkten Übertretung wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.
- Wenn bereits eine Vormerkung besteht und zusätzlich ein Delikt mit Führerscheinentzug begangen wird, verlängert sich die Entziehungsdauer pro Vormerkung um zwei Wochen.
0,8 bis 1,19 Promille
- Geldstrafe von 800 bis 3.700 Euro.
- Beim ersten Mal wird der Führerschein für einen Monat entzogen, bei einer Wiederholung für mindestens drei Monate.
- Beim ersten Verstoß ist außerdem ein Verkehrscoaching verpflichtend. Die Kosten betragen ungefähr 100 Euro. Solche Kurse werden beispielsweise vom Österreichischen Roten Kreuz, von Johanniter oder Malteser angeboten.
1,2 bis 1,59 Promille
- Geldstrafe von 1.200 bis 4.400 Euro.
- Der Führerschein wird für mindestens vier Monate entzogen.
- Zusätzlich ist eine verpflichtende Nachschulung zu absolvieren, die weitere Kosten verursacht.
- Wird die Person innerhalb von fünf Jahren erneut mit 1,2 bis 1,59 Promille angehalten, beträgt die Entziehungsdauer mindestens acht Monate.
Ab 1,6 Promille
- Geldstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro.
- Der Führerschein wird für mindestens sechs Monate entzogen.
- Vorgeschrieben sind außerdem eine Nachschulung für ungefähr 500 Euro, eine amtsärztliche Untersuchung und eine verkehrspsychologische Untersuchung. Die medizinische und psychologische Begutachtung kostet zusätzlich 363 Euro.
- Bei einer neuerlichen Übertretung mit mehr als 1,6 Promille innerhalb von fünf Jahren wird der Führerschein für mindestens zwölf Monate entzogen.
- Lag der erste Wert zwischen 1,2 und 1,59 Promille und der zweite über 1,6 Promille, beträgt der Entzug mindestens zehn Monate.
Wie wird Alkohol am Steuer kontrolliert?
Ein Vortest ist nicht geeicht. Ein positives Ergebnis hat daher nicht automatisch sofort rechtliche Folgen, kann aber eine weitere Untersuchung auslösen. Eine Messung mit einem geeichten Alkoholmessgerät kann hingegen unmittelbare rechtliche Konsequenzen haben.
Die Polizei darf Alkoholkontrollen auch ohne konkreten Verdacht durchführen. Eine Kontrolle kann unter Umständen noch Stunden nach dem Lenken eines Fahrzeugs verlangt werden. Auch Fußgängerinnen und Fußgänger können kontrolliert werden, wenn der Verdacht besteht, dass sie einen Unfall verursacht haben.
Was passiert bei einer Verweigerung?
Die Verweigerung des Alkoholtests hat schwerwiegende Folgen. In diesem Fall wird der höchste Alkoholgrad zugrunde gelegt, also ein Wert von mehr als 1,6 Promille. Entsprechend können die dafür vorgesehenen Geldstrafen und der Führerscheinentzug verhängt werden.
Kann ein Atemalkoholtest aus medizinischen Gründen, etwa wegen Asthma, nicht durchgeführt werden, kann eine Blutuntersuchung angeordnet werden. Die Verweigerung dieser Untersuchung hat dieselben Folgen wie die Verweigerung des Atemalkoholtests.
Überblick über Geldstrafen und Maßnahmen
- 0,5–0,79 Promille: 300–3.700 Euro; beim ersten Mal Vormerkung statt Führerscheinentzug, bei der dritten Vormerkung mindestens drei Monate Entzug.
- 0,8–1,19 Promille: 800–3.700 Euro; beim ersten Mal ein Monat Führerscheinentzug und Verkehrscoaching für ungefähr 100 Euro.
- 1,2–1,59 Promille: 1.200–4.400 Euro; mindestens vier Monate Führerscheinentzug und verpflichtende Nachschulung.
- Ab 1,6 Promille: 1.600–5.900 Euro; mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, Nachschulung für ungefähr 500 Euro sowie amtsärztliche und verkehrspsychologische Untersuchung für zusätzlich 363 Euro.
Neue Regelung 2026 für E-Scooter
Seit 1. Mai 2026 gilt auch für E-Scooter eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Seit diesem Datum müssen E-Scooter außerdem mit einem Blinker und einer Klingel ausgestattet sein. Für Personen unter 16 Jahren gilt eine Helmpflicht. Pro E-Scooter darf nur eine Person fahren.
Praktische Schritte nach einer Alkoholkontrolle
- Leisten Sie den Anweisungen der Polizei Folge und verweigern Sie weder den Atemalkoholtest noch eine angeordnete Blutuntersuchung.
- Lesen Sie den Bescheid und die Angaben zur Führerscheinmaßnahme genau durch.
- Beachten Sie Fristen und Auflagen, insbesondere Verkehrscoaching, Nachschulung sowie amtsärztliche oder verkehrspsychologische Untersuchungen.
- Bewahren Sie Zahlungsbestätigungen und Kursnachweise auf.
- Wenden Sie sich bei einem Führerscheinentzug oder bei Unklarheiten an eine zuständige Behörde oder eine Rechtsberatung.
Weitere Informationen bieten oesterreich.gv.at: Alkohol am Steuer, oesterreich.gv.at: Führerscheinentzug, Delikte und die Informationen des Parlaments zu den ab Mai 2026 geltenden Gesetzen.