Fahrzeug in Österreich anmelden: ausländisches Auto und österreichisches Kennzeichen 2026

Die Anmeldung eines ausländisch zugelassenen Autos in Österreich ist nicht besonders kompliziert, aber die einzelnen Schritte und Zuständigkeiten können leicht verwechselt werden. Entscheidend sind die technische Begutachtung, der Eintrag in die Genehmigungsdatenbank, die NoVA, die Haftpflichtversicherung und schließlich die Zulassung mit österreichischen Kennzeichen.
Welche Frist gilt für ausländische Kennzeichen?
Wer seinen gewöhnlichen Lebensmittelpunkt in Österreich hat, darf ein ausländisch zugelassenes Fahrzeug ab der ersten Einbringung grundsätzlich höchstens einen Monat in Österreich verwenden. Danach muss das Fahrzeug in Österreich zugelassen werden.
Wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass die Anmeldung innerhalb dieses Monats nicht möglich war, darf das Fahrzeug grundsätzlich noch einen weiteren Monat verwendet werden. Dabei spielt es keine entscheidende Rolle, ob ein Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz besteht. Maßgeblich ist, wo sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt befindet. Sonderfälle, etwa bei regelmäßigem Grenzpendeln, müssen gesondert beurteilt werden.
Die Nutzung eines ausländischen Fahrzeugs auf den Namen eines Familienmitglieds oder ähnliche Umgehungslösungen sind rechtlich nicht automatisch unproblematisch. Bei einer Verkehrskontrolle oder aufgrund regelmäßiger Nutzung und Abstellung am Wohnort kann es zu Fragen kommen.
Schritt 0: Technischen Zustand prüfen
In Österreich gelten für die technische Überprüfung strengere beziehungsweise häufigere Vorgaben als in vielen anderen Ländern. Bei Personenkraftwagen gilt die sogenannte 3-2-1-Regel:
- Die erste Überprüfung ist drei Jahre nach der erstmaligen Zulassung fällig.
- Die zweite Überprüfung folgt zwei Jahre später.
- Danach muss die Überprüfung jedes Jahr durchgeführt werden.
Auch wenn eine ausländische Begutachtung noch länger gültig ist, zählt für die österreichische Frist der Monat der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs. Die Frist wird nicht auf den Tag genau, sondern nach dem Monat berechnet.
Ab dem Ablauf der Begutachtung gibt es eine viermonatige Nachfrist. Außerdem kann die Überprüfung bereits im Monat vor dem Fälligkeitsmonat durchgeführt werden. Andere Länder erkennen diese österreichische Nachfrist jedoch häufig nicht an. Für Fahrten ins Ausland sollte daher nur bis zum Ende des auf der Begutachtungsplakette angegebenen Monats mit gültiger Überprüfung gefahren werden.
Schritt 1: EU-CoC besorgen
Für die Anmeldung wird in der Regel ein Certificate of Conformity (CoC) benötigt. Das etwa A4-große Dokument enthält unter anderem die Fahrzeugdaten und Emissionswerte.
Das CoC kann bei der ursprünglichen Markenvertretung angefordert werden. Nach vorheriger Abstimmung per Telefon oder E-Mail und Übermittlung eines Scans der Zulassungspapiere wird es laut der beschriebenen Erfahrung kostenlos ausgestellt und an eine gewünschte Adresse versendet.
Schritt 2: §57a-Begutachtung durchführen
Suche eine nahegelegene technische Prüfstelle, die eine §57a-Begutachtung durchführt. Die Begutachtung ist auch mit ausländischen Kennzeichen möglich. Wenn das Fahrzeug in Ordnung ist, wird die Bestätigung anhand der Fahrgestellnummer ausgestellt.
Die ausländischen Zulassungspapiere sollten zur Prüfung mitgenommen werden. Die Kosten betrugen im beschriebenen Fall 75 €, können aber je nach Prüfstelle abweichen.
Schritt 3: Eintrag in die Genehmigungsdatenbank
Als Nächstes muss das Fahrzeug in der österreichischen Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Dafür kannst du dich an die österreichische Markenvertretung wenden. Dort gibt es teilweise Mitarbeiter, die Fahrzeuge in der Datenbank eintragen dürfen.
Wenn die Markenvertretung dazu nicht berechtigt ist oder den Eintrag nicht zeitnah erledigt, kann die zuständige Landesbehörde die Eintragung durchführen. Bei einem Fahrzeug ohne CoC ist eine individuelle Genehmigung, die sogenannte Einzelgenehmigung, bei der technischen Prüfstelle des Bundeslandes erforderlich.
Die Eintragung kostet laut der beschriebenen Erfahrung 180 € und ist innerhalb weniger Tage erledigt. Dafür wird eine weitere A4-Bestätigung ausgestellt. Der Status kann anhand der Fahrgestellnummer online geprüft werden:
Eine Liste der zur Eintragung berechtigten Importeure und Markenvertretungen findest du auf der Website des zuständigen Ministeriums:
In der dort verfügbaren Excel-Liste kann nach der Marke gesucht werden. Bei mehreren Einträgen kann die Suche nach den ersten drei Zeichen der Fahrgestellnummer helfen.
Schritt 4: NoVA berechnen und bezahlen
Die NoVA (Normverbrauchsabgabe) ist eine einmalige Abgabe, die vor der erstmaligen Zulassung eines neuen oder importierten Fahrzeugs in Österreich zu entrichten ist.
Wenn das Fahrzeug in der Genehmigungsdatenbank mit dem Status „gesperrt“ erscheint, bedeutet das, dass der Eintrag erfolgt ist, die NoVA aber noch nicht bezahlt wurde. Als Privatperson musst du die NoVA grundsätzlich mit dem Formular NoVA 2 berechnen und an das Finanzamt Österreich bezahlen.
Für die Berechnung sollten der Kaufvertrag und die ausländischen Fahrzeugpapiere bereitliegen. Alternativ kann die Markenvertretung die NoVA im Rahmen des Datenbankeintrags als Vertreter berechnen und bezahlen. In diesem Fall wird das Fahrzeug anschließend für die Zulassung freigegeben.
Die Höhe der NoVA hängt unter anderem vom Alter, Wert und den Emissionsdaten des Fahrzeugs ab. Bei einem gebrauchten Fahrzeug aus der EU gilt grundsätzlich die NoVA-Regelung, die zum Zeitpunkt der ersten EU-Zulassung in Österreich gültig war. Grundlage ist der aktuelle Wert des Fahrzeugs.
Für eine Vorab-Berechnung steht der offizielle NoVA-Rechner des Finanzministeriums zur Verfügung. In einem Beispiel mit einem Fahrzeug aus dem Jahr 2014, einem Wert von etwa 4.000 €, 1.200 cm³, drei Zylindern und Benzinantrieb betrug die NoVA 228 €.
NoVA-Regeln 2026
Im Jahr 2026 beträgt der NoVA-Satz (CO2 minus 91 g) geteilt durch 5 Prozent, höchstens 80 Prozent. Für Emissionen über 155 g/km kommt ein Malus von 80 € je Gramm hinzu. Von der Gesamtsumme werden 350 € abgezogen. Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sind von der NoVA befreit.
Wird das Fahrzeug später ins Ausland gebracht, ist eine anteilige Rückerstattung der NoVA nur möglich, wenn die erstmalige Zulassung zum Zeitpunkt der österreichischen Abmeldung höchstens 48 Monate zurückliegt.
Schritt 5: Haftpflichtversicherung abschließen
Für jedes Kraftfahrzeug ist eine österreichische gesetzliche Haftpflichtversicherung erforderlich. Lass dir anhand der Fahrzeugdaten ein Angebot erstellen.
Die Zulassungsstelle, bei der du das Fahrzeug anmelden möchtest, kann dir mitteilen, an welche E-Mail-Adresse Versicherungsvertreter Angebote übermitteln. Dieses Vorgehen ist üblich. In dem beschriebenen Fall kostete die Versicherung ohne Übertragung eines Bonus zunächst 50 € pro Monat.
Schritt 6: Zulassung und österreichische Kennzeichen
Mit allen gesammelten Unterlagen gehst du persönlich zu einer Zulassungsstelle. Innerhalb desselben Bundeslandes kann grundsätzlich eine beliebige geeignete Zulassungsstelle gewählt werden. Dort sind das Fahrzeug und das Versicherungsangebot anhand der Fahrgestellnummer im System abrufbar.
Bei der Zulassung erhältst du:
- den österreichischen Zulassungsschein als orangefarbenes Faltpapier mit zwei Teilen oder auf Wunsch eine Plastikkarte,
- die Begutachtungsplakette für die Windschutzscheibe,
- zwei österreichische Kennzeichentafeln.
Die Plastikkarte kostet 2026 zusätzlich 31,10 € und wird innerhalb von zwei Wochen per Post zugestellt.
Die persönliche Erfahrung im beschriebenen Fall ergab Gesamtkosten von 208 €. Die offiziellen Gebühren für einen Pkw betragen 2026 laut den angegebenen Informationen:
- Behördenanteil: 178 €
- Bearbeitungsgebühr: 65,60 €
- Abfrage des Zentralen Melderegisters: 1,10 €
- Begutachtungsplakette: 2,30 €
- Kennzeichentafeln: 23 €
- Gesamt: 270 €
Nach der Montage der neuen Kennzeichen muss die Plakette außen oben links an der Windschutzscheibe angebracht werden.
Autobahnvignette nach dem Kennzeichenwechsel
Bei einem Kennzeichenwechsel sollte eine neue Autobahnvignette gekauft werden, sofern eine digitale Vignette nicht übertragen wird. Eine digitale Jahresvignette kann bei gleichbleibendem Fahrzeughalter über die ASFINAG gegen eine Gebühr von 18 € auf das neue Kennzeichen umregistriert werden. Ab 2027 soll es nur noch die digitale Vignette geben.
Österreichische Kennzeichentafeln passen außerdem nicht immer problemlos in einen ausländischen Kennzeichenhalter. Ein neuer Kennzeichenhalter kann daher sinnvoll sein und kostet üblicherweise nur wenige Euro.
Praktische Schritte im Überblick
- Prüfe, ob die Frist für die Nutzung des ausländischen Kennzeichens bereits läuft oder abgelaufen ist.
- Besorge das CoC bei der zuständigen Markenvertretung.
- Vereinbare eine §57a-Begutachtung und nimm die ausländischen Zulassungspapiere mit.
- Lass das Fahrzeug in die Genehmigungsdatenbank eintragen.
- Berechne und bezahle die NoVA beim Finanzamt Österreich oder beauftrage damit die Markenvertretung.
- Schließe eine österreichische Haftpflichtversicherung ab.
- Gehe mit allen Bestätigungen und Unterlagen zur Zulassungsstelle.
- Montiere die neuen Kennzeichen, bringe die Begutachtungsplakette an und prüfe die Autobahnvignette.