Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich 2026: Strafen, Führerscheinentzug und Beschlagnahme

Wer in Österreich zu schnell fährt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Bei größeren Überschreitungen können außerdem der Führerschein entzogen, eine Nachschulung angeordnet oder das Fahrzeug beschlagnahmt und eingezogen werden. Seit dem 30. Juli 2026 gelten für Überschreitungen von mehr als 30 km/h höhere gesetzliche Strafrahmen.
Welche Strafe droht bei Geschwindigkeitsüberschreitung?
Die konkrete Strafe hängt davon ab, ob die Übertretung im Ortsgebiet, auf einer Freilandstraße oder auf der Autobahn begangen wurde. Bis Ende 2026 unterscheiden sich die Beträge für kleinere Überschreitungen außerdem je nach Bundesland oder Verwaltungsbezirk.
Autobahn: grundsätzlich 130 km/h
Auf österreichischen Autobahnen gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Auf bestimmten Strecken kann jedoch aus Gründen des Klimaschutzes oder der Luftreinhaltung eine niedrigere Geschwindigkeit gelten, etwa aufgrund des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L).
- Überschreitung um 0 bis 20 km/h: 70 Euro
- Überschreitung um 21 bis 30 km/h: 150 Euro
- Überschreitung um 31 km/h oder mehr: ordentliches Verfahren, 200 bis 5.000 Euro
- Bei mehr als 50 km/h Überschreitung: 400 bis 6.000 Euro
- Bei mehr als 70 km/h Überschreitung: 500 bis 7.500 Euro
Bei illegalen Autorennen kann der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen werden. Zusätzlich ist eine Nachschulung erforderlich. Wiederholt sich der Verstoß innerhalb von vier Jahren, können auch eine amtsärztliche Untersuchung und eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet werden.
Ortsgebiet und Freilandstraße bis Ende 2026
Für Pkw gilt auf Freilandstraßen grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, im Ortsgebiet grundsätzlich 50 km/h. Abweichende Limits, etwa in der Nähe von Schulen oder Kindergärten, werden durch Verkehrszeichen angezeigt.
- Ortsgebiet: 0 bis 20 km/h Überschreitung 30 bis 60 Euro; 21 bis 30 km/h 80 bis 100 Euro; 31 bis 40 km/h 70 bis 160 Euro; mehr als 41 km/h mehr als 160 Euro.
- Freilandstraße: 0 bis 20 km/h Überschreitung 30 bis 50 Euro; 21 bis 30 km/h 50 bis 90 Euro; 31 bis 40 km/h 140 bis 160 Euro; mehr als 41 km/h 150 bis 300 Euro.
Diese Beträge sind bis Ende 2026 nicht österreichweit einheitlich. Für dieselbe Überschreitung können daher je nach Bundesland oder Verwaltungsbezirk unterschiedliche Geldstrafen verhängt werden.
Gesetzliche Strafrahmen ab 30. Juli 2026
Die höheren Strafrahmen sind in § 99 StVO festgelegt:
- Mehr als 30 km/h über dem erlaubten Limit: 200 bis 5.000 Euro.
- Mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets: 400 bis 6.000 Euro.
- Mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets: 500 bis 7.500 Euro.
Die genannten Änderungen bedeuten, dass sich insbesondere bei größeren Überschreitungen der mögliche Strafrahmen erhöht hat.
Führerscheinentzug wegen zu hoher Geschwindigkeit
Bei einer technisch gemessenen Überschreitung wird der Führerschein je nach Ort und Ausmaß der Übertretung entzogen.
Im Ortsgebiet
- 41 bis 60 km/h zu schnell: Führerscheinentzug für 1 Monat
- 61 bis 80 km/h zu schnell: Führerscheinentzug für mindestens 3 Monate
- 81 km/h oder mehr zu schnell: Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate
Außerhalb des Ortsgebiets
Auch auf Freilandstraßen und Autobahnen kann eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung zum Führerscheinentzug führen. Maßgeblich sind dabei die gesetzlich vorgesehenen Schwellenwerte sowie die Entscheidung der zuständigen Behörde. Bei illegalen Rennen gilt ein Entzug von mindestens sechs Monaten.
Einheitliche Strafen ab 1. Jänner 2027
Am 1. Jänner 2027 tritt die neue Anonymverfügungsverordnung Straßenpolizei (BGBl. II Nr. 208/2026) in Kraft. Dadurch werden typische, beispielsweise von einer Radaranlage erfasste Geschwindigkeitsübertretungen im Rahmen einer Anonymverfügung österreichweit einheitlich bestraft.
Die Verordnung gilt nicht für Geldstrafen, die bei einer Polizeikontrolle unmittelbar verhängt werden. Diese fallen unter die Organstrafverfügung.
Allgemeine Geschwindigkeitslimits
- Ortsgebiet, 50 km/h: bis 10 km/h 60 Euro; 11 bis 15 km/h 80 Euro; 16 bis 20 km/h 105 Euro. Überschreitungen von 21 bis 30 km/h sind in diesem Katalog nicht enthalten.
- Freilandstraße, 100 km/h: bis 10 km/h 50 Euro; 11 bis 20 km/h 80 Euro; 21 bis 25 km/h 95 Euro; 26 bis 30 km/h 120 Euro.
- Autobahn, 130 km/h: bis 10 km/h 40 Euro; 11 bis 20 km/h 80 Euro; 21 bis 30 km/h 120 Euro.
Wenn das Tempolimit durch ein Verkehrszeichen festgelegt ist
- Im Ortsgebiet: bis 10 km/h 50 Euro; 11 bis 20 km/h 75 Euro; 21 bis 25 km/h 95 Euro; 26 bis 30 km/h 120 Euro.
- Auf Freilandstraßen und Autobahnen: bis 10 km/h 50 Euro; 11 bis 20 km/h 65 Euro; 21 bis 25 km/h 95 Euro; 26 bis 30 km/h 120 Euro.
Bei einer größeren Überschreitung als 30 km/h wird keine Anonymverfügung ausgestellt. Stattdessen kommt es zu einem ordentlichen Verfahren mit den gesetzlichen Strafrahmen.
Kann das Auto beschlagnahmt oder eingezogen werden?
Seit dem 1. März 2024 kann bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist darüber hinaus eine Einziehung des Autos möglich. Das gilt zusätzlich zu einer Geldstrafe und einem möglichen Führerscheinentzug.
Besonders schwerwiegende Folgen drohen außerdem bei illegalen Rennen. Neben dem mindestens sechsmonatigen Führerscheinentzug und der Nachschulung kann auch die Beschlagnahme oder Einziehung des Fahrzeugs in Betracht kommen.
Praktische Schritte nach einer Geschwindigkeitsübertretung
- Prüfen Sie das Schreiben genau: Handelt es sich um eine Anonymverfügung, eine Organstrafverfügung oder bereits um ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren?
- Vergleichen Sie Tatort, erlaubte Geschwindigkeit, gemessene Geschwindigkeit und Datum mit Ihren eigenen Aufzeichnungen.
- Beachten Sie die im Schreiben genannte Zahlungs- oder Einspruchsfrist.
- Bei einer hohen Überschreitung, einem drohenden Führerscheinentzug oder einer möglichen Fahrzeugbeschlagnahme sollten Sie rasch rechtliche Beratung einholen.
- Informieren Sie sich bei einem Führerscheinentzug über die notwendigen Maßnahmen, insbesondere über eine mögliche Nachschulung, eine amtsärztliche Untersuchung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung.