Neue Regeln für Elektro-Roller in Österreich

Aktualisiert: 2026-10-26
Neue Regeln für Elektro-Roller in Österreich

Die 31. Novelle der österreichischen Verkehrsvorschriften hat neue Regeln für die Nutzung von Elektro-Rollern eingeführt. Für Elektro-Roller, die unter § 88b der Straßenverkehrsordnung fallen, gelten grundsätzlich die Verkehrsregeln für Fahrräder.

Leistung und Höchstgeschwindigkeit

Ein Elektro-Roller darf eine Leistung von höchstens 600 Watt haben. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 25 km/h.

Mindestalter und Begleitung

Das gesetzliche Mindestalter für das Fahren eines Elektro-Rollers beträgt 12 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch Kinder ab 9 oder 10 Jahren fahren, wenn sie einen Fahrradführerschein besitzen.

Jüngere Kinder dürfen einen Elektro-Roller nur in Begleitung einer mindestens 16 Jahre alten Person benutzen. In Spielstraßen und Wohnstraßen, in denen ein allgemeines Fahrverbot für Fahrzeuge gilt, ist die Nutzung durch Kinder auch ohne Begleitung erlaubt.

Erforderliche Ausstattung

Elektro-Roller müssen über wirksame Bremsen und eine geeignete Beleuchtung verfügen. Vorgeschrieben sind:

Bei schlechten Sichtverhältnissen und in der Dunkelheit müssen die Lichter eingeschaltet sein.

Wo darf man mit dem Elektro-Roller fahren?

Elektro-Roller müssen grundsätzlich nach den Regeln für Fahrräder gefahren werden. Ist ein Radweg vorhanden, muss dieser vorrangig benutzt werden. Gibt es keinen Radweg, darf der Elektro-Roller auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn fahren.

Das Fahren auf Gehsteigen und Gehwegen ist verboten. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die örtliche Behörde dies ausdrücklich erlaubt. In diesem Fall darf höchstens im Schritttempo gefahren werden.

Rücksichtnahme und Abstellen

Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich so verhalten, dass andere weder gefährdet noch behindert werden. Besondere Vorsicht ist erforderlich, wenn Gehsteige oder Gehwege ausnahmsweise benutzt werden dürfen.

Elektro-Roller dürfen nicht zu zweit gefahren werden. Außerdem müssen sie so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.

Praktische Schritte

  1. Prüfen Sie, ob der Elektro-Roller höchstens 600 Watt leistet und nicht schneller als 25 km/h fährt.
  2. Kontrollieren Sie Bremsen, Beleuchtung sowie die seitlichen gelben Rückstrahler oder reflektierenden Folien.
  3. Nutzen Sie vorhandene Radwege und fahren Sie ansonsten auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn.
  4. Fahren Sie nur dann auf Gehsteigen oder Gehwegen, wenn die örtliche Behörde dies erlaubt, und bleiben Sie dabei im Schritttempo.
  5. Beachten Sie die Alters- und Begleitregeln und stellen Sie den Elektro-Roller so ab, dass niemand behindert wird.

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