Bankkonto in Österreich 2026: Girokonto, IBAN, Überweisung und Lastschrift

In Österreich werden Gehalt, Miete und die meisten Rechnungen bargeldlos über ein Bankkonto abgewickelt. Wer hier lebt oder arbeitet, benötigt daher in der Regel ein österreichisches Girokonto. Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Regeln zu Konto, IBAN, Überweisung, Lastschrift und Bankkarten im Jahr 2026.
Was ist ein Girokonto und wer darf es eröffnen?
Das Girokonto, auch Zahlungskonto genannt, wird von der Bank geführt und dient dem bargeldlosen Zahlungsverkehr. Alle Gutschriften und Belastungen werden erfasst; die Differenz ergibt den Kontostand, den sogenannten Saldo.
Für Minderjährige gelten besondere Regeln:
- Wer älter als 14 Jahre ist und ein regelmäßiges eigenes Einkommen bezieht, etwa Lohn oder Lehrlingsentschädigung, kann ohne Zustimmung der Eltern ein Konto eröffnen.
- Alle anderen Personen unter 18 Jahren benötigen die ausdrückliche Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.
- Minderjährige mit eigenem Einkommen dürfen mit Zustimmung der Eltern bereits mit 14 Jahren eine Bankomatkarte erhalten.
- Ab 17 Jahren ist die Bankomatkarte für Minderjährige mit eigenem Einkommen auch ohne Zustimmung der Eltern möglich.
Bei Jugendlichen muss die Bargeldbehebung mit der Bankomatkarte auf höchstens 400 Euro pro Woche begrenzt werden.
Überziehungsrahmen und Kontoauszug
Banken bieten häufig einen Überziehungsrahmen an. Dieser richtet sich meist nach dem monatlichen Nettoeinkommen und beträgt bei vielen Banken zwei bis vier Monatsnettogehälter. Die Zinsen für eine Kontoüberziehung sind relativ hoch; für eine längerfristige Finanzierung ist ein Kredit oft günstiger.
Wird der vereinbarte Rahmen erheblich und länger als einen Monat überschritten, muss die Bank über Zinssatz, Verzugszinsen und anfallende Gebühren informieren.
Den Kontoauszug erhältst du regelmäßig, meist im E-Banking oder an einem Drucker im Selbstbedienungsbereich der Bankfiliale. Prüfe die Buchungen möglichst rasch und melde Beanstandungen innerhalb der auf dem Kontoauszug genannten Frist.
Wie ist die österreichische IBAN aufgebaut?
Die IBAN ist die internationale Kontonummer. Eine österreichische IBAN besteht immer aus 20 Zeichen:
- zwei Buchstaben als Länderkennzeichen – in Österreich immer AT,
- zwei Prüfziffern zur Erkennung fehlerhafter Überweisungen,
- der fünfstelligen Bankleitzahl,
- der elfstelligen Kontonummer einschließlich möglicher Nullen.
Die eigene IBAN findest du im Online-Banking oder erhältst sie von deiner Bank. Bei elektronischen Aufträgen wird sie ohne Leerzeichen eingegeben. Auf Papier kann sie auch in Vierergruppen dargestellt sein.
Der BIC, auch SWIFT-Code genannt, identifiziert die Bank. Er besteht aus acht oder elf Zeichen und ist ebenfalls auf Kontoauszügen angegeben.
Wann ist der BIC erforderlich?
- Bei Überweisungen innerhalb Österreichs genügt die IBAN.
- Bei Euro-Überweisungen innerhalb des EWR genügt ebenfalls die IBAN. Diese Regel gilt seit dem 1. Februar 2016.
- Bei Überweisungen in Länder außerhalb des EWR sind IBAN und BIC erforderlich, auch wenn das Zielland am SEPA-Verfahren teilnimmt.
Überweisung: Dauer und Kosten
Österreichische Banken nehmen am SEPA-Verfahren, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, teil. Seit dem 1. August 2014 haben SEPA-Überweisungsaufträge, sogenannte Zahlungsanweisungen, die früheren Erlagscheine ersetzt.
- Eine online erteilte SEPA-Überweisung dauert höchstens einen Bankarbeitstag.
- Eine papierbasierte Überweisung dauert höchstens zwei Bankarbeitstage.
- Bei korrekter IBAN darf eine SEPA-Überweisung nicht teurer sein als eine vergleichbare Inlandsüberweisung.
Vor einer Euro-Überweisung müssen Banken überprüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Bei einer Abweichung wirst du informiert, kannst die Überweisung aber trotzdem freigeben.
Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten kann die Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft angerufen werden. Sie ist Mitglied des FIN-NET-Netzwerks.
Dauerauftrag und Lastschrift: Was ist der Unterschied?
Mit einem Dauerauftrag wird regelmäßig ein gleichbleibender Betrag zu einem festgelegten Termin überwiesen, etwa für die Miete oder eine Kreditrate. Der Auftrag wird schriftlich mit der Bank vereinbart und kann jederzeit widerrufen werden. Für die Einrichtung oder Änderung verlangen viele Banken Gebühren.
Ist eine Zahlung bereits ausgeführt, kann die Bank sie nicht mehr zurückholen. In diesem Fall musst du dich an den Zahlungsempfänger wenden.
Das Lastschriftverfahren eignet sich für regelmäßige Rechnungen mit wechselnden Beträgen, zum Beispiel für Strom oder Telefon. Du ermächtigst dabei das Unternehmen, den jeweiligen Betrag von deinem Konto einzuziehen.
Fristen bei Lastschriften
- Eine Lastschrift kannst du innerhalb von 56 Tagen beziehungsweise acht Wochen zurückgeben.
- Eine nicht autorisierte Belastung kannst du bis 13 Monate nach der Abbuchung beanstanden.
Kann das Unternehmen keine schriftliche Ermächtigung vorlegen, erstattet die Bank den Betrag. Bei einem gültigen Vertrag bleibt die Zahlungspflicht gegenüber dem Unternehmen jedoch bestehen. Scheitert eine Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung, fallen häufig erhebliche Bankgebühren an.
Die SEPA-Lastschrift funktioniert in der Europäischen Union sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein ohne BIC.
Bankkarten, E-Banking und Sicherheit
Eine Zahlung mit der Bankomatkarte belastet das Konto sofort. Bei einer Kreditkarte werden die Umsätze meist gesammelt und im folgenden Monat gemeinsam abgebucht. Beim kontaktlosen Bezahlen per NFC ist ohne PIN eine Zahlung von höchstens 50 Euro möglich.
Für das E-Banking ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung vorgeschrieben. Dabei werden zwei Elemente aus Wissen, Besitz und biometrischen Merkmalen verwendet, zum Beispiel PIN, registriertes Telefon oder Fingerabdruck. Wer kein Smartphone besitzt, kann bei der Bank einen TAN-Generator beantragen; dieser ist meist kostenpflichtig.
Verlorene Bankkarte sofort sperren
Für die Sperre einer verlorenen Bankkarte gilt in Österreich die Nummer 0800 204 88 00, aus dem Ausland +43 1 204 88 00.
- Bei nicht fahrlässigem Verhalten haftet grundsätzlich die Bank.
- Bei leichter Fahrlässigkeit beträgt die eigene Haftung höchstens 50 Euro.
- Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftest du bis zur Meldung grundsätzlich für den gesamten Schaden.
- Nach der Meldung besteht grundsätzlich keine eigene Haftung mehr.
Häufige Fragen
Benötige ich für eine Euro-Überweisung in ein anderes EWR-Land den BIC?
Nein. Bei einer Euro-Überweisung innerhalb des EWR genügt die IBAN.
Wie lange kann ich eine Lastschrift zurückgeben?
Eine autorisierte Lastschrift kann innerhalb von 56 Tagen beziehungsweise acht Wochen zurückgegeben werden. Bei einer nicht autorisierten Belastung ist eine Beanstandung bis 13 Monate nach der Abbuchung möglich.
Darf ein 16-jähriger Lehrling ohne Zustimmung der Eltern ein Konto eröffnen?
Ja, wenn die Person älter als 14 Jahre ist und über ein regelmäßiges eigenes Einkommen, etwa eine Lehrlingsentschädigung, verfügt.
Wie lange dauert eine Online-Überweisung?
Eine SEPA-Überweisung dauert höchstens einen Bankarbeitstag.
Praktische Schritte
- Eröffne ein passendes Girokonto und prüfe Kontoführungsgebühren, Kartenkosten und Gebühren für Überweisungen oder TAN-Generatoren.
- Speichere deine IBAN und kontrolliere bei Überweisungen den Empfängernamen sowie die Kontonummer.
- Richte für gleichbleibende Zahlungen einen Dauerauftrag und für variable Rechnungen ein Lastschriftmandat ein.
- Kontrolliere Kontoauszüge und E-Banking-Benachrichtigungen regelmäßig.
- Sperre eine verlorene Bankkarte sofort unter 0800 204 88 00 beziehungsweise aus dem Ausland unter +43 1 204 88 00.
- Bewahre Nachweise über Lastschriftmandate und Zahlungsaufträge auf, falls eine Belastung beanstandet werden muss.
Die Informationen dienen als allgemeiner Überblick und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung.