Auto anmelden und abmelden, Kennzeichen und Wunschkennzeichen in Österreich 2026

Aktualisiert: 2026-10-26
Auto anmelden und abmelden, Kennzeichen und Wunschkennzeichen in Österreich 2026

Wer in Österreich ein Auto nutzt, muss sich früher oder später mit der Anmeldung, Abmeldung oder Änderung des Kennzeichens beschäftigen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Zuständigkeiten, Fristen, Gebühren, Kennzeichenhinterlegung und Wunschkennzeichen im Jahr 2026.

Wo werden Fahrzeuganmeldung und Kennzeichen erledigt?

Die praktische Abwicklung erfolgt bei einer Versicherungs-Zulassungsstelle (Zulassungsstelle, VVO). Dort erhalten Sie normalerweise auch die Kennzeichentafeln. Zuständig ist in der Regel eine Stelle im Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes.

Die behördlichen Entscheidungen trifft die Zulassungsbehörde. Dabei handelt es sich meist um die Bezirkshauptmannschaft oder den städtischen Magistrat. In bestimmten Gebieten ist die Landespolizeidirektion zuständig. In Wien übernimmt diese Aufgabe das Verkehrsamt.

Viele Vorgänge können auch durch eine andere Person erledigt werden. Dafür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Wie lange darf man mit einem ausländischen Kennzeichen fahren?

Wenn sich Ihr Hauptwohnsitz (Hauptwohnsitz) in Österreich befindet, dürfen Sie ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen grundsätzlich einen Monat lang in Österreich verwenden. Die Frist beginnt mit der ersten Einbringung des Fahrzeugs nach Österreich. Eine vorübergehende Ausreise unterbricht diese Frist nicht.

Eine Verlängerung um einen weiteren Monat ist möglich, wenn Sie glaubhaft nachweisen können, dass die österreichische Zulassung nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte. Eine längere Verlängerung ist nicht möglich.

Liegt Ihr Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs, dürfen Sie das Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen höchstens ein Jahr lang in Österreich verwenden.

Nach Ablauf der Frist müssen die ausländischen Zulassungsdokumente und Kennzeichentafeln abgegeben und eine österreichische Zulassung vorgenommen werden. Verstöße können hohe Geldstrafen zur Folge haben. Für die Zulassung ist außerdem eine in Österreich gültige Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.

Was kosten österreichische Kennzeichentafeln?

Die Gebühr für die Kennzeichentafel wird bei der Zulassung bezahlt:

Bei einem Pkw werden vorne und hinten Kennzeichentafeln benötigt. Motorräder und Anhänger führen nur hinten eine Tafel. Jedes österreichische Kennzeichen beginnt mit dem Behördenkürzel und dem Landeswappen, zum Beispiel W für Wien, G für Graz und L für Linz.

Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Bei einem Wohnsitzwechsel hängt der notwendige Schritt davon ab, ob sich das Behördenkürzel auf dem Kennzeichen ändert:

  1. Das Kürzel bleibt gleich: Bei einem Umzug innerhalb Wiens, etwa vom 3. in den 10. Bezirk, müssen Sie nichts unternehmen. Der bisherige Zulassungsschein bleibt gültig.
  2. Das Kürzel ändert sich, die Behörde bleibt aber zuständig: Bei einem Wechsel von Wiener Neustadt (WN) nach St. Pölten (P) muss die Änderung innerhalb von einer Woche gemeldet werden. Dabei fallen die Kosten für eine neue Kennzeichentafel und eine neue Begutachtungsplakette an. Eine verspätete Meldung kann zu einer Verwaltungsstrafe führen.
  3. Das Kürzel und die Behörde ändern sich: Bei einem Umzug von Baden nach Wien muss das Fahrzeug abgemeldet und am neuen Wohnort wieder angemeldet werden. Dies hat gleichzeitig mit der Änderung des Wohnsitzes zu erfolgen. Die Kosten entsprechen jenen einer neuen Zulassung.

Wenn Sie ein neues Kennzeichen erhalten und eine digitale Vignette verwenden, müssen Sie diese bei der ASFINAG umregistrieren. Dafür werden 18 Euro verrechnet.

Kennzeichentafeln vorübergehend hinterlegen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine gewisse Zeit nicht verwenden, können Sie die Kennzeichentafeln hinterlegen (Hinterlegung). Das kann beispielsweise im Winter oder während eines mehrmonatigen Auslandsaufenthalts sinnvoll sein.

Nach Ablauf des einjährigen Zeitraums endet die Zulassung, wenn keine neuerliche Hinterlegung beantragt wird. Ein Fahrzeug ohne Kennzeichentafeln darf nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden.

Wunschkennzeichen: Regeln und Gebühren

Beim Wunschkennzeichen folgen nach dem Behördenkürzel und dem Wappen drei bis sechs frei gewählte Zeichen. Die Kombination muss mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Zahl enden. Buchstaben und Zahlen bilden jeweils einen eigenen Block.

Die Bewilligung beantragen Sie bei der Behörde Ihres Hauptwohnsitzes. Die Kennzeichentafeln bestellen Sie anschließend bei der Versicherungs-Zulassungsstelle. Die Herstellung dauert ungefähr vier Werktage.

Ein Wunschkennzeichen ist 15 Jahre gültig. Die Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf beantragt werden. Eine nicht verwendete Reservierung verfällt nach fünf Jahren. Das Recht am Wunschkennzeichen kann nicht auf eine andere Person übertragen werden. Bei einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde kann das Wunschkennzeichen nicht mitgenommen werden.

Häufige Fragen zu österreichischen Kennzeichen

Was ist bei Verlust oder Diebstahl zu tun?

Der Verlust oder Diebstahl muss unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, bei der Polizei angezeigt werden. Zusammen mit der Anzeige darf höchstens eine Woche lang eine provisorische, selbst angefertigte Tafel verwendet werden. Die neue Kennzeichentafel beantragen Sie bei der Versicherungs-Zulassungsstelle.

Muss ein altes Kennzeichen ohne EU-Symbol ausgetauscht werden?

Nein. Seit dem 1. November 2002 werden nur noch Kennzeichentafeln mit EU-Symbol hergestellt. Ältere Tafeln müssen jedoch nicht zwingend ausgetauscht werden. Bei einem Fahrzeugwechsel erhalten Sie jedenfalls eine Tafel mit EU-Symbol.

Verliert man das Wunschkennzeichen bei der Abmeldung?

Nein. Wenn das Fahrzeug innerhalb der 15-jährigen Gültigkeitsdauer abgemeldet wird, bleibt das Recht zur Verwendung des Wunschkennzeichens bestehen.

Ist eine rote Tafel für einen Fahrradträger vorgeschrieben?

Nein. Sie können entweder eine rote Zusatztafel verwenden oder das hintere Kennzeichen am Fahrradträger montieren. Wenn der Träger das Kennzeichen verdeckt, muss eine dieser beiden Möglichkeiten umgesetzt werden.

Praktische Schritte

  1. Prüfen Sie, welche Zulassungsbehörde für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.
  2. Schließen Sie die erforderliche österreichische Kfz-Haftpflichtversicherung ab.
  3. Wenden Sie sich mit den notwendigen Unterlagen an eine Zulassungsstelle und erledigen Sie dort die Anmeldung oder Abmeldung.
  4. Melden Sie Änderungen des Behördenkürzels innerhalb der vorgeschriebenen Frist von einer Woche.
  5. Hinterlegen Sie die Kennzeichentafeln, wenn Sie das Fahrzeug vorübergehend nicht verwenden möchten.
  6. Beantragen Sie ein Wunschkennzeichen bei der zuständigen Behörde und bestellen Sie die Tafeln anschließend bei der Zulassungsstelle.
  7. Informieren Sie bei einem Kennzeichenwechsel die ASFINAG, wenn Sie eine digitale Vignette besitzen.

Diese Informationen wurden auf Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen zusammengestellt und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Quelle: oesterreich.gv.at.

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