Angeln in Österreich: Fischerkarte nach Bundesland 2026

In Österreich gibt es keine einheitliche, bundesweit gültige Fischerkarte. Die Regeln werden von allen neun Bundesländern selbst festgelegt und unterscheiden sich daher etwa in Wien, Tirol oder Burgenland. Dieser Überblick zeigt, welche Dokumente Sie benötigen, wo Sie diese erhalten und welche Strafen 2026 bei Verstößen möglich sind.
Welche Dokumente brauchen Sie zum Angeln?
In den meisten Bundesländern benötigen Sie gleichzeitig zwei Dokumente:
- Amtliche Berechtigung: eine Jahresfischerkarte oder Fischerkarte beziehungsweise eine kurzfristige Fischergastkarte oder Gastfischerkarte.
- Erlaubnis für das Gewässer: Diese wird vom Bewirtschafter oder vom Fischereiausübungsberechtigten ausgestellt. Sie kann als Lizenz oder Erlaubnisschein bezeichnet werden.
Die Fischerkarte allein berechtigt grundsätzlich noch nicht zum Angeln. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie selbst der Fischereiausübungsberechtigte sind.
Während des Angelns müssen Sie die Dokumente bei sich tragen und sie auf Verlangen einem Fischereiaufseher, Fischereischutzorgan oder der Polizei vorzeigen. Für eine Fischergastkarte ist in mehreren Bundesländern – etwa in Tirol, Salzburg, Oberösterreich und Burgenland – zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.
Besonderheit in Vorarlberg
In Vorarlberg ist vor allem die schriftliche Erlaubnis des Bewirtschafters maßgeblich. Wenn diese länger als zwei Wochen gültig ist, benötigen Sie zusätzlich einen Fischerausweis.
Wer stellt die Jahresfischerkarte aus?
Je nach Bundesland sind unterschiedliche Stellen zuständig:
- Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat: Burgenland, Steiermark, Kärnten und Tirol.
- Landesfischereiverband oder Fischereikommission: Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg.
Wenn eine Bezirkshauptmannschaft zuständig ist, wenden Sie sich normalerweise an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes. Wenn Sie nicht im jeweiligen Bundesland wohnen, ist in Kärnten und der Steiermark jene Behörde zuständig, bei der Sie den Antrag einreichen. In Tirol wenden Sie sich an die Behörde jenes Bezirks, in dem Sie überwiegend angeln möchten.
Prüfung oder Unterweisung: Wie weisen Sie Ihre Sachkunde nach?
Bei der ersten Ausstellung einer Jahresfischerkarte müssen Sie in der Regel Ihre fachliche Eignung nachweisen. Dafür gelten folgende Vorgaben:
- Kärnten: mindestens acht Stunden Unterweisung, ohne Prüfung.
- Tirol: mindestens zweitägiger Kurs mit anschließender schriftlicher Multiple-Choice-Prüfung.
- Wien: zweistündiger schriftlicher Multiple-Choice-Test zu fünf Themenbereichen mit jeweils zehn Fragen.
- Salzburg: schriftliche Prüfung, die ab dem vollendeten 11. Lebensjahr abgelegt werden kann.
- Niederösterreich: normalerweise eine Bestätigung über den Fischereikurs des Landesfischereiverbands.
- Steiermark, Oberösterreich, Vorarlberg und Burgenland: Prüfung beziehungsweise schriftliche Prüfung nach einer Unterweisung.
Eine gleichwertige Ausbildung aus einem anderen österreichischen Bundesland kann anerkannt werden. Eine in einem EU-Mitgliedstaat erworbene Berechtigung wird in Burgenland und Vorarlberg ebenfalls anerkannt.
Ab welchem Alter darf man eine Fischerkarte lösen?
- Kärnten: Fischerkarte ab 10 Jahren; Kinder zwischen 7 und 10 Jahren dürfen mit Erlaubnis ohne eigene Karte angeln.
- Oberösterreich: Fischerkarte ab 12 Jahren; darunter ist das Angeln mit Begleitperson möglich.
- Salzburg: Fischerkarte ab 12 Jahren; unter 15 Jahren ist das Angeln ohne eigene Karte mit einer volljährigen Begleitperson möglich.
- Wien: Fischerkarte ab 14 Jahren; Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen ohne eigene Karte angeln.
- Niederösterreich: Fischerkarte ab 14 Jahren; darunter ist das Angeln mit Erlaubnis und in Anwesenheit einer volljährigen Person möglich.
- Steiermark: Fischerkarte ab 14 Jahren; darunter nur in Begleitung eines berechtigten Anglers.
- Tirol: Fischerkarte ab 14 Jahren; darunter darf gemeinsam mit einer Aufsichtsperson geangelt werden.
- Burgenland: Fischerkarte ab 14 Jahren.
Wie lange gilt eine Fischergastkarte?
Wenn Sie nur vorübergehend angeln möchten, kann eine Fischergastkarte die passende Lösung sein. Sie erhalten diese üblicherweise beim Bewirtschafter des Gewässers.
- Salzburg: 24 Stunden, eine Woche oder zwei Wochen. Die Karte ist ab 12 Jahren erhältlich; an einem Angelteich gibt es nur eine 24-Stunden-Karte.
- Tirol: 14 Tage; zusätzlich können nur Tageskarten gelöst werden.
- Oberösterreich: drei Wochen, ab 12 Jahren und höchstens zweimal pro Jahr.
- Kärnten: eine oder vier Wochen, im gesamten Bundesland gültig.
- Steiermark: vier Wochen, für bestimmte Gewässer.
- Wien: 30 Tage, für die auf der Karte angegebenen Gewässer.
- Niederösterreich: 30 Tage pro Kalenderjahr.
- Burgenland: zwei Monate, jedoch nur mit einer Fischerkarte eines anderen Bundeslands oder einer EU-Fischerkarte.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Ein fehlendes Dokument, das Angeln während der Schonzeit oder unter dem vorgeschriebenen Brittelmaß sowie verbotene Methoden können Geldstrafen nach sich ziehen. Dazu zählen beispielsweise lebende Wirbeltiere als Köder, künstliche Lichtquellen oder Sprengstoff.
- Niederösterreich: bis zu 7.000 Euro.
- Oberösterreich: 2.200 beziehungsweise 10.000 Euro.
- Salzburg: bis zu 5.000 Euro.
- Tirol: bis zu 5.000 Euro; fehlende Karte am Gewässer bis zu 2.000 Euro.
- Vorarlberg: bis zu 5.000 Euro; Verstöße gegen Schonzeit oder Brittelmaß bis zu 1.000 Euro.
- Kärnten: bis zu 4.000 Euro; fehlende Karte am Gewässer bis zu 2.000 Euro.
- Burgenland: bis zu 3.600 Euro oder sechs Wochen Freiheitsstrafe.
- Steiermark: bis zu 2.200 Euro.
- Wien: bis zu 1.400 Euro, bei erschwerenden Umständen bis zu 2.100 Euro.
Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische müssen normalerweise vorsichtig ins Wasser zurückgesetzt werden. In Burgenland dürfen invasive gebietsfremde Arten jedoch nicht zurückgesetzt werden.
Häufige Fragen
Wird eine ausländische Fischerkarte in Österreich anerkannt?
Das ist je nach Bundesland unterschiedlich. In Niederösterreich kann beispielsweise ein ausländischer amtlicher Fischerausweis anerkannt werden, wenn Gegenseitigkeit besteht, der Inhaber seinen Wohnsitz im Ausland hat und die aktuellen Jahresabgaben bezahlt wurden. Für nicht deutschsprachige Dokumente ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Benötigt man an einem Angelteich eine Fischerkarte?
In Tirol sind Angelteiche von der Pflicht zur Fischerkarte ausgenommen. In Salzburg gibt es für Angelteiche eine eigene 24-Stunden-Fischergastkarte.
Wie verlängert sich die Jahreskarte?
In Tirol verlängert sie sich automatisch, wenn Sie den Mitgliedsbeitrag an den Tiroler Verband rechtzeitig bezahlen. Im Burgenland bleibt die Karte gültig, wenn die Jahresabgabe jedes Jahr bis zum 1. März bezahlt wird.
Ist die Fischerkarte übertragbar?
Nein. In Wien, Niederösterreich und der Steiermark handelt es sich ausdrücklich um ein persönliches und nicht übertragbares Dokument.
Praktische Schritte vor dem Angeln
- Prüfen Sie die Vorschriften des Bundeslands, in dem Sie angeln möchten.
- Klären Sie, ob Sie eine Jahresfischerkarte, Fischerkarte oder Fischergastkarte benötigen.
- Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde oder beim Landesfischereiverband nach Prüfung, Unterweisung und Antragstellung.
- Besorgen Sie zusätzlich die Lizenz oder den Erlaubnisschein für das konkrete Gewässer.
- Nehmen Sie alle Dokumente und gegebenenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis zum Angeln mit.
- Informieren Sie sich vor dem Auswerfen über Schonzeiten, Brittelmaße und erlaubte Fangmethoden.
Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder eine fachkundige Stelle.
Quelle: oesterreich.gv.at