Angeln in Österreich: Fischerkarte nach Bundesland 2026

Aktualisiert: 2026-10-26
Angeln in Österreich: Fischerkarte nach Bundesland 2026

In Österreich gibt es keine einheitliche, bundesweit gültige Fischerkarte. Die Regeln werden von allen neun Bundesländern selbst festgelegt und unterscheiden sich daher etwa in Wien, Tirol oder Burgenland. Dieser Überblick zeigt, welche Dokumente Sie benötigen, wo Sie diese erhalten und welche Strafen 2026 bei Verstößen möglich sind.

Welche Dokumente brauchen Sie zum Angeln?

In den meisten Bundesländern benötigen Sie gleichzeitig zwei Dokumente:

  1. Amtliche Berechtigung: eine Jahresfischerkarte oder Fischerkarte beziehungsweise eine kurzfristige Fischergastkarte oder Gastfischerkarte.
  2. Erlaubnis für das Gewässer: Diese wird vom Bewirtschafter oder vom Fischereiausübungsberechtigten ausgestellt. Sie kann als Lizenz oder Erlaubnisschein bezeichnet werden.

Die Fischerkarte allein berechtigt grundsätzlich noch nicht zum Angeln. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie selbst der Fischereiausübungsberechtigte sind.

Während des Angelns müssen Sie die Dokumente bei sich tragen und sie auf Verlangen einem Fischereiaufseher, Fischereischutzorgan oder der Polizei vorzeigen. Für eine Fischergastkarte ist in mehreren Bundesländern – etwa in Tirol, Salzburg, Oberösterreich und Burgenland – zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.

Besonderheit in Vorarlberg

In Vorarlberg ist vor allem die schriftliche Erlaubnis des Bewirtschafters maßgeblich. Wenn diese länger als zwei Wochen gültig ist, benötigen Sie zusätzlich einen Fischerausweis.

Wer stellt die Jahresfischerkarte aus?

Je nach Bundesland sind unterschiedliche Stellen zuständig:

Wenn eine Bezirkshauptmannschaft zuständig ist, wenden Sie sich normalerweise an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes. Wenn Sie nicht im jeweiligen Bundesland wohnen, ist in Kärnten und der Steiermark jene Behörde zuständig, bei der Sie den Antrag einreichen. In Tirol wenden Sie sich an die Behörde jenes Bezirks, in dem Sie überwiegend angeln möchten.

Prüfung oder Unterweisung: Wie weisen Sie Ihre Sachkunde nach?

Bei der ersten Ausstellung einer Jahresfischerkarte müssen Sie in der Regel Ihre fachliche Eignung nachweisen. Dafür gelten folgende Vorgaben:

Eine gleichwertige Ausbildung aus einem anderen österreichischen Bundesland kann anerkannt werden. Eine in einem EU-Mitgliedstaat erworbene Berechtigung wird in Burgenland und Vorarlberg ebenfalls anerkannt.

Ab welchem Alter darf man eine Fischerkarte lösen?

Wie lange gilt eine Fischergastkarte?

Wenn Sie nur vorübergehend angeln möchten, kann eine Fischergastkarte die passende Lösung sein. Sie erhalten diese üblicherweise beim Bewirtschafter des Gewässers.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Ein fehlendes Dokument, das Angeln während der Schonzeit oder unter dem vorgeschriebenen Brittelmaß sowie verbotene Methoden können Geldstrafen nach sich ziehen. Dazu zählen beispielsweise lebende Wirbeltiere als Köder, künstliche Lichtquellen oder Sprengstoff.

Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische müssen normalerweise vorsichtig ins Wasser zurückgesetzt werden. In Burgenland dürfen invasive gebietsfremde Arten jedoch nicht zurückgesetzt werden.

Häufige Fragen

Wird eine ausländische Fischerkarte in Österreich anerkannt?

Das ist je nach Bundesland unterschiedlich. In Niederösterreich kann beispielsweise ein ausländischer amtlicher Fischerausweis anerkannt werden, wenn Gegenseitigkeit besteht, der Inhaber seinen Wohnsitz im Ausland hat und die aktuellen Jahresabgaben bezahlt wurden. Für nicht deutschsprachige Dokumente ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.

Benötigt man an einem Angelteich eine Fischerkarte?

In Tirol sind Angelteiche von der Pflicht zur Fischerkarte ausgenommen. In Salzburg gibt es für Angelteiche eine eigene 24-Stunden-Fischergastkarte.

Wie verlängert sich die Jahreskarte?

In Tirol verlängert sie sich automatisch, wenn Sie den Mitgliedsbeitrag an den Tiroler Verband rechtzeitig bezahlen. Im Burgenland bleibt die Karte gültig, wenn die Jahresabgabe jedes Jahr bis zum 1. März bezahlt wird.

Ist die Fischerkarte übertragbar?

Nein. In Wien, Niederösterreich und der Steiermark handelt es sich ausdrücklich um ein persönliches und nicht übertragbares Dokument.

Praktische Schritte vor dem Angeln

  1. Prüfen Sie die Vorschriften des Bundeslands, in dem Sie angeln möchten.
  2. Klären Sie, ob Sie eine Jahresfischerkarte, Fischerkarte oder Fischergastkarte benötigen.
  3. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde oder beim Landesfischereiverband nach Prüfung, Unterweisung und Antragstellung.
  4. Besorgen Sie zusätzlich die Lizenz oder den Erlaubnisschein für das konkrete Gewässer.
  5. Nehmen Sie alle Dokumente und gegebenenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis zum Angeln mit.
  6. Informieren Sie sich vor dem Auswerfen über Schonzeiten, Brittelmaße und erlaubte Fangmethoden.

Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Anwendung erfolgt auf eigenes Risiko. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder eine fachkundige Stelle.

Quelle: oesterreich.gv.at

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