Schulbeihilfen und Unterstützungen in Österreich 2026

In Österreich gibt es mehrere Unterstützungen für Schülerinnen und Schüler, deren Familien finanziell belastet sind. Einige Leistungen richten sich an Schülerinnen und Schüler mittlerer oder höherer Schulen, andere an Jugendliche in einem Schülerheim oder an Berufstätige, die eine Abendschule besuchen.
Hier finden Sie die wichtigsten Leistungen, mögliche Beträge und Fristen für das Schuljahr 2026/2027.
Die wichtigsten Unterstützungen im Überblick
- Schulbeihilfe: Der Grundbetrag beträgt 1.895 Euro pro Jahr und kann ab der 10. Schulstufe beantragt werden.
- Heimbeihilfe: Der Grundbetrag beträgt 2.315 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird automatisch eine Fahrtkostenbeihilfe von 178 Euro pro Jahr gewährt.
- Unterstützung für Schulveranstaltungen: Für mindestens viertägige Schulveranstaltungen, etwa ein Skilager, sind bis zu 302 Euro als einmalige Unterstützung möglich.
- Ermäßigung von Betreuungs- und Internatskosten: Die Kosten können um 10 bis 100 Prozent reduziert werden.
- Besondere Schulbeihilfe für Berufstätige: Der Grundbetrag beträgt 1.200 Euro pro Monat.
Wer kann eine Schulbeihilfe beantragen?
Die Leistungen stehen nicht ausschließlich österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern offen. Auch EU- und EWR-Staatsangehörige können anspruchsberechtigt sein, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zum möglichen berechtigten Personenkreis gehören unter anderem:
- Personen aus Drittstaaten mit einem Aufenthaltstitel Daueraufenthalt-EU,
- Personen aus Drittstaaten oder Staatenlose, die selbst oder deren Elternteil mindestens fünf Jahre in Österreich einkommensteuerpflichtig waren und deren Lebensmittelpunkt hier lag,
- Flüchtlinge im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention.
Grundvoraussetzung für alle Unterstützungen ist eine soziale Bedürftigkeit. Dabei werden unter anderem das Einkommen der Schülerin oder des Schülers, jenes der Eltern und gegebenenfalls des Ehepartners, der Familienstand sowie die Größe der Familie berücksichtigt.
Für die Schulbeihilfe und die Heimbeihilfe gilt außerdem: Die Ausbildung muss vor dem 35. Geburtstag begonnen werden, unter bestimmten Voraussetzungen vor dem 40. Geburtstag.
Wie hoch sind die Beträge?
- Schulbeihilfe: Grundbetrag von 1.895 Euro pro Jahr
- Heimbeihilfe: Grundbetrag von 2.315 Euro pro Jahr
- Fahrtkostenbeihilfe: 178 Euro pro Jahr
- Unterstützung für Schulveranstaltungen: bis zu 302 Euro einmalig
- Ermäßigung von Betreuungs- und Internatskosten: 10 bis 100 Prozent
- Besondere Schulbeihilfe für Berufstätige: Grundbetrag von 1.200 Euro pro Monat
Die Grundbeträge der Schulbeihilfe und Heimbeihilfe können sich bei besonders berücksichtigungswürdigen Umständen erhöhen. Gleichzeitig können der erwartete Unterhaltsbeitrag der Eltern oder des Ehepartners sowie ein Teil des eigenen Einkommens der Schülerin oder des Schülers berücksichtigt werden. Der tatsächlich ausbezahlte Betrag kann daher vom Grundbetrag abweichen.
Schulbeihilfe oder Heimbeihilfe: Welche Leistung passt?
Schulbeihilfe
Die Schulbeihilfe kann ab der 10. Schulstufe an mittleren oder höheren Schulen beantragt werden. Sie ist auch an Schulen möglich, deren Ausbildung in Semester gegliedert ist, etwa am Abendkolleg oder Tageskolleg.
Heimbeihilfe und Fahrtkostenbeihilfe
Die Heimbeihilfe ist bereits ab der 9. Schulstufe möglich. Voraussetzung ist, dass die Schülerin oder der Schüler wegen des Schulbesuchs außerhalb des elterlichen Wohnorts wohnen muss, weil tägliches Pendeln zu weit wäre und keine Aufnahme in eine vergleichbare öffentliche Schule in erreichbarer Nähe möglich war.
Die Regelung umfasst auch die Polytechnische Schule. Wer Heimbeihilfe erhält, bekommt die Fahrtkostenbeihilfe automatisch dazu. Schulbeihilfe und Heimbeihilfe können gemeinsam beantragt werden.
Unterstützung für Skilager, Projektwochen und andere Schulveranstaltungen
Die Unterstützung für Schulveranstaltungen gilt für Veranstaltungen, die außerhalb des Schulstandorts stattfinden und mindestens vier Tage dauern. Beispiele sind ein Skilager, eine Projekt- oder Sportwoche sowie ein Sprachlager.
Beantragen können diese Unterstützung Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie bestimmten Bundeseinrichtungen.
Für Schülerinnen und Schüler von öffentlichen Pflichtschulen wie Volksschule, Mittelschule, Polytechnischer Schule und Berufsschule gilt diese Leistung nicht. In diesem Fall sollten sich Familien beim Schulerhalter, also bei der Gemeinde oder dem Land, informieren.
Ermäßigung von Betreuungs- und Internatskosten
Die Ermäßigung betrifft Betreuungsentgelte an Bundesschulen mit ganztägiger Betreuung, an der Unterstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule mit Nachmittagsbetreuung sowie in Internaten.
Die Kosten für Essen, etwa Mittagessen und andere Verpflegung, können nicht ermäßigt werden. Für Volksschulen und Mittelschulen kann diese Ermäßigung nicht beantragt werden.
Fristen im Schuljahr 2026/2027
- Schulbeihilfe und Heimbeihilfe: bis zum 31. Dezember des laufenden Schuljahres
- Semesterweise organisierte Schulen: Wintersemester bis 31. Dezember, Sommersemester bis 31. Mai
- Unterstützung für Schulveranstaltungen: bis 30. April, möglichst vor Beginn der Veranstaltung
- Ermäßigung von Betreuungs- und Internatskosten: innerhalb eines Monats nach der Aufnahme
Bei einer verspäteten Beantragung der Schulbeihilfe oder Heimbeihilfe wird die Leistung anteilig gekürzt. Bei der Ermäßigung von Betreuungs- und Internatskosten gilt die Ermäßigung nur ab dem Monat der Antragstellung, wenn der Antrag zu spät eingereicht wurde. In den folgenden Schuljahren muss der Antrag vor Beginn des Schuljahres gestellt werden.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Für die meisten Schülerinnen und Schüler ist die zuständige Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes verantwortlich. Bei bestimmten Bundeseinrichtungen entscheidet das Bundesministerium für Bildung (BMB). Für land- und forstwirtschaftliche Fachschulen ist die jeweilige Landesregierung zuständig.
Der Antrag kann grundsätzlich auf Papier oder online mit ID Austria gestellt werden. Bei der Online-Beantragung muss die von der Schule unterschriebene Schulbestätigung hochgeladen werden.
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern stellt der Elternteil oder die gesetzliche Vertretung den Antrag und unterschreibt ihn. Den Bearbeitungsstatus können Sie unter status.schuelerbeihilfe.at verfolgen, wenn Sie die Status-ID per E-Mail erhalten haben.
Der Online-Ratgeber Schülerbeihilfe unterstützt in 18 Sprachen dabei, die allgemeinen Voraussetzungen zu prüfen und das passende Formular zu finden. Der Antrag selbst kann dort jedoch nicht eingereicht werden.
Weitere Unterstützung für Schulmaterial
Im Rahmen des Programms Schulstartklar erhalten Familien, die Sozialhilfe beziehen, für den Beginn des Schuljahres 2026/2027 einen Gutschein im Wert von 150 Euro pro Kind für Schulmaterialien.
Der Gutschein kann bis zum 31. Oktober 2026 in der Schulstart-App aktiviert und bei Libro und Pagro eingelöst werden.
Praktische Schritte für den Antrag
- Prüfen Sie, ob die Schulart, die Schulstufe und die persönliche Situation die Voraussetzungen erfüllen.
- Ermitteln Sie die zuständige Bildungsdirektion, das BMB oder die zuständige Landesregierung.
- Halten Sie Einkommensnachweise der Schülerin oder des Schülers, der Eltern und gegebenenfalls des Ehepartners bereit.
- Bei ausländischen Einkünften muss ein übersetzter Einkommensnachweis beigelegt werden.
- Besorgen Sie die von der Schule unterschriebene Schulbestätigung.
- Reichen Sie den Antrag fristgerecht auf Papier oder online mit ID Austria ein.
- Bewahren Sie die Status-ID auf und verfolgen Sie den Bearbeitungsstand online.
Die Angaben beruhen auf Informationen von oesterreich.gv.at und stellen keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung dar.