Rezeptgebühr, e-card, ORF und Strom: Befreiungen in Österreich 2026

Aktualisiert: 2026-10-26
Rezeptgebühr, e-card, ORF und Strom: Befreiungen in Österreich 2026

In Österreich kann die Rezeptgebühr unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. In diesem Fall muss auch das jährliche e-card-Service-Entgelt nicht bezahlt werden. Manche Befreiungen gelten automatisch, andere müssen beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden.

Auch die Befreiung von Rundfunkgebühren, der Strom-Sozialtarif, die Zuschussleistung Telefon und die EAG-Kostenbefreiung sind miteinander verbunden. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Voraussetzungen und Richtwerte für 2026.

Wie hoch ist die Rezeptgebühr 2026?

Für jedes eingelöste, rezeptpflichtige Medikament fällt in der Apotheke eine Rezeptgebühr an. Seit 1. Jänner 2026 beträgt sie 7,55 Euro pro Packung beziehungsweise Verordnung.

Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, muss außerdem kein e-card-Service-Entgelt bezahlen. Die Befreiung gilt auch für anspruchsberechtigte Angehörige, die mitversichert sind.

Wer ist generell von der Rezeptgebühr befreit?

Für bestimmte Personengruppen ist keine Einkommensprüfung erforderlich. Dazu gehören:

Automatische Befreiung wegen sozialer Bedürftigkeit

Auch wer aufgrund besonderer sozialer Bedürftigkeit bestimmte Geldleistungen erhält, kann ohne Antrag befreit sein. Dazu zählen beispielsweise die Ausgleichszulage und die Ergänzungszulage.

Außerdem gilt die automatische Befreiung unter anderem für:

Eine bereits genehmigte Befreiung bleibt weiterhin gültig.

Die 2-Prozent-Obergrenze für Rezeptgebühren

Wer keinen anderen Befreiungsgrund hat, kann durch die Rezeptgebühren-Obergrenze automatisch befreit werden. Sobald die im jeweiligen Kalenderjahr bezahlten Rezeptgebühren 2 Prozent des jährlichen Nettoeinkommens erreichen, müssen bis zum Jahresende keine weiteren Rezeptgebühren bezahlt werden.

Ein Antrag ist dafür nicht notwendig. Allerdings gilt eine Mindestobergrenze: Die Befreiung tritt 2026 erst ein, nachdem mindestens 41 Rezeptgebühren zu jeweils 7,55 Euro bezahlt wurden.

Wie wird die Obergrenze festgestellt?

Der Dachverband der Sozialversicherungsträger führt dazu ein Heilmittelkostenkonto. Sobald die Grenze erreicht ist, wird die Befreiung beim nächsten Einlesen der e-card in der Arztpraxis angezeigt. Der Arzt vermerkt sie auf dem neuen Rezept, sodass die Apotheke keine Rezeptgebühr mehr einhebt.

Das Heilmittelkostenkonto kann online mit ID Austria oder EU-Login eingesehen werden.

Befreiung auf Antrag: Einkommensgrenzen 2026

Wer keine automatische Befreiung erhält, kann bei einem ausreichend niedrigen monatlichen Nettoeinkommen einen Antrag stellen. Maßgeblich sind 2026 folgende Richtwerte:

Das Einkommen der Ehepartnerin, des Ehepartners oder der Lebensgefährtin beziehungsweise des Lebensgefährten wird zusammengerechnet. Bei anderen im Haushalt lebenden Personen werden 12,5 Prozent ihres Einkommens berücksichtigt.

Wo wird der Antrag gestellt?

Der Antrag ist beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzureichen. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der persönlichen Situation ab. Möglich sind beispielsweise der letzte Monatslohn, ein Pensionsnachweis, ein Einkommensnachweis der Partnerin oder des Partners oder ein Nachweis über eine Unfallversicherungsleistung.

Welche Dokumente konkret benötigt werden, erfahren Sie beim Krankenversicherungsträger. Fragen zum e-card-Service beantwortet die E-Card-Serviceline unter 050 124 3311.

ORF-Gebühr, Strom-Sozialtarif und weitere Befreiungen

Die Befreiung von Rundfunkgebühren wird gemeinsam mit mehreren weiteren Unterstützungen behandelt. Dazu gehören:

Diese vier Vergünstigungen hängen daher thematisch zusammen. Die Befreiung von Rundfunkgebühren und die genannten Energie- und Telefonunterstützungen sind jedoch ein eigener Bereich und nicht dasselbe wie die Befreiung von der Rezeptgebühr.

Unterstützungsfonds bei besonderen finanziellen Problemen

Bei einer besonderen finanziellen Notlage können Krankenversicherungsträger und Pensionsversicherungsträger einen Unterstützungsfonds gewähren, etwa bei sehr hohen Behandlungskosten.

Auf diese Unterstützung besteht kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und hängt von der Einkommens- und Vermögenssituation ab.

Menschen mit Behinderung können sich außerdem an die Landesstelle des Sozialministeriumservice wenden. Voraussetzung sind ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent und ein ständiger Aufenthalt in Österreich.

Häufige Fragen

Wie viel kostet ein Rezept im Jahr 2026?

Seit 1. Jänner 2026 beträgt die Rezeptgebühr 7,55 Euro.

Muss ich für die 2-Prozent-Obergrenze einen Antrag stellen?

Nein. Sobald die bezahlten Rezeptgebühren 2 Prozent des jährlichen Nettoeinkommens erreichen und die Mindestobergrenze erfüllt ist, wird die Befreiung automatisch aktiviert.

Sieht die Apotheke, warum ich befreit bin?

Nein. Die Apotheke sieht nur, dass eine Befreiung besteht. Der Befreiungsgrund, das Einkommen und die verschriebenen Medikamente sind dort nicht sichtbar.

Muss ich trotz Rezeptgebührenbefreiung das e-card-Service-Entgelt bezahlen?

Nein. Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, muss auch das e-card-Service-Entgelt nicht bezahlen.

Praktische Schritte

  1. Prüfen Sie, ob eine automatische Befreiung besteht, etwa wegen Ausgleichszulage, Ergänzungszulage, Zivildienst, Freiwilligem Sozialjahr oder einer besonderen sozialen Situation.
  2. Kontrollieren Sie Ihr Heilmittelkostenkonto online mit ID Austria oder EU-Login, wenn Sie bereits mehrere Rezeptgebühren bezahlt haben.
  3. Vergleichen Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen mit den Richtwerten für 2026.
  4. Stellen Sie bei Bedarf einen Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger und legen Sie die verlangten Einkommensnachweise vor.
  5. Wenden Sie sich bei Fragen zum e-card-Service an die E-Card-Serviceline unter 050 124 3311.
  6. Prüfen Sie bei finanzieller Notlage zusätzlich, ob ein Unterstützungsfonds oder eine Leistung des Sozialministeriumservice infrage kommt.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Angaben beruhen auf Informationen von oesterreich.gv.at.

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