Nach Österreich ziehen: Checkliste für EU-Bürger 2026

EU-Bürger können ohne Visum nach Österreich ziehen. Nach der Einreise müssen jedoch mehrere wichtige Fristen eingehalten werden. Diese Übersicht zeigt, welche Dokumente und Behördengänge 2026 vor und nach dem Umzug wichtig sind.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Wohnsitzmeldung (Meldezettel) muss innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug erfolgen.
- Wer länger als 3 Monate bleibt, muss innerhalb von 4 Monaten ab der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.
- Ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen darf nach Begründung des Hauptwohnsitzes höchstens 1 Monat verwendet werden.
- Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit bis zu 726 Euro bestraft werden, im Wiederholungsfall mit bis zu 2.180 Euro.
- Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 monatlich 551,10 Euro.
Was vor dem Umzug zu erledigen ist
Für die Einreise ist kein Visum erforderlich. Benötigt werden ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Das gilt auch für die Bürger der Schengen-Staaten.
Diese Unterlagen sollten Sie möglichst im Original mitnehmen:
- wichtige Personenstandsurkunden, etwa Geburts- und Heiratsurkunden,
- Nachweise über den Versicherungsschutz, zum Beispiel die e-card oder ein vergleichbares Formular,
- Zeugnisse, Diplome und Arbeitgeberbestätigungen, gegebenenfalls mit Übersetzung,
- bei Kindern Zeugnisse mit englischer oder deutscher Übersetzung.
Idealerweise sind bereits vor der Ankunft eine Unterkunft und ausreichende finanzielle Mittel für die ersten Monate vorhanden. Auch die Eröffnung eines Bankkontos kann sinnvoll sein. Behörden im bisherigen Wohnstaat, etwa das Melderegister oder die Schule, sollten möglichst früh über den Umzug informiert werden.
Wohnsitz melden: Frist von 3 Tagen
Wer in Österreich eine Unterkunft bezieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Frist beträgt 3 Tage ab dem Einzug. Die Meldepflicht gilt auch für minderjährige Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben.
Wenn sich ein Hauptwohnsitz später in einen Nebenwohnsitz ändert oder umgekehrt, muss diese Änderung innerhalb von 1 Monat gemeldet werden.
Die Verletzung der Meldepflicht ist eine Verwaltungsübertretung. Es drohen bis zu 726 Euro Strafe, im Wiederholungsfall bis zu 2.180 Euro.
Anmeldebescheinigung und Lichtbildausweis
EU-Bürger dürfen sich grundsätzlich 3 Monate in Österreich aufhalten. Ein längerer Aufenthalt ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel bei einer Beschäftigung.
In diesem Fall muss innerhalb von 4 Monaten ab der Einreise eine Anmeldebescheinigung bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragt werden. Zusätzlich kann ein Lichtbildausweis für EWR-Bürger beantragt werden. Dieser gilt in Österreich als Identitätsdokument.
Wichtige Fristen
- Wohnsitzmeldung: 3 Tage ab dem Einzug
- Änderung von Haupt- und Nebenwohnsitz: 1 Monat
- Anmeldebescheinigung: 4 Monate ab der Einreise
- Verwendung eines ausländischen Kennzeichens: höchstens 1 Monat ab Begründung des Hauptwohnsitzes
Auto und Führerschein
Ein in der EU ausgestellter Führerschein ist auch in Österreich gültig. Eine freiwillige Umschreibung ist möglich, aber nicht verpflichtend.
Für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen gelten strengere Regeln. Nach der Begründung des Hauptwohnsitzes darf das Fahrzeug höchstens 1 Monat mit dem ausländischen Kennzeichen gefahren werden. Danach sind die österreichische Zulassung und ein österreichisches Kennzeichen erforderlich.
Schritte zur Zulassung
- Das Fahrzeug nach Österreich bringen, zum Beispiel mit einem ausländischen Überstellungskennzeichen.
- Bei einer EU-Typgenehmigung die Fahrzeugdaten in die Genehmigungsdatenbank eintragen lassen. Liegt keine EU-Typgenehmigung vor, ist eine Einzelgenehmigung beziehungsweise Typisierung erforderlich. Das betrifft typischerweise Genehmigungen vor dem 1. Januar 1996.
- Bei der erstmaligen österreichischen Zulassung die Normverbrauchsabgabe (NoVA) entrichten.
- Die Zulassung bei einer Versicherungs-Zulassungsstelle durchführen.
Die Benutzung von Autobahnen ist gebührenpflichtig und erfordert eine Vignette. Außerdem sollten die österreichischen Verkehrsregeln bekannt sein, etwa die Bestimmungen zur Winterreifenpflicht.
Sozialversicherung und Steuern
Für jede Person, die in Österreich eine Erwerbstätigkeit ausübt, gilt grundsätzlich die Pflichtversicherung. Sie tritt automatisch ein, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, auch wenn die betroffene Person davon nichts weiß.
Liegt das monatliche Entgelt 2026 unter der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro, besteht keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. In diesem Fall kann eine freiwillige Versicherung (Selbstversicherung) abgeschlossen werden.
Vor allem geringfügig Beschäftigte, Personen mit freien Dienstverträgen und mitversicherte Angehörige müssen sich wegen der Sozialversicherungsnummer und der e-card an den zuständigen Versicherungsträger wenden. Die e-card kann nur mit Foto ausgestellt werden.
Angehörige können in der Krankenversicherung mitversichert werden. Wer länger als ein Jahr in Österreich arbeitet und Beiträge bezahlt hat, kann grundsätzlich Anspruch auf eine österreichische Pension erwerben.
Bei Angestellten zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Einkommen ab. Eine zu hohe Steuerbelastung kann mit der Arbeitnehmerveranlagung zurückgefordert werden. Selbstständige müssen eine Steuernummer beantragen. Übersteigt das steuerpflichtige Jahreseinkommen 2026 13.539 Euro, fällt Einkommensteuer an.
Familie, Schule und Familienbeihilfe
Kinder, die dauerhaft in Österreich leben, unterliegen der Schulpflicht. Sie beginnt am 1. September nach dem 6. Geburtstag und dauert 9 Jahre.
- 1. bis 4. Schulstufe: typischerweise 6 bis 10 Jahre, Volksschule
- 5. bis 8. Schulstufe: typischerweise 10 bis 14 Jahre, Mittelschule oder Unterstufe einer AHS
- 9. Schulstufe: typischerweise 14 bis 15 Jahre, Polytechnische Schule, Oberstufe einer AHS oder Berufsschule
Die Familienbeihilfe wird beim Finanzamt am Wohnort beantragt. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich der Mittelpunkt des Lebens in Österreich befindet und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Für Kinder unter 18 Jahren wird die Familienbeihilfe jedenfalls gewährt.
Wohnung, laufende Kosten und Haustiere
Nach der Begründung des Hauptwohnsitzes ist der ORF-Beitrag zu bezahlen, unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Zusätzlich müssen Strom, Heizung und Internet organisiert werden. Ein Vergleich der Preise und Angebote der Anbieter ist empfehlenswert.
Für die Einreise mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen ist ein Heimtierausweis erforderlich. Hunde müssen in Österreich gekennzeichnet und registriert werden. In der Regel fällt außerdem eine Hundeabgabe (Hundeabgabe) an. In den meisten Gemeinden gelten Leinen- und Maulkorbregeln.
Weitere wichtige Hinweise
Kann ich in Österreich wählen?
EU-Bürger können grundsätzlich an Gemeindewahlen teilnehmen, in Wien an den Wahlen der Bezirksvertretungen, sowie an den Wahlen zum Europäischen Parlament.
Praktische Schritte nach dem Umzug
- Gültigen Reisepass oder Personalausweis und wichtige Originaldokumente bereithalten.
- Innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug den Wohnsitz bei der Meldebehörde melden.
- Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten innerhalb von 4 Monaten die Anmeldebescheinigung bei der Niederlassungsbehörde beantragen.
- Arbeits-, Versicherungs- und Steuerfragen klären, einschließlich e-card, Sozialversicherungsnummer und gegebenenfalls Steuernummer.
- Ein Fahrzeug innerhalb der Monatsfrist österreichisch zulassen und die NoVA erledigen.
- Kinder bei der zuständigen Schule anmelden und die Familienbeihilfe beim Finanzamt beantragen.
- ORF-Beitrag, Energieversorgung, Internet sowie gegebenenfalls Hundeabgabe und Haustierregistrierung organisieren.
Diese Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und stellen keine Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder medizinische Beratung dar. Bei individuellen Fragen empfiehlt sich die Beratung durch eine zuständige Behörde oder eine fachkundige Person.
Quelle: oesterreich.gv.at