Kindererziehungszeiten, Nachkauf von Schulzeiten und freiwillige Pensionsversicherung in Österreich 2026

Aktualisiert: 2026-10-26
Kindererziehungszeiten, Nachkauf von Schulzeiten und freiwillige Pensionsversicherung in Österreich 2026

Die Höhe der österreichischen Pension hängt nicht nur von den Berufsjahren ab. Auch Kindererziehungszeiten können berücksichtigt werden. Bestimmte Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten lassen sich nachträglich erwerben, und mit einer freiwilligen Versicherung können zusätzliche Versicherungsmonate gesammelt werden. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln und Beträge für 2026.

Das Wichtigste im Überblick

Wie werden Kindererziehungszeiten angerechnet?

Als Kindererziehungszeiten gelten Zeiträume, in denen ein Kind überwiegend erzogen wurde. Das betrifft nicht nur leibliche Kinder, sondern auch Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder. Bei Pflegekindern gilt dies, wenn die unentgeltliche Pflege nach dem 31. Dezember 1987 übernommen wurde.

Für Kindererziehungszeiten in Österreich sowie in einem EU- oder EWR-Staat werden höchstens 48 Monate berücksichtigt. Die Anrechnung beginnt mit dem Monat nach der Geburt und endet spätestens in dem Monat, in dem das Kind vier Jahre alt wird. Wird innerhalb dieser vier Jahre ein weiteres Kind geboren, endet die Kindererziehungszeit für das erste Kind mit dem Beginn der Kindererziehungszeit für das zweite Kind.

Ein Monat kann nur einem Elternteil gutgeschrieben werden – und zwar jenem Elternteil, der das Kind tatsächlich und überwiegend erzogen hat. Wer während dieser Zeit arbeitet, erhält keine doppelte Anrechnung. Bei der Pensionsberechnung wird jedoch die Beitragsgrundlage aus dem Erwerbseinkommen um den festen Wert der Kindererziehungszeit erhöht, insgesamt höchstens bis zur maximalen Beitragsgrundlage.

Wie viel ist ein Monat Kindererziehungszeit wert?

Bei Personen, die nach dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, werden Kindererziehungsmonate im Pensionskonto mit einem festen Betrag bewertet. Für Personen, die vor 1955 geboren wurden, gelten sie als Ersatzzeiten.

Pensionssplitting zwischen den Eltern

Seit 2005 gibt es das freiwillige Pensionssplitting. Der berufstätige Elternteil kann für die ersten sieben Lebensjahre des Kindes bis zu 50 Prozent des auf dem Pensionskonto gutgeschriebenen Betrags auf den überwiegend erziehenden Elternteil übertragen.

Der Antrag muss bis zum 10. Geburtstag des Kindes beim zuständigen Pensionsversicherungsträger gestellt werden. Bei mehreren Kindern ist eine Übertragung insgesamt für höchstens 14 Jahre möglich.

Schul- und Studienzeiten nachkaufen

Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten werden grundsätzlich nur dann für die Pension berücksichtigt, wenn dafür nachträglich Beiträge entrichtet werden. Sie gelten dann als freiwillige Versicherungszeiten. Nachgekauft werden können nur Zeiten nach dem 15. Geburtstag an einer inländischen, also österreichischen, öffentlichen Bildungseinrichtung.

Für jedes Schuljahr können 12 Monate und für jedes Universitätssemester 6 Monate gekauft werden. Innerhalb der jeweiligen Höchstgrenze kann die gewünschte Monatszahl gewählt werden.

Kosten und Zahlungsbedingungen 2026

Der Beitrag beträgt 2026 1.580,04 Euro pro Monat. Für Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, kostet der Nachkauf ab dem 60. Geburtstag 3.697,29 Euro pro Monat. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren wurden, gilt dieser Risikozuschlag nicht.

Die Zahlung kann auch in Raten erfolgen. Die Zahl der Raten darf jedoch höchstens das Dreifache der gekauften Monate betragen. Bei einer nicht gerechtfertigten Unterbrechung wird der Beitrag entsprechend dem Alter neu berechnet.

Der eingezahlte Betrag kann ohne betragsmäßige Obergrenze zur Gänze als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden.

Freiwillige Pensionsversicherung 2026

Wer nicht pflichtversichert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig Versicherungsmonate erwerben.

Beiträge und Höchstbeträge 2026

Die Weiterversicherung und die Selbstversicherung können höchstens 12 Monate rückwirkend abgeschlossen werden. Wer zu Hause eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegeld der Stufe 3 pflegt, kann die Weiterversicherung kostenlos erhalten. In diesem Fall übernimmt der Staat die Beiträge.

Wo wird der Antrag gestellt?

Den Nachkauf von Schul- und Studienzeiten können Sie bei einem Pensionsversicherungsträger beantragen, bei dem mindestens ein Versicherungsmonat vorhanden ist. Anträge auf freiwillige Versicherungen sind beim Pensionsversicherungsträger zu stellen.

Als Antrag kann zunächst auch ein formloses Schreiben gelten. Das entsprechende Formular muss in diesem Fall nachträglich eingereicht werden.

Häufige Fragen

Können Kindererziehungszeiten nachträglich gekauft werden?

Nein. Das Gesetz ermöglicht keinen nachträglichen Kauf von Kindererziehungszeiten.

Können ausländische Schulzeiten nachgekauft werden?

Nachgekauft werden können nur Zeiten an einer inländischen, also österreichischen, öffentlichen Bildungseinrichtung.

Bis wann können Schul- und Studienzeiten gekauft werden?

Der Antrag muss vor dem Pensionsstichtag gestellt werden. Ein Nachkauf ist bereits während der Ausbildung möglich, wenn eine Versicherungszeit vorhanden ist, zum Beispiel durch ein Berufspraktikum.

Ist die Leistung aus der Höherversicherung steuerfrei?

75 Prozent der Erhöhung aus der Höherversicherung sind steuerfrei. Die übrigen 25 Prozent werden gemeinsam mit der Pension besteuert.

Praktische Schritte

  1. Prüfen Sie Ihr Pensionskonto und klären Sie, welche Kindererziehungszeiten bereits erfasst sind.
  2. Vergleichen Sie die möglichen Auswirkungen eines Nachkaufs oder einer freiwilligen Versicherung auf Ihre Pension.
  3. Stellen Sie den Antrag auf Nachkauf von Schul- oder Studienzeiten unbedingt vor dem Pensionsstichtag.
  4. Beantragen Sie Weiterversicherung oder Selbstversicherung innerhalb der geltenden Fristen beim Pensionsversicherungsträger.
  5. Lassen Sie sich vor einer Entscheidung vom zuständigen Pensionsversicherungsträger über Kosten, Voraussetzungen und Auswirkungen informieren.

Quelle: oesterreich.gv.at

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