Kinderbetreuungsgeld in Österreich 2026: Höhe, Dauer und Zuverdienstgrenze

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) unterstützt Eltern in Österreich während der ersten Lebensjahre ihres Kindes. Je nach gewählter Variante unterscheiden sich Höhe, Bezugsdauer und Zuverdienstgrenze.
Welche Kinderbetreuungsgeld-Varianten gibt es 2026?
2026 und 2027 bleiben die Beträge auf dem Niveau von 2025. Das geht aus der offiziellen Tabelle des Bundeskanzleramts hervor.
Pauschales Kinderbetreuungsgeld-Konto
Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto wird ein fixer Tagesbetrag ausbezahlt. Je länger die gewählte Bezugsdauer ist, desto niedriger fällt der Tagesbetrag aus. 2026 und 2027 beträgt er zwischen 17,65 Euro und 41,14 Euro pro Tag.
- Bei Bezug durch nur einen Elternteil: zwischen 365 und 851 Tagen.
- Bei Aufteilung zwischen beiden Elternteilen: zwischen 456 und 1.063 Tagen.
- 20 Prozent der gewählten Gesamtdauer sind für den zweiten Elternteil reserviert und nicht übertragbar. Bei der kürzesten Variante sind das 91 Tage.
Der höchste Tagesbetrag beträgt 41,14 Euro.
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt grundsätzlich 80 Prozent des früheren Einkommens, insbesondere des Wochengeldes. 2026 und 2027 ist die Leistung mit 80,12 Euro pro Tag begrenzt, also ungefähr 2.400 Euro monatlich.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Elternteil in den 182 Kalendertagen vor der Geburt durchgehend in Österreich einer kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist.
- Bei Bezug durch nur einen Elternteil: höchstens 365 Tage.
- Bei Aufteilung zwischen beiden Elternteilen: höchstens 426 Tage.
Wer kann Kinderbetreuungsgeld beziehen?
Für den Bezug müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Lebensmittelpunkt und gemeinsamer Haushalt: Der antragstellende Elternteil und das Kind müssen ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mindestens 91 Tage dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt leben. Beide müssen am selben Hauptwohnsitz gemeldet sein.
- Rechtmäßiger Aufenthalt: Bei Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich eine rechtmäßige Niederlassung in Österreich erforderlich. Bei grenzüberschreitenden EU-Sachverhalten können vorrangige unionsrechtliche Regelungen gelten.
- Familienbeihilfe: Für das Kind muss Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe bestehen und diese tatsächlich bezogen werden.
- Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen: Erforderlich sind fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und fünf Untersuchungen des Kindes.
Zuverdienstgrenzen 2026
Pauschales Kinderbetreuungsgeld
Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto darf der jährliche Zuverdienst grundsätzlich höchstens 60 Prozent des Einkommens vor der Geburt betragen. Es gilt jedoch jedenfalls eine Grenze von 18.000 Euro pro Kalenderjahr. Ist die individuelle Grenze nicht ermittelbar oder liegt sie unter 18.000 Euro, gilt die Grenze von 18.000 Euro.
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ist nur ein begrenzter Zuverdienst möglich. 2026 beträgt die Grenze 8.600 Euro pro Jahr. Wird sie überschritten, muss der Überschreitungsbetrag zurückgezahlt werden.
Aufteilung zwischen den Eltern und Partnerschaftsbonus
Die Eltern können den Bezug untereinander aufteilen. Dadurch kann zunächst ein Elternteil beim Kind bleiben und später der andere Elternteil die Betreuung übernehmen.
Bei einer annähernd gleichmäßigen Aufteilung zwischen 50:50 und 60:40 kann zusätzlich der Partnerschaftsbonus beantragt werden. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile die Leistung jeweils mindestens 124 Tage beziehen. Der Bonus beträgt insgesamt 1.000 Euro, also 500 Euro pro Elternteil.
Beide Elternteile müssen den Partnerschaftsbonus separat beantragen. Der Antrag muss spätestens 124 Tage nach dem Ende des möglichen Gesamtbezugszeitraums gestellt werden.
Wie wird Kinderbetreuungsgeld beantragt?
Der Antrag ist beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzureichen. Zuständig ist grundsätzlich die Stelle, bei der das Wochengeld bezogen wurde oder bei der die versicherte Person versichert ist.
Der Antrag kann online über meinesv.at, FinanzOnline oder die Meine ÖGK-App gestellt werden. Für einen Papierantrag ist ausschließlich das einheitliche Bundesformular zu verwenden.
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Heiratsurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung
- Bescheid über den Anspruch auf Familienbeihilfe
- Meldebestätigungen der Eltern und des Kindes
- Nachweise über die Sozialversicherung der Eltern
- Kopien der Nachweise über die ersten sechs Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
Bearbeitungsdauer und wichtige Fristen
Die Bearbeitung dauert normalerweise einige Wochen. Die tatsächliche Dauer kann je nach Bundesland und Vollständigkeit der Unterlagen variieren. Über den Bearbeitungsstand informiert der zuständige Krankenversicherungsträger.
Kinderbetreuungsgeld kann höchstens 182 Tage rückwirkend beantragt werden. Ein möglichst früher Antrag verhindert daher, dass Bezugszeiträume verloren gehen.
Was passiert nach dem Ende des Kinderbetreuungsgeldes?
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Karenz verlängert werden, allerdings ohne weitere finanzielle Leistung aus dem Kinderbetreuungsgeld.
- Eine Rückkehr in den Beruf ist möglich. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, solange das Kind noch nicht schulpflichtig ist.
- Je nach Situation können weitere Leistungen wie Familienbeihilfe oder steuerliche Vergünstigungen relevant sein.
Praktische Schritte für den Antrag
- Entscheiden Sie, ob das pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto oder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld besser zur geplanten Betreuungsdauer und Erwerbstätigkeit passt.
- Prüfen Sie die Voraussetzungen für Familienbeihilfe, Hauptwohnsitz, gemeinsamen Haushalt und Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen.
- Sammeln Sie die erforderlichen Nachweise und reichen Sie den Antrag möglichst bald nach der Geburt ein.
- Kontrollieren Sie die jeweils geltende Zuverdienstgrenze während des gesamten Bezugszeitraums.
- Wenn beide Eltern die Leistung beziehen, planen Sie die Aufteilung frühzeitig und beantragen Sie den Partnerschaftsbonus separat, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.