Feuerwerk und Silvester in Österreich: Was ist erlaubt?

Zu Silvester kaufen viele Menschen Böller und Feuerwerk. In Österreich gelten für die Verwendung, den Besitz und die Weitergabe von Feuerwerkskörpern jedoch strenge Regeln. Entscheidend sind die Kategorie, das Alter der verwendenden Person und der Ort der Verwendung.
Welche Feuerwerkskategorien gibt es?
Das österreichische Pyrotechnikgesetz teilt Feuerwerkskörper und Silvesterknaller nach ihrer Gefährlichkeit in vier Kategorien ein. Die Kategorie muss auf der Verpackung angegeben sein.
- F1: Sehr geringe Gefahr und vernachlässigbare Lärmbelästigung. Je nach Gebrauchsanweisung ist die Verwendung auch in Innenräumen möglich. Beispiele sind Wunderkerzen, Knallerbsen, Tortenfeuerwerk und Tischfeuerwerk. Mindestalter: 12 Jahre. Eine besondere Berechtigung ist nicht erforderlich.
- F2: Geringe Gefahr und geringe Lärmbelästigung. Die Verwendung ist im Freien und auf einem abgegrenzten Bereich vorgesehen. Beispiele sind Schweizer Kracher mit ausschließlich Schwarzpulver, Knallfrösche und Batteriefeuerwerk. Mindestalter: 16 Jahre. Eine besondere Berechtigung ist nicht erforderlich.
- F3: Mittlere Gefahr. Die Verwendung ist im Freien auf einem großen, offenen Gelände vorgesehen. Beispiele sind Knallkörper und Feuerräder. Mindestalter: 18 Jahre. Erforderlich sind Sachkunde beziehungsweise ein Pyrotechnikausweis sowie eine Einzelgenehmigung.
- F4: Große Gefahr. Diese Kategorie ist nur für Fachleute bestimmt. Beispiele sind Feuerwerksbomben, Fächersonnen, Fontänen und Feuerbecken. Mindestalter: 18 Jahre. Erforderlich sind Fachkenntnis beziehungsweise ein Pyrotechnikausweis sowie eine Einzelgenehmigung.
Die Altersgrenzen gelten nicht nur für die Verwendung, sondern auch für den Besitz und die Weitergabe der jeweiligen Feuerwerkskörper.
Wer darf Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 verwenden?
Über Sachkunde oder Fachkenntnis verfügt, wer erfolgreich einen staatlichen oder staatlich anerkannten Kurs absolviert hat oder eine Gewerbeberechtigung zur Herstellung von Feuerwerk besitzt. Zu einem pyrotechnischen Kurs dürfen sich nur Personen anmelden, die als verlässlich eingestuft werden.
Für die Verwendung größerer und aufwendigerer Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 braucht man neben dem Pyrotechnikausweis auch eine Einzelgenehmigung.
Wo ist Feuerwerk verboten?
Auch wer die jeweilige Altersgrenze erfüllt, darf Feuerwerk nicht überall verwenden.
Im Ortsgebiet
Feuerwerkskörper der Kategorie F2, zum Beispiel Knallfrösche, sind im Ortsgebiet grundsätzlich das ganze Jahr über verboten – auch zu Silvester. Der Bürgermeister kann teilweise eine Ausnahme erlauben. Das ist nur möglich, wenn keine Gefahr für Menschen, Eigentum oder die öffentliche Sicherheit besteht und keine unzumutbare Lärmbelästigung zu erwarten ist.
In der Nähe sensibler Einrichtungen
Auf dem Gelände und in unmittelbarer Nähe von Krankenanstalten, Kinder-, Senioren- und Erholungsheimen, Kirchen und Gebetshäusern sowie Tierheimen und Zoos ist die Verwendung von Feuerwerk immer verboten. Das gilt auch außerhalb des Ortsgebiets. Der Bürgermeister darf hier keine Ausnahme genehmigen.
Bei Feuerwerkskörpern, die keinen Lärm erzeugen, kann die für die jeweilige Einrichtung verantwortliche Person der Verwendung zustimmen. Voraussetzung ist, dass dadurch weder Leben, Gesundheit, Eigentum noch die öffentliche Sicherheit gefährdet werden.
Bei Menschenansammlungen und Sportveranstaltungen
- In der Nähe größerer Menschenansammlungen ist die Verwendung von F2-Feuerwerk grundsätzlich verboten – innerhalb und außerhalb des Ortsgebiets.
- Bei Sportveranstaltungen und in deren unmittelbarer Nähe sind Besitz und Verwendung von Feuerwerk verboten, außer der Veranstalter verfügt über eine besondere Genehmigung.
An brand- und explosionsgefährdeten Orten
In der Nähe von Tankstellen sowie von anderen leicht entzündlichen oder explosionsgefährlichen Gegenständen, Anlagen und Orten darf kein Feuerwerk verwendet werden.
Was gilt für Schweizer Kracher?
Schweizer Kracher mit Blitzknallsatz, die auch als „Piraten“ bekannt sind, sind in Österreich verboten. Verkauf, Besitz und Verwendung sind strafbar.
Weiterhin erlaubt sind Schweizer Kracher, die als Knallsatz ausschließlich Schwarzpulver enthalten. Sie dürfen jedoch weder im Ortsgebiet noch in der Nähe größerer Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenanstalten und bestimmter anderer Orte gezündet werden.
Wie darf Feuerwerk angezündet werden?
Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2, zum Beispiel Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk, dürfen nur einzeln und voneinander getrennt angezündet werden. Das Verbinden mehrerer Stücke oder das gleichzeitige Anzünden ist daher nicht erlaubt.
Welche Strafen drohen?
Wer die Vorschriften missachtet, muss mit folgenden Höchststrafen rechnen:
- Geldstrafe: bis zu 3.600 Euro
- Freiheitsstrafe: bis zu drei Wochen
Mit Feuerwerk sollte daher verantwortungsvoll und rücksichtsvoll gegenüber anderen Menschen, Tieren und deren Eigentum umgegangen werden.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf mein Kind eine Wunderkerze verwenden?
Wunderkerzen gehören zur Kategorie F1. Sie dürfen ab 12 Jahren verwendet und besessen werden, ohne dass eine besondere Berechtigung erforderlich ist.
Darf ich zu Silvester vor unserem Wohnhaus in der Stadt böllern?
F2-Feuerwerk ist im Ortsgebiet grundsätzlich das ganze Jahr über verboten. Eine Ausnahme kann nur der Bürgermeister unter bestimmten Voraussetzungen genehmigen.
Sind Schweizer Kracher in Österreich legal?
Die Variante mit Blitzknallsatz ist verboten und strafbar. Schweizer Kracher mit ausschließlich Schwarzpulver sind erlaubt, dürfen aber im Ortsgebiet und in der Nähe bestimmter Orte nicht gezündet werden.
Wie hoch kann die Strafe sein?
Bei einem Verstoß können bis zu 3.600 Euro Geldstrafe oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe verhängt werden.
Praktische Schritte vor dem Feuerwerk
- Prüfen Sie auf der Verpackung, welcher Kategorie der Feuerwerkskörper angehört.
- Kontrollieren Sie die Altersgrenze und stellen Sie sicher, dass Besitz, Weitergabe und Verwendung erlaubt sind.
- Prüfen Sie, ob sich der geplante Ort im Ortsgebiet oder in der Nähe einer verbotenen Einrichtung, einer Menschenansammlung, eines Sportereignisses oder einer Tankstelle befindet.
- Informieren Sie sich beim Bürgermeister, ob für eine mögliche Ausnahme eine Genehmigung besteht.
- Verwenden Sie F1- und F2-Feuerwerk nur einzeln und getrennt voneinander und beachten Sie immer die Gebrauchsanweisung.
- Verzichten Sie auf Schweizer Kracher mit Blitzknallsatz („Piraten“), da Besitz und Verwendung verboten sind.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine fachkundige Stelle.
Quelle: oesterreich.gv.at