Autosteuern in Österreich 2026: NoVA, motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer

Wer ein Fahrzeug nach Österreich bringt oder hier zulässt, kann mit mehreren fahrzeugbezogenen Steuern und Abgaben konfrontiert sein. Dazu zählen insbesondere die NoVA, die motorbezogene Versicherungssteuer und die Kraftfahrzeugsteuer.
Welche Autosteuern gibt es in Österreich?
Zu den wichtigsten österreichischen Kfz-Steuern und -Abgaben gehören:
- Normverbrauchsabgabe (NoVA)
- motorbezogene Versicherungssteuer
- Kraftfahrzeugsteuer
- Kraftfahrzeugsteuererklärung im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugsteuer
Eine häufige Ungenauigkeit ist die Bezeichnung „Motorvermögenssteuer“. Der offizielle Begriff lautet motorbezogene Versicherungssteuer. Es handelt sich nicht um eine Vermögenssteuer, sondern um eine Form der Versicherungssteuer, deren Höhe sich am Motor des Fahrzeugs orientiert.
Was ist die NoVA?
Die NoVA steht für Normverbrauchsabgabe. Sie ist eine der bekanntesten österreichischen Kfz-Abgaben und spielt insbesondere beim Import und bei der Zulassung eines Fahrzeugs eine Rolle.
Die genaue Höhe, Berechnung und Zahlungsweise der NoVA sind nicht durch einen einzigen Fixbetrag bestimmt. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen und die Daten des konkreten Fahrzeugs.
Aktuelle Informationen sowie Online-Ratgeber und -Rechner finden Sie beim Unternehmensserviceportal (USP) und auf oesterreich.gv.at.
Was sind motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer?
Die motorbezogene Versicherungssteuer und die Kraftfahrzeugsteuer sind zwei unterschiedliche Steuerarten. Informationen zu Befreiungen werden häufig unter dem gemeinsamen Themenbereich „Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer beziehungsweise der Kraftfahrzeugsteuer“ behandelt.
Zur Kraftfahrzeugsteuer gehört außerdem die Kraftfahrzeugsteuererklärung. Hinweise dazu stellt das Unternehmensserviceportal (USP) bereit.
Die motorbezogene Versicherungssteuer ist nicht mit der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung gleichzusetzen. Da sie gemeinsam mit der Kfz-Versicherung genannt wird, sollten die jeweiligen Regelungen getrennt geprüft werden.
Wo finden Sie die aktuellen Beträge?
Die Bestimmungen zu den österreichischen Autosteuern können sich ändern. Deshalb sollten Sie für eine Berechnung immer die aktuellen offiziellen Informationen verwenden.
Die entsprechende Seite von oesterreich.gv.at wurde am 26. August 2026 aktualisiert. Dort finden Sie unter anderem:
- weiterführende Informationen zur NoVA, zur motorbezogenen Versicherungssteuer und zur Kraftfahrzeugsteuer beim USP,
- Informationen zur Kraftfahrzeugsteuererklärung,
- Online-Ratgeber und -Rechner.
Die Rechner berücksichtigen die Fahrzeugdaten und können zeigen, mit welcher Abgabenhöhe Sie rechnen müssen. Treffen Sie wichtige Entscheidungen nicht auf Grundlage geschätzter oder nicht offizieller Beträge.
Wer kann von der NoVA befreit sein?
Ein Fahrzeug kann von der NoVA befreit sein, wenn es von einer Person mit Behinderung für die persönliche Fortbewegung verwendet wird. Dies betrifft Personen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist (Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel), sowie blinde Personen.
Zu den genannten Voraussetzungen gehören:
- Eine Bescheinigung, dass für das Fahrzeug die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer in Anspruch genommen wird.
- Die Meldung der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) an das zuständige Finanzamt.
- Die Sperre des Fahrzeugs in der Genehmigungsdatenbank.
Diese Informationen zur Befreiung wurden am 1. Jänner 2026 aktualisiert. Vor der Antragstellung sollten Sie die aktuell geltenden Einzelheiten bei den zuständigen offiziellen Stellen prüfen.
Häufige Fragen
Sind „Motorvermögenssteuer“ und motorbezogene Versicherungssteuer dasselbe?
Die umgangssprachliche Bezeichnung „Motorvermögenssteuer“ wird teilweise für die motorbezogene Versicherungssteuer verwendet. Der offizielle Begriff ist jedoch motorbezogene Versicherungssteuer.
Wo kann ich die NoVA berechnen?
Auf oesterreich.gv.at und beim Unternehmensserviceportal (USP) stehen Online-Ratgeber und -Rechner zur Verfügung. Die Höhe hängt von den Daten des jeweiligen Fahrzeugs ab.
Kann ein Fahrzeug einer Person mit Behinderung von der NoVA befreit sein?
Ja, wenn das Fahrzeug für die persönliche Fortbewegung verwendet wird und die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere eine Bescheinigung über die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, die Meldung der FIN an das Finanzamt und die Sperre in der Genehmigungsdatenbank.
Gibt es eine eigene Erklärung für die Kraftfahrzeugsteuer?
Ja. Neben der Kraftfahrzeugsteuer gibt es die Kraftfahrzeugsteuererklärung. Näheres dazu finden Sie im USP.
Praktische Schritte
- Stellen Sie die Fahrzeugdaten zusammen, die für die Berechnung benötigt werden.
- Prüfen Sie die aktuellen Informationen auf oesterreich.gv.at und im Unternehmensserviceportal (USP).
- Verwenden Sie die dort angebotenen Online-Ratgeber und -Rechner für eine aktuelle Einschätzung.
- Prüfen Sie bei einer möglichen Befreiung wegen einer Behinderung, ob Bescheinigung, FIN-Meldung und Sperre in der Genehmigungsdatenbank erforderlich sind.
- Bewahren Sie die relevanten Unterlagen auf und klären Sie offene Fragen mit dem zuständigen Finanzamt oder einer fachkundigen Stelle.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen offiziellen Regelungen.
Quelle: oesterreich.gv.at