Zwei interessante österreichische Verkehrszeichen

Wer in Österreich unterwegs ist, trifft häufig auf die Verkehrszeichen „Fußgängerzone“ und „Schulstraße“. Beide Bereiche gelten besonderen Regeln: Der Fahrzeugverkehr ist eingeschränkt, und Fußgänger haben besonderen Schutz.
Fußgängerzone
In einer Fußgängerzone ist der gesamte Fahrzeugverkehr grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge und Polizeifahrzeuge – auch wenn das Blaulicht nicht eingeschaltet ist. Ebenfalls ausgenommen sind Fahrzeuge für die Straßenwartung, die Müllabfuhr und Reparaturarbeiten.
Das Befahren ist außerdem für Personen erlaubt, die auf einer zusätzlichen Tafel ausdrücklich genannt werden. Dazu können beispielsweise Taxis, Fahrräder oder Fahrzeuge für Ladetätigkeiten gehören.
Geschwindigkeit und Vorrang
- Wenn das Durchfahren erlaubt ist, darf nur mit langsamer Geschwindigkeit gefahren werden: 5 km/h.
- Beim Verlassen der Fußgängerzone müssen Fahrzeuglenker den auf der Fahrbahn fahrenden Fahrzeugen den Vorrang geben.
Schulstraße
Straßen oder Bereiche in unmittelbarer Nähe von Schulgebäuden können als besondere Schulstraße ausgewiesen werden. Voraussetzung ist, dass dies der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dient. Bei der Einrichtung werden unter anderem die Schultage sowie die Beginn- und Endzeiten des Unterrichts berücksichtigt.
Welche Fahrzeuge dürfen fahren?
Der Fahrzeugverkehr ist eingeschränkt, bestimmte Ausnahmen sind jedoch erlaubt. Fußgänger dürfen die Fahrbahn benützen, dürfen den erlaubten Fahrzeugverkehr aber nicht absichtlich behindern.
Grundsätzlich ist das Fahren mit Fahrzeugen verboten. Ausgenommen sind unter anderem:
- Fahrräder
- Rettungsfahrzeuge
- Fahrzeuge für den Schülertransport
- Müllsammelfahrzeuge
- Fahrzeuge des öffentlichen Ordnungsdienstes und der Feuerwehr
- Fahrzeuge der Betriebsinhaber und des öffentlichen Verkehrs
- Abschleppfahrzeuge
- Fahrzeuge, die bei einer Panne Hilfe leisten
- Fahrzeuge von Personen, die in der Umgebung wohnen
Die Behörde kann weitere Ausnahmen für die Zufahrt von Anwohnern genehmigen, etwa für Besuche bei dort wohnenden Personen.
Verhalten in der Schulstraße
Fahrzeuglenker dürfen Fußgänger weder behindern noch gefährden. Außerdem müssen sie aus Gründen der Verkehrssicherheit einen ausreichenden seitlichen Abstand zu Gegenständen oder Einrichtungen am Straßenrand einhalten. Es darf nur mit langsamer Geschwindigkeit gefahren werden.
Von der Behörde befugte Personen dürfen mechanische Sperren aufstellen, sofern dadurch der erlaubte Fahrzeugverkehr nicht behindert wird.
Praktische Schritte
- Achten Sie bei der Einfahrt auf die Bezeichnung „Fußgängerzone“ oder „Schulstraße“ und prüfen Sie zusätzliche Tafeln.
- Fahren Sie nur ein, wenn Ihr Fahrzeug ausdrücklich von einer Ausnahme erfasst ist.
- Reduzieren Sie die Geschwindigkeit deutlich und rechnen Sie jederzeit mit Fußgängern.
- Behindern oder gefährden Sie keine Fußgänger und halten Sie ausreichend Abstand zu Hindernissen am Straßenrand.
- Beachten Sie beim Verlassen einer Fußgängerzone den Vorrang des Verkehrs auf der Fahrbahn.