Unterstützungen für Lehrlinge in Österreich 2026

Wer in Österreich eine Lehre macht, muss nicht ausschließlich vom Lehrlingseinkommen leben. Auf Bundes- und Landesebene gibt es verschiedene Unterstützungen für Fahrtkosten, Wohnen, Lebensunterhalt, Prüfungen und Weiterbildung.
Für wen sind die Unterstützungen gedacht?
Einige Leistungen richten sich an Lehrlinge mit einem bestehenden Lehrvertrag, andere an Personen, die noch eine Lehrstelle suchen (Lehrstellensuchende). Die Förderungen sollen unter anderem die Kosten für den Weg zur Ausbildungsstätte, eine notwendige Unterkunft, den Lebensunterhalt und zusätzliche Bildungsangebote erleichtern.
Bundesweite Unterstützungen
Die folgenden Angebote stehen grundsätzlich in ganz Österreich zur Verfügung. Ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hängt jeweils von der konkreten Förderung ab.
- Freifahrt und Fahrtenbeihilfe: Unterstützung für den täglichen Weg zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte; zuständig ist das BKA.
- Familienbeihilfe: Sie kann für minderjährige Kinder sowie für volljährige Kinder unter 24 Jahren zustehen, wenn sie sich beispielsweise in einer Lehre befinden und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
- LEHRE.FÖRDERN: Die Kosten eines Vorbereitungskurses auf die Lehrabschlussprüfung können über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer (WKO) ersetzt werden.
- Kostenlose Prüfungswiederholung: Der zweite und dritte Antritt zur Lehrabschlussprüfung ist gebührenfrei.
- „Lehre statt Leere“: Kostenloses Coaching bei Problemen in der Ausbildung, in der Berufsschule oder im persönlichen Umfeld.
- Auslandspraktika: Der Verein IFA unterstützt mehrwöchige Praktika in europäischen Ländern.
- Entfernungsbeihilfe: Das AMS kann bei einer weit entfernten Lehrstelle unterstützen.
- Vorstellungsbeihilfe: Das AMS kann unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Anreise zu einem entfernten Bewerbungsgespräch übernehmen.
- Aus- und Weiterbildungsbeihilfen: Das AMS unterstützt je nach Voraussetzungen den Lebensunterhalt sowie Kurs- und Nebenkosten.
Fahrt zur Lehrstelle: Freifahrt und Fahrtenbeihilfe
Für den täglichen Weg zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte können Lehrlinge eine kostenlose Fahrtmöglichkeit erhalten. Wenn keine geeignete öffentliche Verkehrsverbindung besteht oder deren Nutzung nicht zumutbar ist, kann stattdessen eine Fahrtenbeihilfe beantragt werden.
Eine Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Arbeitsweg mindestens 2 km beträgt. Für Lehrlinge mit Behinderung gilt diese Mindestentfernung nicht, wenn sie auf ein Verkehrsmittel angewiesen sind.
AMS-Unterstützungen bei der Lehrstellensuche
Wer noch eine Lehrstelle sucht und für eine Bewerbung zu einem weiter entfernten Betrieb fahren muss, kann bei entsprechender finanzieller Situation Unterstützung für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung erhalten.
Die Entfernungsbeihilfe kommt infrage, wenn die Lehrstelle weit entfernt ist und keine näher gelegene, zumutbar erreichbare freie Lehrstelle vorhanden ist. Für die genauen Voraussetzungen ist das AMS zuständig.
Prüfung, Weiterbildung und Coaching
Lehrabschlussprüfung
Bei den Lehrlingsstellen der WKO kann der Ersatz der Kosten für einen Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung beantragt werden. Wenn die Prüfung beim ersten Mal nicht bestanden wird, sind der zweite und dritte Antritt kostenlos.
„Lehre statt Leere“
Im Rahmen von „Lehre statt Leere“ bieten professionelle Coaches kostenlose Unterstützung an. Das Angebot kann helfen, wenn es Schwierigkeiten im Lehrbetrieb, in der Berufsschule oder im privaten Umfeld gibt.
Unterstützungen der Bundesländer
Jedes Bundesland bietet eigene Programme an. Die Bezeichnungen und Voraussetzungen können sich unterscheiden.
- Burgenland: Fahrtkosten-, Wohn-, Lehrlings- und Ausbildungsbeihilfe; AK Lehrbeihilfe
- Kärnten: Heim- beziehungsweise Wohnbeihilfe für die Berufsschule; Unterstützung für Lehre mit Matura; Lehrlingsfreifahrt
- Niederösterreich: Lehrlingsbeihilfe, Begabtenförderung, Lehre Plus; AK Bildungsbonus
- Oberösterreich: Bildungskonto
- Salzburg: Lehrlingsstipendium, abhängig von der finanziellen Situation der Familie und den schulischen Leistungen
- Steiermark: Lehrlingsbeihilfe, Bildungsscheck
- Tirol: Begabtenförderung, Ausbildungsbeihilfe, Bildungsgeld; AK-Stipendium
- Vorarlberg: vergünstigte Jahreskarte, Wohnzuschuss, Bildungszuschuss; Auslandsstipendium der WKO
- Wien: waff-Lehrlings-Förderung, Bildungskonto, Chancen-Scheck, Bildungsbonus
In Kärnten kann die Wohnbeihilfe beantragt werden, wenn wegen des Besuchs der Berufsschule vorübergehend ein Internatsplatz oder eine Wohnung erforderlich ist, weil tägliches Pendeln nicht zumutbar ist. In Wien unterstützt der Bildungsbonus insbesondere berufsbezogene Weiterbildungen nach Abschluss der Lehre.
Häufige Fragen
Gibt es Familienbeihilfe für Lehrlinge?
Für minderjährige Kinder besteht grundsätzlich ein Anspruch, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Für volljährige Kinder unter 24 Jahren kann Familienbeihilfe zustehen, wenn sie sich in einer Berufsausbildung, etwa einer Lehre, befinden.
Muss eine wiederholte Lehrabschlussprüfung bezahlt werden?
Nein. Der zweite und dritte Antritt zur Lehrabschlussprüfung ist kostenlos.
Wann gibt es Fahrtenbeihilfe statt Freifahrt?
Wenn keine geeignete öffentliche Verkehrsverbindung vorhanden ist oder ihre Nutzung nicht zumutbar ist und der Weg mindestens 2 km beträgt. Für Lehrlinge mit Behinderung kann die Mindestentfernung entfallen.
Wo findet man die Förderungen des eigenen Bundeslandes?
Informationen gibt es bei der zuständigen Landesstelle, der Arbeiterkammer (AK) oder in Wien beim waff. Für bundesweite Leistungen sind je nach Angebot unter anderem BKA, AMS oder WKO zuständig.
Praktische Schritte
- Voraussetzungen prüfen: Klären, ob es um eine bestehende Lehre, die Suche nach einer Lehrstelle, eine Berufsschule oder eine Weiterbildung geht.
- Entfernung und Verkehr prüfen: Für Freifahrt oder Fahrtenbeihilfe den täglichen Weg zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte sowie die verfügbaren Verbindungen dokumentieren.
- Richtige Stelle kontaktieren: Bei Fahrtförderungen BKA beziehungsweise die zuständige Stelle, bei Lehrstellen- und Weiterbildungsfragen das AMS und bei Prüfungsangeboten die WKO-Lehrlingsstelle fragen.
- Landesförderungen vergleichen: Die Angebote des Bundeslandes, der AK und gegebenenfalls des waff prüfen.
- Antrag rechtzeitig stellen: Vor Kursbeginn, Reiseantritt oder dem Entstehen der Kosten nachfragen, welche Fristen und Nachweise gelten.
Die konkreten Voraussetzungen und Antragswege können sich je nach Förderung und Bundesland unterscheiden. Vor einer Antragstellung sollte daher die jeweils zuständige Stelle kontaktiert werden.
Quelle: oesterreich.gv.at