Unterstützungen für Lehrlinge in Österreich 2026

Aktualisiert: 2026-10-26
Unterstützungen für Lehrlinge in Österreich 2026

Wer in Österreich eine Lehre macht, muss nicht ausschließlich vom Lehrlingseinkommen leben. Auf Bundes- und Landesebene gibt es verschiedene Unterstützungen für Fahrtkosten, Wohnen, Lebensunterhalt, Prüfungen und Weiterbildung.

Für wen sind die Unterstützungen gedacht?

Einige Leistungen richten sich an Lehrlinge mit einem bestehenden Lehrvertrag, andere an Personen, die noch eine Lehrstelle suchen (Lehrstellensuchende). Die Förderungen sollen unter anderem die Kosten für den Weg zur Ausbildungsstätte, eine notwendige Unterkunft, den Lebensunterhalt und zusätzliche Bildungsangebote erleichtern.

Bundesweite Unterstützungen

Die folgenden Angebote stehen grundsätzlich in ganz Österreich zur Verfügung. Ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hängt jeweils von der konkreten Förderung ab.

Fahrt zur Lehrstelle: Freifahrt und Fahrtenbeihilfe

Für den täglichen Weg zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte können Lehrlinge eine kostenlose Fahrtmöglichkeit erhalten. Wenn keine geeignete öffentliche Verkehrsverbindung besteht oder deren Nutzung nicht zumutbar ist, kann stattdessen eine Fahrtenbeihilfe beantragt werden.

Eine Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Arbeitsweg mindestens 2 km beträgt. Für Lehrlinge mit Behinderung gilt diese Mindestentfernung nicht, wenn sie auf ein Verkehrsmittel angewiesen sind.

AMS-Unterstützungen bei der Lehrstellensuche

Wer noch eine Lehrstelle sucht und für eine Bewerbung zu einem weiter entfernten Betrieb fahren muss, kann bei entsprechender finanzieller Situation Unterstützung für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung erhalten.

Die Entfernungsbeihilfe kommt infrage, wenn die Lehrstelle weit entfernt ist und keine näher gelegene, zumutbar erreichbare freie Lehrstelle vorhanden ist. Für die genauen Voraussetzungen ist das AMS zuständig.

Prüfung, Weiterbildung und Coaching

Lehrabschlussprüfung

Bei den Lehrlingsstellen der WKO kann der Ersatz der Kosten für einen Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung beantragt werden. Wenn die Prüfung beim ersten Mal nicht bestanden wird, sind der zweite und dritte Antritt kostenlos.

„Lehre statt Leere“

Im Rahmen von „Lehre statt Leere“ bieten professionelle Coaches kostenlose Unterstützung an. Das Angebot kann helfen, wenn es Schwierigkeiten im Lehrbetrieb, in der Berufsschule oder im privaten Umfeld gibt.

Unterstützungen der Bundesländer

Jedes Bundesland bietet eigene Programme an. Die Bezeichnungen und Voraussetzungen können sich unterscheiden.

In Kärnten kann die Wohnbeihilfe beantragt werden, wenn wegen des Besuchs der Berufsschule vorübergehend ein Internatsplatz oder eine Wohnung erforderlich ist, weil tägliches Pendeln nicht zumutbar ist. In Wien unterstützt der Bildungsbonus insbesondere berufsbezogene Weiterbildungen nach Abschluss der Lehre.

Häufige Fragen

Gibt es Familienbeihilfe für Lehrlinge?

Für minderjährige Kinder besteht grundsätzlich ein Anspruch, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Für volljährige Kinder unter 24 Jahren kann Familienbeihilfe zustehen, wenn sie sich in einer Berufsausbildung, etwa einer Lehre, befinden.

Muss eine wiederholte Lehrabschlussprüfung bezahlt werden?

Nein. Der zweite und dritte Antritt zur Lehrabschlussprüfung ist kostenlos.

Wann gibt es Fahrtenbeihilfe statt Freifahrt?

Wenn keine geeignete öffentliche Verkehrsverbindung vorhanden ist oder ihre Nutzung nicht zumutbar ist und der Weg mindestens 2 km beträgt. Für Lehrlinge mit Behinderung kann die Mindestentfernung entfallen.

Wo findet man die Förderungen des eigenen Bundeslandes?

Informationen gibt es bei der zuständigen Landesstelle, der Arbeiterkammer (AK) oder in Wien beim waff. Für bundesweite Leistungen sind je nach Angebot unter anderem BKA, AMS oder WKO zuständig.

Praktische Schritte

  1. Voraussetzungen prüfen: Klären, ob es um eine bestehende Lehre, die Suche nach einer Lehrstelle, eine Berufsschule oder eine Weiterbildung geht.
  2. Entfernung und Verkehr prüfen: Für Freifahrt oder Fahrtenbeihilfe den täglichen Weg zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte sowie die verfügbaren Verbindungen dokumentieren.
  3. Richtige Stelle kontaktieren: Bei Fahrtförderungen BKA beziehungsweise die zuständige Stelle, bei Lehrstellen- und Weiterbildungsfragen das AMS und bei Prüfungsangeboten die WKO-Lehrlingsstelle fragen.
  4. Landesförderungen vergleichen: Die Angebote des Bundeslandes, der AK und gegebenenfalls des waff prüfen.
  5. Antrag rechtzeitig stellen: Vor Kursbeginn, Reiseantritt oder dem Entstehen der Kosten nachfragen, welche Fristen und Nachweise gelten.

Die konkreten Voraussetzungen und Antragswege können sich je nach Förderung und Bundesland unterscheiden. Vor einer Antragstellung sollte daher die jeweils zuständige Stelle kontaktiert werden.

Quelle: oesterreich.gv.at

Ähnliche Ratgeber

Familie & Leistungen

Familienbonus Plus 2026: 2.000 Euro Steuerbonus pro Kind und Änderungen ab 2027

Der Familienbonus Plus reduziert die österreichische Einkommensteuer um bis zu 2.000 Euro pro Kind. 2027 ändern sich die Regeln für die Aufteilung zwischen den Eltern.

Familie & Leistungen

Familienbeihilfe 2026 in Österreich: Höhe, Voraussetzungen und Antrag

Die Familienbeihilfe beträgt 2026 je nach Alter des Kindes 138,40 bis 200,40 Euro monatlich. Zusätzlich wird der Kinderabsetzbetrag von 70,90 Euro pro Kind ausgezahlt.

Familie & Leistungen

Österreichische Pension und „Mindestpension“ 2026: Ausgleichszulage, Pensionsalter und Erhöhung

In Österreich gibt es keine allgemeine gesetzliche Mindestpension. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausgleichszulage eine niedrige Pension bis zu einem Richtsatz ergänzen.

Familie & Leistungen

Volksschule in Österreich: Anmeldung und wichtige Informationen

Die Volksschule umfasst in Österreich vier Schulstufen für Kinder zwischen etwa sechs und zehn Jahren. Erfahren Sie, wie die Anmeldung abläuft und welche Unterlagen benötigt werden.