Rauchverbote in Österreich 2026: Wo darf man rauchen und wo ist es verboten?

In Österreich gelten strenge Regeln zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern. Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) regelt, wo geraucht werden darf und welche Produkte vom Rauchverbot umfasst sind.
Für die Praxis besonders wichtig: Die Gastronomie ist grundsätzlich rauchfrei, in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt ein absolutes Rauchverbot und im privaten Auto darf nicht geraucht werden, wenn eine Person unter 18 Jahren mitfährt.
Welche Produkte umfasst das Rauchverbot?
Das Rauchverbot betrifft nicht nur klassische Zigaretten. Das Gesetz unterscheidet insbesondere zwischen folgenden Gruppen:
- Tabakerzeugnisse, also zum Beispiel Zigaretten und andere Tabakprodukte,
- verwandte Erzeugnisse, wenn sie durch Verbrennung oder Inhalation konsumiert werden, etwa elektronische Zigaretten, pflanzliche Raucherzeugnisse, neuartige Tabakerzeugnisse und Tabakerhitzer,
- tabakfreie Nikotinerzeugnisse und Nikotinersatzprodukte,
- Wasserpfeifen.
Wo das Rauchen einer Zigarette verboten ist, sind daher grundsätzlich auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen nicht erlaubt.
Wo gilt ein absolutes Rauchverbot?
In bestimmten Bereichen gilt ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen. Dazu gehören unter anderem:
- Räume für Unterricht und Weiterbildung, zum Beispiel Seminarräume und Hörsäle,
- Räume für Verhandlungen, etwa Konferenzräume, Gerichtssäle und Sitzungssäle,
- Schulen, Kindergärten, Horte, Turnsäle, Internate, Jugendwohnheime und ähnliche Einrichtungen, einschließlich der zugehörigen Freiflächen wie Schulhöfe und Sportplätze,
- alle Räume, in denen Speisen oder Getränke zubereitet, verarbeitet, ausgegeben oder konsumiert werden – sowohl in Gastronomiebetrieben als auch in anderen öffentlichen Einrichtungen,
- für Gäste zugängliche, aber nicht bewirtete Bereiche eines Gastronomiebetriebs, etwa Garderoben, Toiletten und Gänge,
- Mehrzweckhallen und Mehrzweckräume, auch vorübergehend errichtete Anlagen wie Festzelte,
- Vereinsräume, wenn dort Aktivitäten in Anwesenheit von Kindern oder Jugendlichen stattfinden, etwa in Chor-, Musik-, Sport- oder Spielevereinen,
- Räume, in denen Vereine Veranstaltungen abhalten – auch wenn diese nicht gewinnorientiert sind, beispielsweise Benefiz-, Kultur- oder Unterhaltungsveranstaltungen.
Gastronomie: Was gilt in Cafés, Restaurants und auf Terrassen?
Die österreichische Gastronomie ist grundsätzlich rauchfrei. In Gasträumen und allen anderen für Gäste zugänglichen Bereichen darf nicht geraucht werden. Erlaubt ist das Rauchen ausschließlich auf Freiflächen. Welche Bereiche als Freiflächen gelten, wird durch einen Erlass näher geregelt.
- Das Rauchverbot gilt auch für die Innenräume von Shisha-Bars.
- Das Verbot gilt jederzeit – auch wenn das Lokal geschlossen ist oder sich keine Gäste darin aufhalten.
Der Verwaltungsgerichtshof hat dies mit Erkenntnis vom 22. Jänner 2024, Geschäftszahl 2023/11/0122, bestätigt.
Rauchen in Verkehrsmitteln und Autos
In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln gilt grundsätzlich ein absolutes Rauchverbot.
- Verboten ist das Rauchen unter anderem in Zügen, Straßenbahnen, S-Bahnen, öffentlichen und privaten Fernreisebussen, Taxis und Mietwagen.
- Auch im privaten Auto darf nicht geraucht werden, wenn eine Person unter 18 Jahren mitfährt.
- Nicht vom genannten Verbot erfasst sind beispielsweise offene Fiaker, Cabrios, Rikschas und offene Pferdekutschen.
Für das private Auto bedeutet die Regel: Sobald sich eine unter 18-jährige Person im Fahrzeug befindet, darf dort niemand rauchen.
Ämter, Geschäfte, Krankenhäuser und andere öffentliche Orte
Als „sonstige Räume öffentlicher Orte“ gelten geschlossene Gebäude, die grundsätzlich einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis dauerhaft oder zu bestimmten Zeiten zugänglich sind. Dazu zählen beispielsweise:
- Amtsgebäude, Geschäfte und Einkaufszentren,
- Theater, Kinos und Museen,
- Fitnessstudios, Hallenbäder und Sporthallen,
- Bürogebäude, Krankenhäuser und Arztpraxen.
In diesen Bereichen ist das Rauchen grundsätzlich verboten. In allgemein zugänglichen Einrichtungen kann jedoch ein eigener Nebenraum als Raucherraum eingerichtet werden. Voraussetzung ist, dass der Rauch nicht in die rauchfreien Bereiche gelangt und der Nebenraum nicht dazu dient, das Rauchverbot zu umgehen.
Für Freiflächen und den rein privaten Wohnbereich gelten die gesetzlichen Rauchverbote grundsätzlich nicht.
Hotels und andere Beherbergungsbetriebe
Die Regelung hängt davon ab, ob der Betrieb zusätzlich gastronomische Leistungen anbietet.
Reiner Beherbergungsbetrieb
In einem reinen Beherbergungsbetrieb ist das Rauchen grundsätzlich verboten. In einem allgemeinen Bereich – nicht im Gästezimmer – kann ein Raucherraum eingerichtet werden.
Dafür muss gewährleistet sein, dass kein Rauch in die rauchfreien Bereiche gelangt, das Rauchverbot nicht umgangen wird und im Raucherraum keine Speisen oder Getränke zubereitet, serviert oder konsumiert werden.
Mischbetrieb mit Gastronomie
In einem Hotel mit Gastronomiebetrieb gilt in Restaurants, Bars, Speisesälen, Küchen und allen weiteren für Gäste zugänglichen Bereichen wie Garderoben, Toiletten und Gängen ein absolutes Rauchverbot.
Ab welchem Alter dürfen Tabak- und verwandte Produkte verkauft werden?
Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse dürfen in Österreich nur an Personen verkauft werden, die älter als 18 Jahre sind. Dazu zählen beispielsweise elektronische Zigaretten, Liquids, pflanzliche Raucherzeugnisse und tabakfreie Nikotinerzeugnisse.
Zusätzlich enthalten die Jugendschutzgesetze der Länder weitere verbindliche Bestimmungen zum Schutz von Jugendlichen.
Häufige Fragen
Darf man in einem österreichischen Restaurant E-Zigarette rauchen?
Nein. Das Rauchverbot in den Innenbereichen der Gastronomie umfasst auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen.
Darf man im eigenen Auto rauchen?
Ja, sofern keine Person unter 18 Jahren im Auto mitfährt. Sobald eine minderjährige Person unter 18 Jahren im Fahrzeug ist, ist das Rauchen verboten.
Darf man in der eigenen Wohnung rauchen?
Die gesetzlichen Rauchverbote gelten grundsätzlich nicht für den rein privaten Wohnbereich.
Darf der Betreiber nach der Sperrstunde im Lokal rauchen?
Nein. Das Rauchverbot gilt auch dann, wenn das Lokal geschlossen ist oder sich keine Gäste darin befinden.
Praktische Schritte im Alltag
- Prüfen Sie zuerst, ob Sie sich in einem Innenraum, einem Verkehrsmittel oder einer Bildungseinrichtung befinden. Dort ist Rauchen meist verboten.
- Verwenden Sie in Restaurants, Cafés und Shisha-Bars nur ausdrücklich zulässige Freiflächen.
- Rauchen Sie im Auto niemals, wenn eine Person unter 18 Jahren mitfährt.
- Behandeln Sie E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen grundsätzlich genauso wie herkömmliche Tabakprodukte.
- Beachten Sie in Hotels, Geschäften und öffentlichen Gebäuden die Hinweise des Betreibers zu ausgewiesenen Raucherräumen.
- Beim Verkauf von Tabak- und verwandten Erzeugnissen ist das Mindestalter von 18 Jahren zu kontrollieren.
Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollten Sie sich an eine zuständige Behörde oder eine fachkundige Rechtsberatung wenden.
Quelle: oesterreich.gv.at