Notstandshilfe 2026: Was nach dem Arbeitslosengeld möglich ist

Wenn Sie in Österreich Ihr Arbeitslosengeld ausgeschöpft haben und weiterhin arbeitslos sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Notstandshilfe beantragen. Entscheidend sind unter anderem eine Notlage, die Arbeitsfähigkeit und die Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung.
Wer kann Notstandshilfe erhalten?
Grundsätzlich kommt Notstandshilfe für Personen infrage, die:
- arbeitslos, arbeitsfähig und arbeitswillig sind,
- sich in einer Notlage befinden,
- der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen,
- keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr haben,
- den Antrag innerhalb von fünf Jahren nach dem Ende des letzten Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezugs stellen. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen kann sich diese Frist verlängern.
Während des Bezugs müssen Sie grundsätzlich für eine Beschäftigung von mindestens 20 Wochenstunden zur Verfügung stehen. Ausnahmen sind beispielsweise bei der Betreuung von Kindern möglich.
Was bedeutet Notlage?
Eine Notlage wird bei der Notstandshilfe vorausgesetzt, nicht jedoch beim Arbeitslosengeld. Sie liegt vor, wenn die arbeitslose Person ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Bei der Beurteilung wird die eigene wirtschaftliche Situation geprüft. Das Einkommen von Familienangehörigen wird nicht angerechnet.
Wie hoch ist die Notstandshilfe?
Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld:
- Im Regelfall beträgt die Notstandshilfe 92 Prozent des Arbeitslosengeldes.
- Lag das Arbeitslosengeld ohne Familienzuschläge unter dem für Alleinstehende geltenden Ausgleichszulagenrichtsatz, beträgt die Notstandshilfe 95 Prozent des Arbeitslosengeldes.
Das eigene Einkommen wird bei der Berechnung berücksichtigt. Der tatsächlich ausbezahlte Betrag kann daher niedriger sein. Unter bestimmten Voraussetzungen sind ein Familienzuschlag oder während einer Ausbildung ein zusätzlicher Betrag möglich.
Kürzung nach einem kurzen Arbeitslosengeldbezug
Wenn Sie zuvor nur kurze Zeit Arbeitslosengeld bezogen haben, kann die Notstandshilfe nach sechs Monaten durch eine Deckelung reduziert werden:
- Bei einem Arbeitslosengeldbezug von 20 Wochen wird auf die Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende begrenzt.
- Bei einem Arbeitslosengeldbezug von 30 Wochen wird auf die Höhe des Existenzminimums begrenzt.
Die Berechnung ist komplex. Deshalb gibt es für die Notstandshilfe keinen Online-Rechner.
Wie und wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag kann ausschließlich auf zwei Wegen eingebracht werden:
- online über MeinAMS; dies ist der vorrangige Weg,
- persönlich bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS, in der Regel bei der für den Wohnort zuständigen Stelle.
Das Verfahren ist kostenlos. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der persönlichen Situation ab. Nach einer Bewilligung erhalten Sie eine Mitteilung mit Beginn, Ende und Höhe des Anspruchs.
Wann wird die Notstandshilfe ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nachhinein, ungefähr um den 8. Tag des folgenden Monats. Das Geld wird entweder auf ein Bankkonto überwiesen oder per Post an die Wohnadresse zugestellt.
Bei einer Auszahlung per Post wird der Betrag bei der Post hinterlegt und muss innerhalb der vorgesehenen Frist abgeholt werden. Wird das versäumt, geht das Geld an das AMS zurück und eine Auszahlungssperre tritt ein. Eine Überweisung auf ein Bankkonto wird empfohlen.
Während des Bezugs besteht außerdem eine Krankenversicherung. Diese gilt auch für die Familienangehörigen.
Meldepflichten und Unterbrechungen
Wenn Sie eine neue Arbeit beginnen, müssen Sie dies dem AMS sofort melden. Das gilt auch für eine geringfügige Beschäftigung. Folgende Änderungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, gemeldet werden:
- Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse,
- ein Umzug,
- ein Auslandsaufenthalt,
- ein Krankenstand oder ein Krankenhausaufenthalt,
- jede andere Änderung, die den Anspruch oder dessen Höhe beeinflussen kann.
Die Meldung kann über MeinAMS, telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen. Wer ohne wichtigen Grund einen Kontrollmeldetermin versäumt, erhält ab diesem Tag bis zur persönlichen Wiedermeldung keine Leistung.
Ruhen und Ausschluss
In bestimmten Zeiträumen ruht der Anspruch, etwa während eines Krankenstands, eines Auslandsaufenthalts oder eines Präsenz- beziehungsweise Zivildienstes. Das Ruhen verschiebt die Auszahlung grundsätzlich nur.
Bei einem begründeten Auslandsaufenthalt, zum Beispiel zur nachgewiesenen Arbeitssuche, für eine Ausbildung oder wegen des Begräbnisses eines Familienangehörigen, kann die Weiterzahlung höchstens drei Monate lang beantragt werden.
Wer eine zumutbare angebotene Arbeit oder eine Schulung ablehnt, verliert die Leistung mindestens sechs Wochen lang. Bei einer wiederholten Pflichtverletzung kann die Sperre auf acht Wochen steigen.
Bei einer eigenen Kündigung oder einer selbst verschuldeten Entlassung wird Notstandshilfe grundsätzlich während der ersten vier Wochen nicht ausgezahlt. Diese vierwöchige Sperrfrist gilt bei einer einvernehmlichen Auflösung nicht.
Geringfügige Beschäftigung neben der Notstandshilfe 2026
Seit 1. Jänner 2026 ist eine geringfügige Beschäftigung während des Bezugs nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.
Eine Ausnahme kann beispielsweise vorliegen, wenn die geringfügige Beschäftigung zuvor mindestens 26 Wochen lang neben einer vollversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt wurde und weitergeführt wird. Eine weitere Möglichkeit besteht nach einem 365-tägigen Leistungsbezug für höchstens 26 Wochen. Für bestimmte Personengruppen, etwa Personen über 50 Jahre nach 365 Tagen, gelten zusätzliche Ausnahmen.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich Notstandshilfe beziehen?
Der Bezug ist zeitlich nicht grundsätzlich begrenzt. Die Leistung wird jedoch jeweils höchstens für 52 Wochen zuerkannt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Wird das Einkommen meines Ehepartners berücksichtigt?
Nein. Bei der Feststellung der Notlage wird das Einkommen von Familienangehörigen nicht berücksichtigt.
Was kann ich gegen die Entscheidung tun?
Wenn Sie mit der Höhe nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von drei Monaten ab Zustellung der Mitteilung einen Bescheid verlangen. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb von vier Wochen eine Beschwerde eingebracht werden. In jedem Bundesland gibt es außerdem eine Ombudsstelle.
Kann ich Kinderbetreuungsgeld und Notstandshilfe gleichzeitig beziehen?
Grundsätzlich ist das möglich, wenn die Betreuung des Kindes nachweislich durch eine andere Person oder Einrichtung sichergestellt ist, etwa durch eine Krippe, einen Kindergarten oder ein Familienmitglied. Sie müssen dadurch ohne wesentliche Einschränkung für den Arbeitsmarkt verfügbar sein.
Praktische Schritte
- Prüfen Sie, ob Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ausgeschöpft ist und ob Sie die Voraussetzungen für Notstandshilfe erfüllen.
- Stellen Sie den Antrag über MeinAMS oder persönlich bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS.
- Melden Sie dem AMS sofort jede Arbeitsaufnahme und spätestens innerhalb einer Woche alle Änderungen, die Ihren Anspruch betreffen können.
- Beachten Sie Kontrollmeldetermine und informieren Sie das AMS rechtzeitig über Krankenstände, Auslandsaufenthalte oder andere Unterbrechungen.
- Prüfen Sie die erhaltene Mitteilung. Falls Sie nicht einverstanden sind, verlangen Sie innerhalb von drei Monaten einen Bescheid beziehungsweise bringen Sie gegen einen ablehnenden Bescheid innerhalb von vier Wochen Beschwerde ein.
Quelle: oesterreich.gv.at