IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkung in Österreich: Bedeutung und Ausnahmen

Wer in Österreich auf der Autobahn unterwegs ist, sieht möglicherweise ein Geschwindigkeitszeichen mit dem Zusatz „IG-L“. Dabei handelt es sich nicht um eine gewöhnliche Verkehrsmaßnahme: Die Beschränkung basiert auf dem Immissionsschutzgesetz-Luft und soll die Luftqualität verbessern.
Was bedeutet IG-L?
IG-L steht für Immissionsschutzgesetz-Luft, ein österreichisches Bundesgesetz zur Verringerung der Luftverschmutzung. Nach Paragraph 14 kann der Landeshauptmann in sogenannten Sanierungsgebieten Geschwindigkeitsbeschränkungen verordnen.
Der Grund für die niedrigere Geschwindigkeit ist daher nicht unbedingt eine erhöhte Unfallgefahr oder ein schlechter Straßenzustand. Vielmehr sollen die verkehrsbedingten Schadstoffemissionen reduziert werden. Die Beschränkung ist trotzdem genauso verpflichtend wie jede andere Geschwindigkeitsbegrenzung.
Woran erkennt man eine IG-L-Beschränkung?
Unter dem Geschwindigkeitszeichen befindet sich eine Zusatztafel mit einer der folgenden Aufschriften:
- „Immissionsschutzgesetz-Luft“ oder
- „IG-L“.
Eine solche Zusatztafel zeigt an, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Umweltschutzes angeordnet wurde.
Gilt die Beschränkung dauerhaft?
Es gibt zwei Formen der IG-L-Beschränkung:
- Permanente Beschränkung: Sie gilt in bestimmten Sanierungsgebieten dauerhaft.
- Flexible Beschränkung: Sie kann auf Autobahnen und Schnellstraßen abhängig von der Luftqualität aktiviert oder geändert werden.
Bei einer flexiblen Beschränkung zeigen elektronische Verkehrszeichen den aktuell geltenden Wert an. Auf derselben Strecke kann die Beschränkung daher an einem Tag gelten und an einem anderen Tag nicht. Maßgeblich ist immer die aktuell angezeigte Geschwindigkeit.
Welche Regeln gelten für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen?
Das grüne Kennzeichen, das E-Kennzeichen, ist für rein elektrisch angetriebene oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellen betriebene Fahrzeuge vorgesehen. Es kann für Fahrzeuge der Kategorien L, M1, M2, M3, N1, N2 und N3 beantragt werden.
- In Österreich kann das grüne Kennzeichen seit 1. April 2017 beantragt werden.
- Die Beantragung ist freiwillig und nicht verpflichtend.
- Auch bereits zugelassene Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge können auf ein grünes Kennzeichen umgestellt werden.
- Auf Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine IG-L-Beschränkung für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen nicht, wenn ein eigenes Hinweisschild auf die Ausnahme aufmerksam macht.
- Dann darf auf dem betreffenden Abschnitt die sonst zulässige Geschwindigkeit gefahren werden.
Wichtig: Die Ausnahme ist an das Kennzeichen gebunden. Fehlt das Hinweisschild, gilt die IG-L-Beschränkung auch für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen. Für Hybridfahrzeuge gilt die Ausnahme nicht automatisch. Auch ein Elektrofahrzeug mit schwarzem Kennzeichen kann sich nicht auf diese Ausnahme berufen.
Tirol: dauerhaft 100 km/h auf Abschnitten der A12 und A13
Tirol ist ein bekanntes Beispiel für IG-L-Maßnahmen. Auf bestimmten Abschnitten der A12 und A13 gilt seit 20. November 2014 dauerhaft eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
- 2006: 100 km/h während des Winterhalbjahres auf bestimmten Abschnitten der A12.
- November 2007: Eine von der Luftqualität abhängige, flexible Beschränkung auf der A12 zwischen Kufstein/Ebbs und Unterperfuss.
- 11. Februar 2009: Eine flexible Beschränkung auch zwischen Imst und Zams.
- 20. November 2014: Dauerhafte 100 km/h auf bestimmten Abschnitten der A12 und A13.
Grund dafür war, dass an mehreren Messstellen neben der Autobahn – darunter Vomp und Kundl an der A12 sowie Mutters-Gärberbach an der A13 – der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) nicht eingehalten werden konnte. Mit der Einführung der dauerhaften 100-km/h-Beschränkung verlor die frühere, von der Luftqualität abhängige Tiroler Verordnung ihre Gültigkeit.
Welche allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen werden ersetzt?
Eine IG-L-Beschränkung ersetzt auf dem betreffenden Abschnitt die übliche österreichische Geschwindigkeitsbegrenzung. Für Pkw und Motorräder bis 3.500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht gelten grundsätzlich folgende allgemeine Werte:
- Ortsgebiet: 50 km/h
- Freiland: 100 km/h
- Autostraße: 100 km/h
- Autobahn: 130 km/h
Zusätzlich können besondere Regelungen gelten, etwa nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen. Eine niedrigere IG-L-Anzeige ist jedenfalls einzuhalten.
Häufige Fragen
Wer entscheidet über eine IG-L-Beschränkung?
Der Landeshauptmann ordnet sie durch eine Verordnung an. Deshalb können sich die betroffenen Strecken und die konkrete Ausgestaltung von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Gilt eine IG-L-Tafel immer?
Nicht unbedingt. Die Beschränkung kann dauerhaft gelten oder auf Autobahnen und Schnellstraßen flexibel aktiviert werden. Bei elektronischen Verkehrszeichen ist der aktuell angezeigte Wert entscheidend.
Darf man mit einem Hybridfahrzeug schneller fahren?
Nein, nicht allein aufgrund des Antriebs. Das grüne E-Kennzeichen ist für rein elektrische oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellen betriebene Fahrzeuge vorgesehen. Die Ausnahme gilt nur unter den dafür ausgeschilderten Voraussetzungen.
Gilt die Ausnahme auch mit einem schwarzen Kennzeichen?
Nein. Die Ausnahme bezieht sich auf Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen. Da das E-Kennzeichen freiwillig ist, kann die Ausnahme mit einem schwarzen Kennzeichen nicht in Anspruch genommen werden.
Praktische Schritte unterwegs
- Prüfe bei jedem Geschwindigkeitszeichen, ob darunter „IG-L“ oder „Immissionsschutzgesetz-Luft“ steht.
- Beachte bei elektronischen Anzeigen den aktuell eingeblendeten Geschwindigkeitswert.
- Verlasse dich mit einem Fahrzeug mit grünem Kennzeichen nur dann auf die Ausnahme, wenn ein entsprechendes Hinweisschild angebracht ist.
- Halte die IG-L-Geschwindigkeit auch dann ein, wenn die Straße frei ist und die Beschränkung ausschließlich dem Luftschutz dient.
- Beachte zusätzlich alle anderen Verkehrszeichen und besonderen Geschwindigkeitsregelungen auf dem betreffenden Abschnitt.
Quellen: oesterreich.gv.at, tirol.gv.at