Elektro-Scooter und E-Mopeds in Österreich: Regeln 2026

Elektro-Scooter und E-Mopeds können ähnlich aussehen, rechtlich aber völlig unterschiedlich behandelt werden. Für E-Scooter gelten grundsätzlich die Regeln für Fahrräder. Ab 1. Oktober 2026 gelten viele E-Mopeds hingegen als Kraftfahrzeuge (Kfz) und benötigen unter anderem Zulassung, Versicherung, Kennzeichen, Führerschein und Helm.
Was gilt als Elektro-Scooter?
Ein Elektro-Scooter ist ein elektrisch angetriebener Kleinroller mit folgenden Eigenschaften:
- höchstens 600 Watt Leistung,
- eine Bauartgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h,
- einspurige Bauweise mit Trittbrett,
- Räder mit einem Außendurchmesser von höchstens 300 mm,
- kein Sitz.
Für solche E-Scooter gelten grundsätzlich die Verkehrsregeln für Radfahrer. Wegen der besonderen Fahreigenschaften gibt es zusätzlich einige strengere Bestimmungen, die gegenüber den allgemeinen Fahrradregeln vorrangig gelten.
Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?
Wenn eine Radfahranlage vorhanden ist, etwa ein Radweg, muss diese benutzt werden. Dabei ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten.
Darüber hinaus darf man mit dem E-Scooter fahren:
- auf Fahrbahnen, auf denen auch das Radfahren erlaubt ist,
- in einer Fußgängerzone, sofern dies erlaubt ist, und nur mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit,
- in einer Wohnstraße und in einer Begegnungszone, ebenfalls mit angepasster Geschwindigkeit.
Auf Gehsteigen und Gehwegen ist das Fahren mit dem E-Scooter in Längsrichtung verboten.
Was ist mit dem E-Scooter verboten?
Auf einem E-Scooter dürfen keine Personen und grundsätzlich auch keine Gegenstände befördert werden. Eine Tasche oder ein Rucksack am Lenker ist ausdrücklich verboten. Erlaubt sind nur kleinere Gegenstände, etwa ein Helm, ein Pannenset oder ein Schloss, wenn sie in einer geeigneten Halterung an einem unbeweglichen Teil des Scooters befestigt sind.
Außerdem ist Folgendes verboten:
- einen Anhänger zu ziehen,
- während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
- mit mehr als 0,5 Promille Blutalkohol zu fahren,
- unter dem Einfluss von Suchtmitteln unterwegs zu sein.
Alter, Helm und vorgeschriebene Ausstattung
Kinder unter 12 Jahren dürfen im öffentlichen Verkehr nicht allein mit dem E-Scooter fahren. Sie müssen von einer mindestens 16 Jahre alten Person beaufsichtigt werden. Mit einem Radfahrausweis dürfen sie auch allein fahren.
Für Personen unter 16 Jahren gilt eine Helmpflicht (Helmpflicht unter 16).
Pflichtausstattung des E-Scooters
- eine wirksame Bremsanlage,
- eine Klingel oder Hupe,
- weiße Rückstrahler vorne, rote hinten und gelbe seitlich oder entsprechende Reflexfolien,
- Fahrtrichtungsanzeiger an beiden Lenkerenden mit gelbem Licht nach vorne und hinten sowie 90 ± 30 Blinksignalen pro Minute,
- bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich ein starkes, dauerhaft weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht.
Beim Abstellen muss der E-Scooter wie ein Fahrrad aufgestellt werden: Er darf nicht umfallen und den Verkehr nicht behindern.
E-Moped: Was ändert sich ab 1. Oktober 2026?
Ab dem 1. Oktober 2026 gelten E-Mopeds als Kraftfahrzeuge (Kfz) und nicht mehr als Fahrräder. Betroffen sind L1e-B-Fahrzeuge: zweirädrige elektrisch angetriebene Kleinmotorräder mit Sitz oder Sitzbank.
Entscheidend ist die vom Hersteller vorgesehene Sitzposition. Ein Fahrzeug gilt als E-Moped, wenn der Referenzpunkt des Sitzes (R-Punkt) in mindestens einer Sitzposition mehr als 540 mm über dem Boden liegt. Die Information kann in den Fahrzeugpapieren stehen. Andernfalls sollte sie beim Hersteller oder Generalimporteur erfragt werden.
Die neue Einstufung betrifft:
- rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge ohne Pedale,
- auch Fahrzeuge mit Pedalen, wenn der Motor ohne Treten über einen Gasgriff oder eine ähnliche Vorrichtung eingeschaltet werden kann.
Elektrofahrräder (E-Bikes), die nur eine Schiebe- oder Anfahrhilfe haben und dabei ausschließlich im Schritttempo elektrisch fahren, bleiben Fahrräder, sofern sie die Leistungs- und Geschwindigkeitsgrenzen des Kraftfahrgesetzes (KFG) einhalten.
Welche Pflichten gelten für ein E-Moped?
- Fahrbahn: E-Mopeds dürfen ausschließlich auf der Fahrbahn fahren. Radwege und Radfahrstreifen sind ab 1. Oktober 2026 verboten.
- Zulassung: Vor der Anmeldung ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich; danach ist die Kfz-Zulassung notwendig.
- Kennzeichen: Das Kennzeichen muss hinten vollständig sichtbar angebracht sein.
- Technische Überprüfung: Die Überprüfung ist jährlich erforderlich (Pickerl).
- Führerschein: Mindestens die Klasse AM (Mopedführerschein) ist notwendig. Der Führerschein der Klasse B umfasst die Klasse AM.
- Helm: Ein Motorradhelm ist verpflichtend.
- Alkohol: Es gelten die Grenzwerte für Kraftfahrzeuglenker.
Weitere Informationen zur verpflichtenden Haftpflichtversicherung gibt es bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und dem Bonus-Malus-System.
Mit einem Fahrzeug, das als Moped gilt und höchstens 45 km/h fährt, darf man nicht auf Autobahnen oder Autostraßen fahren.
Häufige Fragen
Benötigt man für einen Elektro-Scooter einen Führerschein?
Nein. Für einen E-Scooter mit höchstens 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h ist kein Führerschein erforderlich. Die Altersbestimmungen müssen trotzdem eingehalten werden.
Darf man mit dem E-Scooter auf dem Gehsteig fahren?
Nein. Das Fahren auf Gehsteigen und Gehwegen ist in Längsrichtung verboten. In einer Fußgängerzone ist es nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich zugelassen ist, und dann nur mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.
Woran erkennt man ein E-Moped?
Entscheidend ist die Höhe des Sitz-Referenzpunkts. Liegt dieser in mindestens einer Sitzposition mehr als 540 mm über dem Boden, gilt das Fahrzeug als E-Moped. Die Angabe findet sich in den Fahrzeugpapieren oder kann beim Hersteller beziehungsweise Generalimporteur erfragt werden.
Darf man ein E-Moped mit dem B-Führerschein fahren?
Ja. Die Führerscheinklasse B enthält auch die Klasse AM.
Praktische Schritte vor der Fahrt
- Prüfen Sie anhand der technischen Daten, ob Ihr Fahrzeug ein E-Scooter oder ein E-Moped ist.
- Kontrollieren Sie beim E-Moped den Sitz-Referenzpunkt und die Einstufung in den Fahrzeugpapieren.
- Besorgen Sie bei einem E-Moped rechtzeitig Haftpflichtversicherung, Kfz-Zulassung und Kennzeichen.
- Stellen Sie sicher, dass Führerschein, Pickerl und vorgeschriebene Ausstattung vorhanden sind.
- Beachten Sie je nach Fahrzeug die unterschiedlichen Wege: E-Scooter dürfen Radfahranlagen benutzen, E-Mopeds ab 1. Oktober 2026 nicht.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen erstellt und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine andere zuständige Fachperson.
Quelle: oesterreich.gv.at