Vormerksystem und Führerscheinentzug in Österreich: Das gilt 2026

In Österreich werden besonders schwere Verkehrsübertretungen nicht nur mit einer Geldstrafe geahndet, sondern können auch im Vormerksystem erfasst werden. Bei besonders schweren Verstößen kommt es zum Führerscheinentzug. Entscheidend sind unter anderem die Art des Delikts, frühere Vormerkungen und die Dauer des Entzugs.
Was ist das Vormerksystem?
Im österreichischen System werden bestimmte besonders gefährliche Verkehrsdelikte als Vormerkdelikte registriert. Umgangssprachlich wird das System auch als „Punkteführerschein“ bezeichnet; rechtlich handelt es sich jedoch um Vormerkungen.
Eine Vormerkung ist besonders beim späteren Führerscheinentzug relevant: Wird innerhalb der zweijährigen Beobachtungszeit ein weiteres Delikt begangen, das einen Führerscheinentzug zur Folge hat, verlängert sich die gesetzliche Entzugsdauer für jede bestehende Vormerkung um zwei Wochen.
Welche Verstöße werden vorgemerkt?
Die folgende Übersicht enthält wichtige Vormerkdelikte und die jeweiligen Strafrahmen:
- Fahren mit einem Blutalkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,8 Promille: 300 bis 3700 Euro.
- Lenker der Klasse C mit 0,1 bis 0,5 Promille: 36 bis 2180 Euro.
- Lenker der Klasse D mit 0,1 bis 0,5 Promille: 363 bis 2180 Euro.
- Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg: 72 bis 2180 Euro.
- Missachtung einer roten Ampel mit Gefährdung anderer: bis zu 2180 Euro.
- Unberechtigte Benutzung der Rettungsgasse: 72 bis 2180 Euro.
- Zu geringer Abstand zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden: bis zu 726 Euro.
- Verstöße gegen die Kindersicherungsvorschriften: bis zu 5000 Euro.
Weitere Vormerkdelikte sind unter anderem die Missachtung des „Halt“-Zeichens, wenn dadurch ein Vorrangberechtigter zu einer Notbremsung gezwungen und gefährdet wird, die Benutzung des Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Verstöße an Eisenbahnkreuzungen sowie das Lenken eines wegen seines technischen Zustands oder einer ungesicherten Ladung gefährlichen Fahrzeugs.
Wann wird der Führerschein sofort entzogen?
Bestimmte Verstöße führen auch ohne vorherige Vormerkung zu einem Führerscheinentzug. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten folgende Grenzen:
- Mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets: Geldstrafe von 300 bis 5000 Euro und ein Monat Entzug.
- Mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets: Geldstrafe von 500 bis 7500 Euro und mindestens drei Monate Entzug.
- Mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets: Geldstrafe von 500 bis 7500 Euro, mindestens sechs Monate Entzug und eine Nachschulung.
Seit 1. März können Fahrzeuge bei besonders schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen vorläufig für höchstens zwei Wochen beschlagnahmt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einziehung möglich. Für Geschwindigkeitsdelikte beträgt die Beobachtungszeit vier Jahre. Nach Ablauf dieser Frist wird eine neue Geschwindigkeitsüberschreitung wieder als erster Verstoß behandelt.
Weitere Verstöße, die zum Führerscheinentzug führen können:
- Mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut, Fahren unter Drogeneinfluss oder die Verweigerung der Atemalkoholuntersuchung.
- Fahren in die falsche Richtung auf einer Autobahn: mindestens sechs Monate.
- Besonders gefährliches Fahren, etwa erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen vor Schulen, Kindergärten oder Schutzwegen, sowie die Teilnahme an einem verbotenen Straßenrennen: mindestens sechs Monate.
- Unterlassene Hilfeleistung nach einem selbst verursachten Unfall mit Personenschaden: mindestens drei Monate.
- Ein Sicherheitsabstand von weniger als 0,2 Sekunden: mindestens sechs Monate.
Auch andere Verkehrsverstöße können zu einem Führerscheinentzug führen.
Was gilt beim Probeführerschein?
Ein neuer Führerschein gilt in den ersten drei Jahren als Probeführerschein. Während dieser Zeit liegt die zulässige Alkoholgrenze bei 0,1 Promille.
Bei einem Verstoß gegen diese Grenze oder bei einem anderen schweren Verkehrsdelikt, etwa Telefonieren während des Fahrens, einer Vorrangverletzung oder einer größeren Geschwindigkeitsüberschreitung, kann die Behörde eine Nachschulung anordnen. Außerdem verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.
Wer mit einem ausländischen Führerschein innerhalb von drei Jahren ab dessen Ausstellung seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt, unterliegt ebenfalls den Regeln für den Probeführerschein.
Wie bekommt man den Führerschein zurück?
Das weitere Verfahren hängt von der Dauer des Führerscheinentzugs ab:
- Bis zu 18 Monate: Der alte Führerschein wird im Rahmen der Wiederausfolgung zurückgegeben. Die Gebühr beträgt 59 Euro.
- Mehr als 18 Monate: Die Lenkberechtigung erlischt. Sie muss im Rahmen einer Wiedererteilung neu beantragt werden. Die Gebühr beträgt 90 Euro.
Für die Wiedererteilung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich, das zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung höchstens 18 Monate alt sein darf. Die Kosten für das ärztliche Gutachten und allfällige Prüfungen sind in den genannten Gebühren nicht enthalten.
Wenn der Antrag erst mehr als 18 Monate nach dem Erlöschen der Lenkberechtigung gestellt wird, ist in der Regel nur die praktische Prüfung abzulegen.
Welche Behörde ist zuständig?
Die Rückgabe oder Wiedererteilung ist bei der Führerscheinbehörde am Hauptwohnsitz zu beantragen:
- In Wien: bei der Verkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Wien beziehungsweise beim Verkehrsamt.
- In Städten mit Sitz einer Landespolizeidirektion: bei der jeweiligen Landespolizeidirektion.
- In den übrigen Fällen: bei der Bezirkshauptmannschaft.
- In Krems und Waidhofen an der Ybbs: beim Magistrat.
Für eine persönliche Erledigung in Wien ist eine vorherige Terminvereinbarung verpflichtend.
Häufige Fragen
Gibt es in Österreich ein Punktesystem?
Der Ausdruck „Punkteführerschein“ ist umgangssprachlich. Offiziell werden bei bestimmten Verkehrsdelikten Vormerkungen eingetragen.
Wie wird Atemalkohol in Promille umgerechnet?
Der Atemalkoholwert wird mit zwei multipliziert. 0,25 mg/l Atemalkohol entsprechen daher 0,5 Promille Blutalkohol.
Wie lange zählt eine frühere Geschwindigkeitsüberschreitung?
Bei Geschwindigkeitsdelikten beträgt die Beobachtungszeit vier Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums gilt ein weiterer Verstoß als Wiederholung und kann zu einem längeren Entzug führen.
Praktische Schritte nach einem Führerscheinentzug
- Prüfe den Bescheid genau und notiere die Dauer des Entzugs sowie alle angeordneten Maßnahmen.
- Wende dich an die zuständige Führerscheinbehörde an deinem Hauptwohnsitz.
- Vereinbare in Wien rechtzeitig einen Termin beim Verkehrsamt.
- Organisiere ein erforderliches ärztliches Gutachten und gegebenenfalls die Nachschulung oder Prüfung.
- Beachte, dass Gutachten- und Prüfungskosten zusätzlich zu den Gebühren von 59 beziehungsweise 90 Euro anfallen können.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung solltest du dich an eine geeignete Fachperson wenden. Quelle: oesterreich.gv.at.