Versicherung für Studierende in Österreich 2026: Mitversicherung, Selbstversicherung und Unfallschutz

Wer in Österreich an einer Universität oder Hochschule studiert, kann auf mehreren Wegen versichert sein: über die Krankenversicherung der Eltern oder anderer Angehöriger, über eine eigene Versicherung sowie durch die gesetzliche Unfallversicherung und die Versicherung der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH). Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Voraussetzungen und Kosten für 2026.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bis zum 27. Geburtstag ist eine kostenlose Mitversicherung bei den Eltern möglich, wenn das Studium ernsthaft betrieben wird und keine eigene Versicherung besteht.
- Die monatlichen Einkünfte dürfen dabei höchstens 551,10 Euro betragen. Das ist die Geringfügigkeitsgrenze für 2026.
- Wer keine andere Versicherung hat, kann eine Studentische Selbstversicherung bei der ÖGK um 78,84 Euro monatlich abschließen.
- Die gesetzliche Unfallversicherung schützt ohne Anmeldung und ohne Beitrag bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Studium. Es gibt dabei keine Altersgrenze.
- Die Unfall- und Haftpflichtversicherung der ÖH kostet 0,70 Euro pro Semester und wird gemeinsam mit dem ÖH-Beitrag eingehoben.
Wer kann bei Angehörigen mitversichert sein?
Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich gemeinsam mit ihren Eltern versichert. Nach dem Schulabschluss kann die kostenlose Mitversicherung (Mitversicherung) während eines Studiums weiterbestehen.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Du bist noch nicht 27 Jahre alt.
- Du weist einen ausreichenden Studienerfolg nach, wie es auch bei der Familienbeihilfe erforderlich ist.
- Deine Zeit wird überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen.
- Du hast keine eigene Krankenversicherung.
Solange Familienbeihilfe bezogen wird, gilt dies als Nachweis. Wenn die Familienbeihilfe wegen des Alters endet, müssen Studienbestätigungen oder Leistungsnachweise belegen, dass das Studium ernsthaft fortgesetzt wird.
Eine Mitversicherung ist nicht nur bei den Eltern möglich, sondern auch bei Großeltern, Stiefeltern oder der Ehepartnerin beziehungsweise dem Ehepartner. Wer eine Waisenrente oder Waisenpension erhält, ist automatisch krankenversichert.
Arbeitsuchende Jugendliche können ab dem 18. Geburtstag beziehungsweise ab dem Abschluss der Schule oder Berufsausbildung höchstens 24 Monate lang mitversichert bleiben.
Wie viel darf man neben dem Studium verdienen?
Die Mitversicherung bleibt bestehen, solange das monatliche Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Bei einem höheren Einkommen meldet der Arbeitgeber die beschäftigte Person automatisch bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) an. Ab diesem Zeitpunkt besteht eine eigene Pflichtversicherung.
Das gilt auch für Sommerjobs. Endet die Beschäftigung oder wird anschließend nur noch ein Einkommen unterhalb der Grenze erzielt, lebt die Mitversicherung bei den Angehörigen automatisch wieder auf, sofern die übrigen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Versicherung bei geringfügiger oder höherer Beschäftigung
- Bis höchstens 551,10 Euro monatlich: Über die Beschäftigung besteht nur eine Unfallversicherung. Eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung ist möglich, eine Arbeitslosenversicherung besteht nicht.
- Mehr als 551,10 Euro monatlich: Über den Arbeitgeber bestehen Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung.
Studentische Selbstversicherung: Voraussetzungen und Kosten
Wer keinen anderen Versicherungsschutz hat, kann bei der ÖGK eine vergünstigte Studentische Selbstversicherung abschließen. Der Beitrag beträgt 2026 78,84 Euro pro Monat.
Die Versicherung kommt für ordentliche Hörerinnen und ordentliche Hörer infrage, die beispielsweise an einer Universität, einer Fachhochschule, einer pädagogischen oder theologischen Einrichtung oder an einem österreichischen Konservatorium studieren. Ebenfalls erfasst sind Personen in einem Vorstudienlehrgang, Personen mit Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung sowie Personen, die ein Studienabschluss-Stipendium beziehen.
Weitere Voraussetzungen sind, dass keine Pflichtversicherung besteht und der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich liegt.
Wichtige Grenzen
- Gesamtes Jahreseinkommen: weniger als 15.000 Euro pro Kalenderjahr
- Bezugsdauer: die gesetzlich vorgesehene Studiendauer plus vier Semester
- Studienwechsel: höchstens zweimal
Gesetzliche Unfallversicherung für Studierende
Studierende aus Österreich und aus Staaten, mit denen ein Abkommen über soziale Sicherheit besteht, sind nach dem ASVG gesetzlich unfallversichert. Eine Anmeldung oder ein Antrag ist nicht erforderlich, und es fällt kein Beitrag an. Der Schutz gilt unabhängig vom Alter und unabhängig vom Bezug der Familienbeihilfe.
Versichert sind Unfälle, die mit dem Studium zusammenhängen. Dazu gehören beispielsweise der Weg zur Universität und zurück sowie Tätigkeiten im Rahmen der ÖH. Auch Berufskrankheiten sind umfasst.
Der Versicherungsschutz besteht, solange die Inskription für die Fortsetzung des Studiums gültig ist. Zusätzlich gibt es eine angemessene Zeit zur Vorbereitung auf Abschlussprüfungen. Nach einem Unfall muss die Meldung an die Universitätsdirektion über das dafür vorgesehene Formular der AUVA erfolgen.
Unfall- und Haftpflichtversicherung der ÖH
Alle Studierenden verfügen über eine Unfall- und Haftpflichtversicherung der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH). Der Beitrag beträgt 0,70 Euro pro Semester und wird bei der erstmaligen Inskription sowie bei der Fortsetzungsmeldung gemeinsam mit dem ÖH-Beitrag eingehoben.
Wichtige Kontaktdaten
- Polizzennummer Unfallversicherung: 000 1809 6819
- Polizzennummer Haftpflichtversicherung: 000 1810 4297
- Schadenmeldung: mit dem entsprechenden Schadenformular an [email protected]
- Informationshotline: +43 800 20 44 400
Die ÖH stellt außerdem Versicherungsbestätigungen aus, zum Beispiel für ein Auslandssemester, ein verpflichtendes Berufspraktikum beziehungsweise eine Famulatur oder eine Studienreise.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich während des Studiums bei meinen Eltern mitversichert bleiben?
Grundsätzlich bis zum 27. Geburtstag, wenn du ernsthaft studierst, keine eigene Versicherung hast und monatlich nicht mehr als 551,10 Euro verdienst.
Was passiert, wenn ich im Sommer mehr als 551,10 Euro verdiene?
Der Arbeitgeber meldet dich bei der ÖGK an, sodass du für diesen Zeitraum selbst versichert bist. Nach Ende der Beschäftigung tritt die Mitversicherung wieder ein, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Muss ich mich für die gesetzliche Unfallversicherung anmelden?
Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung nach dem ASVG besteht automatisch und kostenlos. Die ÖH-Versicherung wird über den ÖH-Beitrag bezahlt.
Wie viel kostet die studentische Selbstversicherung 2026?
Der Beitrag beträgt 78,84 Euro pro Monat. Voraussetzung ist unter anderem, dass keine andere Versicherung besteht und die Einkommens- und Studienbedingungen erfüllt sind.
Praktische Schritte
- Prüfe zuerst, ob eine Mitversicherung bei Eltern, Großeltern, Stiefeltern oder der Ehepartnerin beziehungsweise dem Ehepartner möglich ist.
- Halte Inskriptionsbestätigungen und Studienerfolgsnachweise bereit, insbesondere wenn keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird.
- Vergleiche dein monatliches Einkommen mit der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro.
- Wenn du mehr verdienst, kontrolliere, ob dich der Arbeitgeber bei der ÖGK angemeldet hat.
- Wenn kein anderer Versicherungsschutz besteht, erkundige dich bei der ÖGK nach der Studentischen Selbstversicherung um 78,84 Euro monatlich.
- Bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Studium informiere die Universitätsdirektion und verwende das AUVA-Formular. Für zusätzliche Leistungen oder Haftpflichtschäden wende dich an die ÖH-Versicherung.
Hinweis: Dieser Artikel basiert auf öffentlich verfügbaren Informationen und stellt keine Rechts-, Versicherungs- oder Gesundheitsberatung dar. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an die ÖGK, die AUVA, die ÖH oder eine fachkundige Beratungsstelle.
Quelle: oesterreich.gv.at