Unternehmen in Österreich gründen: Einzelunternehmen Schritt für Schritt

Du möchtest in Österreich ein eigenes Unternehmen gründen, weißt aber nicht, wo du anfangen sollst? Der erste Schritt ist die Klärung, welcher Art deine selbstständige Tätigkeit zuzuordnen ist und ob du eine Gewerbeberechtigung brauchst. Dieser Überblick basiert auf dem Stand von Jänner 2026.
Kurz zusammengefasst:
- In Österreich gibt es vier wichtige Formen selbstständiger Erwerbstätigkeit: gewerbliche Tätigkeit, Urproduktion, freiberufliche Tätigkeit und „Neue Selbstständige“.
- Eine gewerbliche Tätigkeit darf grundsätzlich nur mit einer Gewerbeberechtigung ausgeübt werden.
- Eine Gewerbeberechtigung ist grundsätzlich ab 18 Jahren beziehungsweise ab voller Geschäftsfähigkeit möglich.
- Für reglementierte Gewerbe, etwa bestimmte Handwerke oder das Gastgewerbe, ist zusätzlich ein Befähigungsnachweis erforderlich.
- Kostenlose Online-Angebote unterstützen bei der Planung und Vorbereitung.
Wann gilt eine Tätigkeit als gewerbsmäßig?
Diese Frage ist besonders wichtig, weil davon abhängt, ob du eine Gewerbeberechtigung benötigst. Eine Tätigkeit gilt grundsätzlich als gewerbsmäßig, wenn drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Selbstständig: Du arbeitest auf eigene Rechnung, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
- Regelmäßig: Du übst die Tätigkeit dauerhaft aus oder möchtest eine einmalige Tätigkeit wiederholen.
- Mit Erwerbsabsicht: Du möchtest damit Geld verdienen.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Wer zum Beispiel einmal pro Woche für die Großmutter einkauft und dafür ein Taschengeld erhält, übt formal zwar eine gewerbsmäßige Tätigkeit aus. Solche einfachen Tätigkeiten fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung (§ 2).
Welche Formen selbstständiger Tätigkeit gibt es?
Bevor du etwas anmeldest, solltest du feststellen, welcher Kategorie deine geplante Tätigkeit entspricht.
- Gewerbliche Erwerbstätigkeit: Dazu gehören etwa Handel, Handwerk und Gastgewerbe. In der Regel ist eine Gewerbeberechtigung erforderlich.
- Urproduktion: Gemeint ist die Gewinnung natürlicher Rohstoffe, zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft, im Bergbau, bei der Jagd oder bei der Fischerei.
- Freiberufliche Tätigkeit: Dabei handelt es sich um selbstständige, fachlich unabhängige Tätigkeiten, zum Beispiel von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern.
- „Neue Selbstständige“: Diese arbeiten etwa auf Grundlage eines Werkvertrags und benötigen dafür keine Gewerbeberechtigung. Beispiele sind Autoren, Psychotherapeuten oder Vortragende.
Freies oder reglementiertes Gewerbe?
Bei gewerblichen Tätigkeiten wird zwischen zwei großen Gruppen unterschieden:
- Freie Gewerbe: Dazu zählt beispielsweise der Handel. Eine Gewerbeberechtigung ist erforderlich, ein Befähigungsnachweis jedoch grundsätzlich nicht.
- Reglementierte Gewerbe: Dazu gehören unter anderem bestimmte Handwerke und das Gastgewerbe. Neben der Gewerbeberechtigung muss auch ein Befähigungsnachweis erbracht werden.
Die Gewerbeberechtigung erhältst du durch die Gewerbeanmeldung. Für die Abwicklung und weitere Informationen steht das Unternehmensserviceportal USP zur Verfügung.
Einzelunternehmen und Planung
Das Einzelunternehmen ist eine mögliche Rechtsform für die Gründung. Vor der Anmeldung solltest du auch den Businessplan, die Finanzierung sowie mögliche Beratungsstellen und Seminare berücksichtigen. Bei der Auswahl der Rechtsform kann der Online-Rechtsform-Ratgeber der WKO helfen.
Fragen zur Geschäftsidee
- Welchen Nutzen bietet dein Produkt oder deine Dienstleistung?
- Warum sollten Kundinnen und Kunden gerade bei dir kaufen?
- Wodurch unterscheidet sich dein Angebot von bestehenden Angeboten?
- Wie erreichst du deine Kundinnen und Kunden?
- Mit welchen Kosten musst du rechnen?
Du musst nicht unbedingt bei null beginnen. Eine bestehende Firma zu übernehmen, deren Inhaber einen Nachfolger suchen, kann ebenfalls eine Möglichkeit sein. Solche Angebote findest du auf nachfolgeboerse.at.
Für wen eignet sich die Selbstständigkeit?
Für eine erfolgreiche Gründung gibt es kein allgemeines Rezept. Selbstständigkeit ist immer mit Risiken verbunden. Zu den Vorteilen zählen die größere Eigenständigkeit und die Möglichkeit, eigene Ideen umzusetzen. Gleichzeitig trägst du die Verantwortung selbst und musst besonders in der Anfangsphase viel Zeit und Energie investieren.
Hilfreiche persönliche Eigenschaften sind zum Beispiel Ausdauer, Flexibilität, Risikobereitschaft, strategisches Denken, Konfliktfähigkeit und Organisationstalent. Fachliche Erfahrung in der jeweiligen Branche, Fachwissen und grundlegende kaufmännische Kenntnisse sind ebenfalls hilfreich.
Wo gibt es Unterstützung?
- WKO Gründerservice: Fachinformationen, Veranstaltungen und Publikationen, teilweise auch in weiteren Sprachen.
- „Einfach machen“ der WKO: Unterstützung bei der Prüfung der Geschäftsidee und der eigenen Fähigkeiten sowie bei rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen.
- Unternehmertest der WKO: Ein von Psychologen entwickelter Test zur persönlichen Eignung.
- Mindestumsatzrechner der WKO: Berechnung, welcher Umsatz zur Deckung der privaten und betrieblichen Kosten erforderlich ist.
- Gründerguide der WKO: Interaktiver Leitfaden für Gründungen im Haupt- oder Nebenberuf.
- Plan4You und i2b: Kostenlose Software und Vorlagen für den Businessplan.
- Austria Wirtschaftsservice (aws): Die Förderbank des Bundes mit Förderangeboten für Unternehmen.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter kann ich eine Gewerbeberechtigung erhalten?
Grundsätzlich ab voller Geschäftsfähigkeit, also in der Regel ab 18 Jahren.
Benötigt jede selbstständige Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung?
Nein. „Neue Selbstständige“ arbeiten beispielsweise auf Grundlage eines Werkvertrags ohne Gewerbeberechtigung. Eine Gewerbeberechtigung ist für gewerbliche Tätigkeiten erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen einem freien und einem reglementierten Gewerbe?
Für beide ist eine Gewerbeberechtigung notwendig. Bei reglementierten Gewerben muss zusätzlich ein Befähigungsnachweis vorgelegt werden, etwa bei bestimmten Handwerken oder im Gastgewerbe.
Praktische nächste Schritte
- Beschreibe deine geplante Tätigkeit möglichst genau.
- Prüfe, ob sie als gewerbliche Erwerbstätigkeit, Urproduktion, freiberufliche Tätigkeit oder Tätigkeit als „Neue Selbstständige“ gilt.
- Wenn es sich um ein Gewerbe handelt, kläre, ob es frei oder reglementiert ist.
- Prüfe bei einem reglementierten Gewerbe, wie du den erforderlichen Befähigungsnachweis erbringen kannst.
- Wähle die passende Rechtsform und erstelle einen Businessplan.
- Berechne deinen notwendigen Mindestumsatz und kläre die Finanzierung.
- Informiere dich beim WKO Gründerservice und erledige die Gewerbeanmeldung gegebenenfalls über das USP.
Die Informationen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Bei speziellen rechtlichen oder wirtschaftlichen Fragen solltest du dich an eine geeignete Fachperson wenden.
Quelle: oesterreich.gv.at