Pflegestipendium 2026: Unterstützung des AMS für Pflegeausbildungen

Wer in Österreich eine Ausbildung im Pflege- oder Sozialbetreuungsbereich beginnen möchte, steht oft vor der Frage, wie der Lebensunterhalt während der Ausbildung finanziert werden kann. Das Pflegestipendium des AMS stellt dafür während der Ausbildung einen regelmäßigen Betrag zur Verfügung.
Wer kann das Pflegestipendium erhalten?
Das Pflegestipendium richtet sich an Personen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben und zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- Arbeitsuchende,
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für die Ausbildung in unbezahlter Karenz befinden,
- Selbstständige, die ihr Gewerbe für die Dauer der Ausbildung ruhend legen.
Welche weiteren Voraussetzungen gelten?
- Seit dem Abbruch der Schule, dem Schulabschluss oder der Matura sind zwei Jahre vergangen, oder es besteht ein Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung, zum Beispiel auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
- Die Aufnahmeprüfung wurde bestanden beziehungsweise die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung werden erfüllt.
- Vor Beginn wurde eine arbeitsmarktpolitische Beratung beim AMS absolviert.
Für den Antrag ist keine Arbeitslosmeldung erforderlich. Die betreffende Person muss sich beim AMS jedoch vormerken lassen.
Für welche Ausbildungen gilt das Pflegestipendium?
Das Pflegestipendium kann für Ausbildungen in folgenden Berufen genutzt werden:
- Pflegeassistenz,
- Pflegefachassistenz,
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege an einer österreichischen Fachhochschule, wenn die Ausbildung am oder nach dem 1. September 2024 begonnen hat,
- Sozialbetreuungsberufe in den Fachrichtungen Altenarbeit, Behindertenarbeit, Familienarbeit und Behindertenbegleitung.
Die Förderung ist für höchstens vier Jahre möglich und kann pro Person für höchstens zwei verschiedene Ausbildungen gewährt werden. Die Ausbildung muss voraussichtlich innerhalb des Förderzeitraums abgeschlossen werden können.
Wie hoch ist das Pflegestipendium 2026?
Die Auszahlung erfolgt in täglichen Beträgen, dem sogenannten Tagsatz.
- Mindestbetrag pro Monat 2026: ungefähr 1.650,00 Euro
- Tagsatz 2026: 55,01 Euro
Wer bereits Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung hat, zum Beispiel auf Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts, erhält diese Leistung während der Ausbildung weiter. Der individuelle Tagsatz kann daher höher als der Mindestbetrag sein.
Der Schulungszuschlag wird nicht zusätzlich zum Mindestbetrag ausbezahlt.
Wie wird das Pflegestipendium beantragt?
Vor dem Beginn der geplanten Ausbildung ist eine Beratung und Betreuung durch das AMS erforderlich. Dafür sollte rechtzeitig ein Termin bei der zuständigen Regionalen Geschäftsstelle des AMS vereinbart werden.
Eine Arbeitslosmeldung ist nicht notwendig. Die Vormerkung beim AMS ist jedoch erforderlich.
Welche Versicherung und Zuverdienstgrenze gelten?
Während des Bezugs des Pflegestipendiums besteht eine Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
Zusätzlich ist ein Einkommen höchstens bis zur ASVG-Geringfügigkeitsgrenze möglich. Diese Grenze gilt auch für Leistungen anderer Einrichtungen oder Gemeinden sowie für ein von der Schule bezahltes Taschengeld. Mehrere Einkünfte dürfen zusammengerechnet die Grenze nicht überschreiten.
Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
Das Pflegestipendium kann nicht gleichzeitig mit einer Bildungskarenz oder einer Bildungsteilzeit bezogen werden.
Welche Kosten werden nicht übernommen?
Das Pflegestipendium dient der Sicherung des Lebensunterhalts. Die Ausbildungskosten werden nicht übernommen. Neben dem Pflegestipendium gibt es keine weitere Förderung.
Wer den Ausbildungsfortschritt nicht fristgerecht nachweist, muss das Pflegestipendium zurückzahlen.
Pflegestipendium und Pflegegeld: Was ist der Unterschied?
Das Pflegestipendium ist eine Unterstützung für Personen, die eine Ausbildung in einem Pflege- oder Sozialbetreuungsberuf absolvieren. Es soll während der Ausbildung einen garantierten Mindeststandard der Existenzsicherung ermöglichen.
Das Pflegegeld ist davon unabhängig. Es wird pflegebedürftigen Personen gewährt und dient der Unterstützung bei notwendiger Betreuung und Pflege.
Häufige Fragen
Ich habe einen Arbeitsplatz. Kann ich das Pflegestipendium erhalten?
Ja, wenn Sie sich für die Dauer der Ausbildung in unbezahlter Karenz befinden und die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Beim AMS müssen Sie sich vormerken lassen, eine Arbeitslosmeldung ist nicht erforderlich.
Werden Studiengebühren oder Ausbildungskosten bezahlt?
Nein. Das Pflegestipendium unterstützt ausschließlich den Lebensunterhalt. Die Ausbildungskosten sind nicht umfasst.
Darf ich während des Bezugs arbeiten?
Ja, allerdings nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze. Auch andere Einkünfte, zum Beispiel ein schulisches Taschengeld, werden dabei berücksichtigt.
Für wie viele Ausbildungen kann ich die Förderung erhalten?
Für höchstens zwei verschiedene Ausbildungen und insgesamt für höchstens vier Jahre.
Praktische Schritte
- Prüfen Sie, ob Sie mindestens 20 Jahre alt sind und einer der vorgesehenen Gruppen angehören.
- Informieren Sie sich über die Zugangsvoraussetzungen der gewünschten Pflege- oder Sozialbetreuungsausbildung.
- Vereinbaren Sie vor Ausbildungsbeginn einen Beratungstermin bei der zuständigen Regionalen Geschäftsstelle des AMS.
- Lassen Sie sich beim AMS vormerken und klären Sie die konkrete Höhe Ihrer Leistung.
- Beachten Sie die Geringfügigkeitsgrenze und weisen Sie den Ausbildungsfortschritt fristgerecht nach.
Quelle: oesterreich.gv.at