Kirchenbeitrag in Österreich 2026: Berechnung und Rechner

Aktualisiert: 2026-10-26
Kirchenbeitrag in Österreich 2026: Berechnung und Rechner

Der Kirchenbeitrag, oft auch Kirchensteuer genannt, ist ein finanzieller Beitrag von Mitgliedern der katholischen und evangelischen Kirche in Österreich. Er unterstützt unter anderem den laufenden Betrieb, soziale Programme, die Instandhaltung von Immobilien und weitere kirchliche Leistungen.

Kirchenbeitrag-Rechner 2026

Für eine Schätzung benötigen Sie entweder die monatliche Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage aus Ihrem Lohnzettel oder Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen. Zusätzlich werden die Anzahl der Kinder und die Kirchenzugehörigkeit berücksichtigt.

Berechnung für die katholische Kirche

Berechnung für die evangelische Kirche

Zwischen den einzelnen Diözesen beziehungsweise Kirchenbezirken kann es geringfügige Unterschiede geben. Der Beitrag wird von den Kirchen direkt eingehoben und nicht über das Finanzamt.

Wer muss Kirchenbeitrag zahlen?

Beitragspflichtig sind grundsätzlich Personen, die offiziell Mitglied der jeweiligen Kirche sind. Das betrifft insbesondere Mitglieder der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche. Die Höhe richtet sich vor allem nach dem Einkommen, kann aber auch durch die familiäre Situation beeinflusst werden.

Abzüge und steuerliche Vorteile

Bei der katholischen Kirche wird 2026 zunächst der allgemeine Abzug von 61 € berücksichtigt. Zusätzlich können die Kinderabzüge und der Abzug für Alleinverdiener den zu zahlenden Betrag verringern.

Der Kirchenbeitrag kann bis zu einem jährlichen Betrag von 600 € als Sonderausgabe vom steuerlichen Einkommen abgezogen werden. Bis einschließlich 2023 lag dieser Betrag bei 400 €.

Beispiele für die Berechnung 2026

Beispiel 1: 2.300 € Bruttogehalt

Beispiel 2: 3.000 € Bruttogehalt und ein Kind

Beispiel 3: 4.000 € Bruttogehalt und drei Kinder

Kirchenaustritt und Ende der Beitragspflicht

Der gesetzliche Weg, den Kirchenbeitrag künftig zu vermeiden, ist der offizielle Austritt aus der Kirche. Der Austritt muss in einem formellen Verfahren bei der zuständigen örtlichen Stelle beziehungsweise Kirchengemeinde erklärt werden.

Der Austritt wirkt nicht rückwirkend. Für den Zeitraum vor dem Austritt kann daher weiterhin eine Beitragspflicht bestehen.

Praktische Schritte

  1. Prüfen Sie auf Ihrem Lohnzettel die monatliche Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage oder ermitteln Sie Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen.
  2. Wählen Sie die entsprechende Kirche und geben Sie die Zahl Ihrer Kinder an.
  3. Berechnen Sie den Jahresbetrag nach dem jeweiligen Prozentsatz und ziehen Sie die vorgesehenen Abzüge ab.
  4. Berücksichtigen Sie mögliche Unterschiede zwischen Diözesen oder Kirchenbezirken.
  5. Bewahren Sie Zahlungsnachweise auf, wenn Sie den Kirchenbeitrag als Sonderausgabe steuerlich geltend machen möchten.
  6. Wenn Sie austreten möchten, informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle über das formelle Verfahren. Bereits entstandene Beiträge werden durch den Austritt nicht rückwirkend aufgehoben.

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