Kfz-Haftpflichtversicherung in Österreich 2026: Pflicht und Bonus-Malus-System

In Österreich muss für jedes Kraftfahrzeug, das am Verkehr teilnimmt, eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Sie übernimmt Schäden, die beim Fahren gegenüber Dritten entstehen – sowohl Personen- als auch Sachschäden.
Da die verursachende Person grundsätzlich mit ihrem gesamten Vermögen für den Schaden haftet, ist ein ausreichender Versicherungsschutz besonders wichtig.
Mindestversicherungssumme 2026
Die gesetzliche Mindestdeckung der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt auch 2026 insgesamt 7,6 Millionen Euro. Davon entfallen:
- 6,3 Millionen Euro auf Personenschäden
- 1,3 Millionen Euro auf Sachschäden
Versicherungen können höhere Deckungssummen anbieten. Ein höherer Betrag kann bei schweren Unfällen, Massenkarambolagen oder einer lebenslangen Invalidität zusätzliche Sicherheit bieten.
Geltungsbereich im Ausland
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in der gesamten europäischen Region.
- Innerhalb der EU weist grundsätzlich das Kennzeichen auf den bestehenden Versicherungsschutz hin.
- Für Reisen in Länder außerhalb der EU sollte eine Grüne Karte beim Versicherer angefordert werden.
Laufzeit und Kündigung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung läuft grundsätzlich ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens einen Monat vor dem Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer eingelangt sein.
Weitere Kündigungsmöglichkeiten bestehen unter bestimmten Voraussetzungen:
- Bei einer Beitragserhöhung kann innerhalb eines Monats ab Erhalt der Mitteilung gekündigt werden.
- Nach einem Schadenfall ist eine Kündigung innerhalb eines Monats ab Anerkennung oder Ablehnung der Leistung möglich.
- Bei Wegfall des versicherten Interesses, etwa bei Verschrottung des Fahrzeugs, besteht keine einjährige Bindung.
Wird das Fahrzeug verkauft, geht die Haftpflichtversicherung gesetzlich auf die Käuferin oder den Käufer über. Diese Person kann innerhalb eines Monats ab dem Kauf kündigen. Bestand der Vertrag weniger als ein Jahr, kann der Versicherer einen teureren kurzfristigen Tarif, den sogenannten Kurztarif, verrechnen.
Versicherungsschutz und wichtige Pflichten
Zulassung und Versicherungsbestätigung
Ein Fahrzeug kann in Österreich nur zugelassen werden, wenn eine Versicherungsbestätigung vorliegt. Diese wird nach Abschluss des Versicherungsvertrags ausgestellt. Ohne Haftpflichtversicherung darf das Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen.
Rechtzeitige Zahlung
Die erste Prämie muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Versicherungspolizze bezahlt werden. Eine verspätete oder ausbleibende Zahlung kann den Versicherungsschutz gefährden. Der Versicherer informiert in diesem Fall die Behörden; das Kennzeichen kann entzogen werden.
Alkohol und Drogen am Steuer
Verursacht eine Person unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Unfall, bezahlt der Versicherer die berechtigten Schäden der geschädigten Personen grundsätzlich zunächst. Er kann die ausgezahlte Summe anschließend von der verursachenden Person zurückfordern.
Das Bonus-Malus-System in Österreich
Das Bonus-Malus-System soll die Versicherungsprämie stärker an der Schadenhistorie ausrichten. Es ist heute nicht mehr gesetzlich einheitlich geregelt. Daher können sich die Regeln, Einstufungen und Prozentsätze je nach Versicherer unterscheiden.
Die typischen Regeln gelten für Personenkraftwagen, einschließlich Wohnmobile bis 3,5 Tonnen, sowie für Mietwagen und Taxis. Die beste Einstufung ist üblicherweise die Stufe 0, während die ungünstigste Stufe 17 zu einer höheren Prämie führt.
Typische Einstufung
- Neue Versicherte oder Personen, die mindestens ein Jahr lang kein Auto besessen haben, beginnen normalerweise in Stufe 9.
- Nach jedem schadenfreien Jahr erfolgt üblicherweise eine Verbesserung um eine Stufe.
- Ein selbst verschuldeter Schaden führt normalerweise zu einer Verschlechterung um drei Stufen.
- Wird der vom Versicherungsnehmer bezahlte Schaden innerhalb von sechs Wochen ersetzt, kann die Rückstufung entfallen.
Wer nach Österreich zieht, kann eine in einem anderen EU-Land erworbene schadenfreie Zeit nicht automatisch geltend machen, weil österreichische Versicherer dazu nicht verpflichtet sind. In der Praxis berücksichtigen viele Versicherer solche Zeiten jedoch. Eine Schadenfreiheitsbestätigung des bisherigen Versicherers kann daher hilfreich sein.
Übertragung bei Fahrzeug- oder Versichererwechsel
Die aktuelle Bonus- oder Malus-Stufe geht bei einem Fahrzeugwechsel oder einem Wechsel des Versicherers grundsätzlich nicht verloren und kann übertragen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Übertragung auf eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen, etwa ein Kind, möglich.
Bei einer solchen Übertragung fällt die übertragende Person auf die Grundstufe 9 zurück. Die begünstigte Person erhält die bisherige Bonusstufe der übertragenden Person.
Praktische Schritte
- Vor der Zulassung eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen und die Versicherungsbestätigung anfordern.
- Deckungssummen vergleichen und prüfen, ob der Versicherer eine höhere Summe als die gesetzlich vorgeschriebenen 7,6 Millionen Euro anbietet.
- Die erste Prämie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Polizze bezahlen.
- Bei einem Umzug oder Versicherungswechsel eine Schadenfreiheitsbestätigung vom bisherigen Versicherer besorgen.
- Für Fahrten außerhalb der EU rechtzeitig eine Grüne Karte beantragen.
- Kündigungsfristen vormerken: Die ordentliche Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer eingelangt sein.
Weitere Informationen bieten der ÖAMTC zum Bonus-Malus-System und der ÖAMTC zur Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung.