ID Austria und Digitales Amt: Registrierung und wichtige Informationen

ID Austria ist die Weiterentwicklung und der Ersatz der bisherigen Handy-Signatur und Bürgerkarte. Mit der App Digitales Amt können Sie Ihre Identität digital nachweisen, Online-Verfahren nutzen und elektronische Signaturen erstellen.
Die physische Version Ihrer Dokumente bleibt weiterhin gültig. Die digitale ID Austria ersetzt außerdem kein Reisedokument für den Grenzübertritt.
Wer kann ID Austria nutzen?
Für die Beantragung von ID Austria müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben das 14. Lebensjahr vollendet.
- Auf Ihrem Smartphone ist die aktuelle Version der App Digitales Amt installiert.
- Auf dem Smartphone ist eine Gesichtserkennung, Iriserkennung oder Fingerabdruck-Identifizierung aktiviert, zum Beispiel Face ID oder Touch ID.
- Ihre Identität wurde bei einer Behörde festgestellt.
Für Personen, deren Handy-Signatur bereits behördlich registriert ist, ist ein Online-Umstieg auf ID Austria möglich, ohne die Identität erneut persönlich feststellen zu lassen. Wenn die Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, kann online zunächst auf die Basisfunktion von ID Austria umgestellt werden.
ID Austria kann auch mit einem FIDO-Sicherheitsschlüssel sowie mit einer Telefonnummer oder einer Signaturkarte verwendet werden.
Was änderte sich mit dem Regelbetrieb?
Der Regelbetrieb von ID Austria begann am 5. Dezember 2023. Die Handy-Signatur wurde bei Web-Anmeldungen und Anmeldungen in Apps vollständig durch ID Austria ersetzt.
Wer noch eine Handy-Signatur verwendet, wird beim Anmeldevorgang durch die notwendigen Schritte für den Umstieg geführt. Öffnen Sie dazu beispielsweise die Anmeldeseite auf oesterreich.gv.at und wählen Sie den Link für den Umstieg von der Handy-Signatur auf ID Austria. Der Umstieg ist auch über die App Digitales Amt möglich.
Welche Funktionen bietet ID Austria?
Elektronische Signatur
ID Austria erfüllt bei elektronischen Signaturen die europäischen Vorgaben. Eine mit ID Austria erstellte qualifizierte elektronische Signatur ist grundsätzlich EU-weit auf derselben rechtlichen Stufe wie eine handschriftliche Unterschrift. Ausnahmen sind in § 4 des Signatur- und Vertrauensdienstegesetzes geregelt.
Anmeldung bei Online-Verfahren
Mit ID Austria können Sie sich bei österreichischen Online-Verfahren und Anwendungen anmelden und Ihre Identität elektronisch nachweisen. Andere EU-Staaten müssen ID Austria auf der höchsten Sicherheitsstufe grundsätzlich gleichwertig zu ihren eigenen eID-Systemen anerkennen.
Österreichische Webanwendungen können Sie mit ID Austria auch aus dem Ausland erreichen und nutzen.
Digitale Ausweise
Bestimmte Identitätsdokumente, etwa der Führerschein oder ein Altersnachweis, können mit dem Smartphone digital vorgezeigt werden. Die Gültigkeit des digitalen Führerscheins bei Verkehrskontrollen ist zunächst auf Österreich beschränkt.
Der digitale Führerschein oder ein anderes digitales Dokument von ID Austria ersetzt kein Reisedokument, das für den Grenzübertritt erforderlich ist.
Online-Amtswege
Wenn eine Behördenleistung online angeboten wird, kann ID Austria die persönliche Vorsprache ersetzen. Ein Behördengang ist dann nicht zwingend erforderlich.
Was passiert mit einer bestehenden Handy-Signatur?
Die Handy-Signatur wurde am 5. Dezember 2023 durch ID Austria ersetzt. Wenn Sie sich mit Ihrer Handy-Signatur anmelden, werden Sie automatisch durch den Umstellungsprozess geführt. Alternativ können Sie auf der ID-Austria-Anmeldeseite den Link „Von Handy-Signatur umsteigen“ auswählen oder den Vorgang in der App Digitales Amt starten.
Behördlich registrierte Handy-Signatur
Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde, können Sie online direkt auf eine ID Austria mit voller Funktionalität umsteigen. Eine solche Registrierung kann beispielsweise über eine Gemeinde oder über FinanzOnline erfolgt sein.
Zu den behördlichen Registrierungsstellen zählen laut den geltenden Regelungen:
- oberste Bundes- oder Landesbehörden
- Gemeindeämter
- Bezirksverwaltungsbehörden
- das österreichische Finanzministerium
- FinanzOnline
Nicht behördlich registrierte Handy-Signatur
Wurde die Handy-Signatur beispielsweise über A1, eine Postfiliale oder die Sozialversicherung registriert, ist zunächst nur der Online-Umstieg auf die Basisfunktion von ID Austria möglich.
Anschließend müssen Sie eine Registrierungsbehörde aufsuchen, um ID Austria mit voller Funktionalität zu erhalten.
Gültigkeit nach dem Umstieg
Bei einem Online-Umstieg auf ID Austria mit voller Funktionalität bleibt die verbleibende Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur erhalten. Eine Verlängerung ist online über den Menüpunkt „ID Austria verlängern“ möglich.
Auch die Basisfunktion übernimmt die bisherige Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur. Sie kann jedoch nicht online verlängert werden.
Die Gültigkeit können Sie unter „Meine ID Austria verwalten“ und anschließend unter „Signatur-Zertifikatsdaten einsehen“ prüfen.
Umstieg auf die Basisfunktion
Der Umstieg von der Handy-Signatur auf die Basisfunktion von ID Austria erfolgt online. Folgen Sie den angezeigten Schritten und überspringen Sie den Schritt zur Aufwertung auf die volle Funktionalität, bei dem die Identifikationsnummer eingegeben wird.
Die Basisfunktion bietet im Wesentlichen dieselbe Funktionsumgebung wie die Handy-Signatur. Signaturen mit SMS-TAN sind weiterhin möglich.
Praktische Schritte
- Installieren Sie die aktuelle Version der App Digitales Amt auf Ihrem Smartphone.
- Aktivieren Sie Face ID, eine andere Gesicht- oder Iriserkennung beziehungsweise die Fingerabdruck-Identifizierung.
- Öffnen Sie die ID-Austria-Anmeldeseite, zum Beispiel auf oesterreich.gv.at, oder starten Sie den Vorgang in der App.
- Wählen Sie „Von Handy-Signatur umsteigen“, falls Sie noch eine Handy-Signatur besitzen.
- Prüfen Sie unter „Signatur-Zertifikatsdaten einsehen“, ob Ihre Handy-Signatur als „behördlich“ oder „nicht behördlich“ registriert ist.
- Führen Sie bei einer behördlich registrierten Handy-Signatur den Online-Umstieg mit voller Funktionalität durch.
- Bei einer nicht behördlich registrierten Handy-Signatur führen Sie zuerst den Online-Umstieg auf die Basisfunktion durch und schließen die Registrierung anschließend bei einer Registrierungsbehörde ab.