Elektroauto in Österreich 2026: Förderungen, ePrämie und Laden

Wer in Österreich ein Elektroauto fährt oder auf Elektromobilität umsteigen möchte, findet verschiedene Programme, finanzielle Möglichkeiten und Ladeangebote. Dieser Überblick zeigt, was 2026 bei eMove Austria, der ePrämie, dem E-Kennzeichen und beim Laden zu beachten ist.
Das Programm eMove Austria
eMove Austria ist ein übergeordnetes Programm zur gezielten Förderung der Elektromobilität. Es soll dazu beitragen, dass Österreich bis 2040 klimaneutral wird.
Das Programm besteht aus mehreren Bereichen:
- eCharge: Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur
- eBus: Umstellung von Bussen auf emissionsfreie Antriebe
- eTruck: Umstellung von Lastkraftwagen auf emissionsfreie Antriebe
- eRide: Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge für private und betriebliche Nutzung
Zu den einzelnen Bereichen gehören unterschiedliche Fördermodelle, Reformen und Forschungsprojekte. Die konkreten Details zu Fahrzeugförderungen findest du auf der E-Mobilitätsförderungsseite der KPC (Kommunalkredit Public Consulting). Förderbeträge solltest du dort jeweils aktuell überprüfen.
Wie funktioniert die ePrämie?
Die ePrämie ist eine Vergütung für eingespartes CO2. Wenn du Halter eines Elektroautos bist, kannst du die für dein Fahrzeug verwendete Strommenge einmal jährlich vertraglich an ein dazu berechtigtes Unternehmen übertragen. Dafür erhältst du eine finanzielle Gegenleistung.
Die Unternehmen sammeln die Stromdaten von Privatpersonen und reichen sie zur Anerkennung ein. Auf dem Markt wird diese Leistung häufig als ePrämie, E-Quote oder THG-Quote angeboten.
Wichtig: Die Höhe der Auszahlung wird von den jeweiligen Unternehmen selbst berechnet. Eine Empfehlung für einen bestimmten Anbieter gibt es nicht.
Welche Strommenge wird berücksichtigt?
- Nicht öffentliche Ladestelle mit genauer Messung: Es zählt der tatsächlich, eindeutig und überprüfbar gemessene Stromverbrauch.
- Nicht öffentliche Ladestelle ohne Messung: Es kann ein Pauschalwert von 1.500 kWh pro Jahr berücksichtigt werden.
Die Pauschale von 1.500 kWh gilt für alle mehrspurigen Elektrofahrzeuge gleichermaßen und unabhängig von der Fahrzeugkategorie. Für zweispurige Fahrzeuge gibt es keine eigene Regelung oder abweichende Pauschale.
Für wen ist das grüne E-Kennzeichen gedacht?
Für rein elektrisch und wasserstoffbetrieben angetriebene Fahrzeuge ist ein besonderes Kennzeichen erhältlich: eine Nummerntafel mit grünen Buchstaben auf weißem Hintergrund. Diese Möglichkeit besteht seit dem 1. April 2017.
- Das E-Kennzeichen ist nicht verpflichtend. Du kannst auch ein herkömmliches Kennzeichen wählen.
- Grundsätzlich kann eine grüne Nummerntafel ausgegeben werden. Bei einer gültigen Zulassung kann sie jedoch gegen ein herkömmliches Kennzeichen ausgetauscht werden.
- Auch für Elektrofahrzeuge, die vor 2017 zugelassen wurden, kann ein E-Kennzeichen beantragt werden. Ein Austausch ist nicht verpflichtend.
- Als Wechselkennzeichen ist ein E-Kennzeichen nur möglich, wenn beide Fahrzeuge elektrisch betrieben werden.
Über lokale Vergünstigungen, etwa beim Parken, entscheiden die Gemeinden. Für solche Vorteile ist jedoch ein E-Kennzeichen erforderlich. Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen können außerdem von Geschwindigkeitsbeschränkungen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) ausgenommen sein.
Wo kann man laden und Preise vergleichen?
Für die Suche nach Ladestellen und den Vergleich von Ladetarifen stehen zwei kostenlose Online-Angebote zur Verfügung:
- ladestellen.at: Das Ladestellenverzeichnis enthält alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte in Österreich. Angezeigt werden unter anderem Standort, Ladeleistung und Steckertyp. Betreiber müssen ihre Ladestellen dort melden.
- ladetarif.at: Der Tarifkalkulator vergleicht Ladekarten und Ladeverträge. Auf Grundlage deiner Nutzungsgewohnheiten wird der voraussichtliche Jahresaufwand berechnet und eine neutrale Übersicht der Anbieter erstellt.
Ladestation zu Hause oder in einem Mehrparteienhaus
Für die Errichtung einer Ladestation ist das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes maßgeblich. Dabei wird zwischen privaten und betrieblichen Ladestationen unterschieden.
Wenn mit einer Ladestation ein Gewinn oder ein anderer Vorteil erzielt werden soll, etwa zur Kundenbindung, gilt sie grundsätzlich als gewerbliche Betriebsanlage. In diesem Fall ist die Gewerbeordnung relevant.
Solche Ladestationen sind normalerweise nicht genehmigungspflichtig. Ausnahmen können sich aus besonderen örtlichen Umständen ergeben, etwa wenn ein Fluchtweg versperrt wird oder sich die Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich befindet. Auch eine ungewöhnliche oder technisch nicht sichere Ausführung kann eine Genehmigung erforderlich machen.
In Mehrparteienhäusern war die nachträgliche Installation einer privaten Ladestation lange schwierig. Die WEG-Novelle 2022 hat den nachträglichen Einbau von Ladestationen in Wohngebäuden mit mehreren Wohnungen erleichtert.
Weitere wichtige Punkte
Elektrofahrzeuge sind bei niedriger Geschwindigkeit deutlich leiser. Deshalb müssen neue Elektro- und Hybridfahrzeuge mit einer neuen Typengenehmigung seit dem 1. Juli 2019 mit einem akustischen Warnsignal ausgestattet sein. Seit dem 1. Juli 2021 gilt dies auch für alle Nutzfahrzeuge.
Unabhängig davon müssen alle Fahrerinnen und Fahrer besonders aufmerksam sein, insbesondere gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern.
Auch für ein Elektroauto ist eine verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Häufige Fragen
Ist das grüne Kennzeichen für Elektroautos verpflichtend?
Nein. Das E-Kennzeichen ist freiwillig. Wenn du bestimmte lokale Vergünstigungen nutzen möchtest, brauchst du jedoch ein E-Kennzeichen.
Wie viel zahlt die ePrämie?
Die Höhe wird von den Unternehmen festgelegt, die den Strom beziehungsweise die entsprechenden Daten übernehmen. Die Anbieter berechnen ihre Auszahlung selbst.
Was bedeutet die Pauschale von 1.500 kWh?
Wenn du an einer nicht öffentlichen Ladestelle, etwa zu Hause, lädst und keine genaue Messung vorhanden ist, können für die ePrämie 1.500 kWh pro Jahr berücksichtigt werden.
Wo finde ich die nächste öffentliche Ladestelle?
Auf ladestellen.at findest du das Verzeichnis der öffentlich zugänglichen Ladepunkte in Österreich.
Praktische Schritte
- Prüfe die aktuellen Förderbedingungen auf der E-Mobilitätsförderungsseite der KPC (Kommunalkredit Public Consulting).
- Entscheide, ob du ein grünes E-Kennzeichen beantragen möchtest, insbesondere wenn lokale Vergünstigungen für dich wichtig sind.
- Nutze ladestellen.at, um geeignete öffentliche Ladepunkte nach Standort, Leistung und Steckertyp zu suchen.
- Vergleiche auf ladetarif.at die passenden Ladekarten und erwarteten Jahreskosten.
- Wenn du die ePrämie nutzen möchtest, vergleiche die Angebote der zugelassenen Unternehmen und prüfe, ob deine Strommenge genau gemessen wird oder die Pauschale von 1.500 kWh zur Anwendung kommt.
- Bei einer Ladestation zu Hause oder im Mehrparteienhaus kläre vorab die Anforderungen des jeweiligen Bundeslands sowie die Zustimmung und technischen Voraussetzungen im Gebäude.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder technische Beratung. Förderbedingungen und lokale Regelungen solltest du vor einer Entscheidung bei den zuständigen Stellen überprüfen.
Quelle: oesterreich.gv.at