Taxi- und Schülertransportausweis in Österreich 2026

In Österreich reicht der Führerschein allein nicht aus, um gewerblich ein Taxi zu lenken oder Schüler zu transportieren. Für beide Tätigkeiten benötigen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Ausweis. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Regeln und Gebühren im Jahr 2026.
Taxi fahren: Wer benötigt einen Ausweis?
Als Taxilenker im Fahrdienst eines Taxiunternehmens dürfen Sie nur arbeiten, wenn Sie einen Ausweis für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw besitzen. Der Ausweis ist nur gemeinsam mit dem Führerschein gültig. Beim Fahren müssen Sie daher beide Dokumente mitführen.
Voraussetzungen für den Taxi-Ausweis
- Mindestalter von 20 Jahren,
- Führerschein der Klasse B,
- keine aufrechte Probezeit (Probezeit),
- bei der erstmaligen Ausstellung: Nachweis, dass Sie vor der Antragstellung mindestens ein Jahr regelmäßig ein Kraftfahrzeug gelenkt haben; Zugfahrzeuge werden dabei nicht berücksichtigt,
- entsprechende körperliche Belastbarkeit, insbesondere für das Einladen von Gepäck und die Unterstützung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste,
- Vertrauenswürdigkeit mit einem Nachweis für die vergangenen fünf Jahre,
- erfolgreich absolvierte Taxiprüfung,
- Nachweis einer mindestens sechs Stunden dauernden Schulung über lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Antrag für den Taxi-Ausweis
Der Antrag ist formfrei möglich. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- formloser Antrag auf Ausstellung des Taxi-Ausweises,
- Kopie des Führerscheins,
- Zeugnis über die bestandene Taxiprüfung.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt und die Unterlagen vollständig sind, wird der Ausweis ausgestellt.
Schülertransport: Welche Dokumente sind erforderlich?
Schülertransport im Sinn des österreichischen Kraftfahrgesetzes (KFG) kann mit einem Pkw oder einem Omnibus durchgeführt werden. Erforderlich sind jedenfalls die Lenkberechtigung für die jeweilige Fahrzeugklasse und die notwendige Vertrauenswürdigkeit. In den vergangenen fünf Jahren darf keine Bestrafung wegen eines schweren Verkehrs- oder Kraftfahrdelikts vorliegen.
Welche zusätzlichen Dokumente Sie benötigen, hängt von der Führerscheinklasse ab.
Führerschein Klasse B
- Schülertransportausweis erforderlich,
- Führerschein der Klasse B seit mindestens drei Jahren,
- keine aufrechte Probezeit,
- Nachweis einer tatsächlichen Lenktätigkeit mit Fahrzeugen der Klasse B oder C während mindestens drei Jahren,
- ärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung.
Führerschein Klasse D
- entweder Schülertransportausweis oder der EU-Code 95 im Führerschein,
- für die Ausstellung des Schülertransportausweises ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Der Schülertransportausweis ist ebenfalls nur gemeinsam mit dem Führerschein gültig.
Unterlagen für den Schülertransportausweis
- formloser Antrag,
- ärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung,
- Kopie des Führerscheins,
- bei Führerscheinklasse B zusätzlich ein Nachweis über mindestens drei Jahre tatsächliche Lenktätigkeit mit einem Fahrzeug der Klasse B oder C vor der Antragstellung.
Gebühren im Jahr 2026
Die Gebühren unterscheiden sich je nach Ausweis:
- Taxi-Ausweis: 59 Euro Antragsgebühr und 44 Euro Erledigungsgebühr.
- Schülertransportausweis: 21 Euro Antragsgebühr, 21 Euro Zeugnisgebühr, 6 Euro je Beilage sowie 21,80 Euro Verwaltungsabgabe.
Für den Schülertransportausweis ist keine Erledigungsgebühr angegeben. Für den Taxi-Ausweis ist keine Zeugnisgebühr oder Gebühr je Beilage angegeben.
Wird der Taxi-Ausweis nicht ausgestellt, weil der Antrag ab- oder zurückgewiesen wurde, kann eine bereits im Voraus bezahlte Erledigungsgebühr beim Finanzamt Österreich, Dienststelle Sonderzuständigkeiten, zurückgefordert werden.
Wo wird der Antrag gestellt?
Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde an Ihrem Wohnsitz. Das ist normalerweise:
- die Bezirkshauptmannschaft,
- in einer Statutarstadt der Magistrat,
- in bestimmten Fällen die Landespolizeidirektion, wenn sie zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist.
Bei einer Landespolizeidirektion empfiehlt es sich jedenfalls, vorab online einen Termin zu buchen.
Warum die Verkehrsvorgeschichte wichtig ist
Für beide Ausweise spielt die Vertrauenswürdigkeit der vergangenen fünf Jahre eine wichtige Rolle. Beim Schülertransport bedeutet dies ausdrücklich, dass in diesem Zeitraum keine Bestrafung wegen eines schweren Verkehrs- oder Kraftfahrdelikts vorliegen darf.
Häufige Fragen
Reicht ein Führerschein aus, um Taxi zu fahren?
Nein. Als Taxilenker benötigen Sie zusätzlich den Ausweis für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw. Beide Dokumente müssen gemeinsam gültig sein.
Ab welchem Alter kann der Taxi-Ausweis beantragt werden?
Das Mindestalter beträgt 20 Jahre.
Ist bei einem Führerschein der Klasse D immer ein Schülertransportausweis notwendig?
Nein. Wenn der EU-Code 95 im Führerschein eingetragen ist, reicht dieser aus. Fehlt der Code, benötigen Sie einen Schülertransportausweis.
Kann der Taxi-Ausweis während der Probezeit beantragt werden?
Nein. Eine Voraussetzung ist, dass Sie sich nicht mehr in der Probezeit befinden.
Praktische Schritte für den Antrag
- Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für den Taxi-Ausweis oder den Schülertransportausweis erfüllen.
- Stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen, insbesondere Führerscheinkopie, Prüfungsnachweis, ärztliches Gutachten oder Nachweis der Lenktätigkeit.
- Ermitteln Sie die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde an Ihrem Wohnsitz.
- Reichen Sie den formlosen Antrag mit den Unterlagen ein und bezahlen Sie die vorgesehenen Gebühren.
- Führen Sie den ausgestellten Ausweis beim beruflichen Lenken immer gemeinsam mit dem Führerschein mit.
Hinweis: Die Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und ersetzen keine Rechts-, Gesundheits- oder Berufsberatung. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder an eine geeignete Fachperson.
Quelle: oesterreich.gv.at