Studieren in Österreich: Aufnahme, Studienangebot und Studienbeitrag

Aktualisiert: 2026-10-26
Studieren in Österreich: Aufnahme, Studienangebot und Studienbeitrag

Ein Studium in Österreich beginnt mit der Wahl des passenden Studiengangs und der Prüfung der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen. Für Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz gelten grundsätzlich dieselben Aufnahmebedingungen wie für österreichische Studierende. In vielen Fällen fällt außerdem kein Studienbeitrag an – allerdings ist der ÖH-Beitrag zu bezahlen.

Voraussetzungen für ein Studium

Als ordentliche Studierende können Sie an österreichischen Universitäten beginnen, wenn Sie insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:

Bei welchen Studiengängen gibt es Zugangsbeschränkungen?

Nicht jeder Studiengang ist frei zugänglich. Eine Zugangsbeschränkung kann unter anderem in folgenden Bereichen gelten:

Für künstlerische Studien ist häufig eine Zulassungsprüfung erforderlich. In Sportwissenschaften und im Lehramtsstudium Bewegung und Sport wird die körperliche Eignung geprüft. Für das Lehramtsstudium und pädagogische Ausbildungen im Kindergartenbereich kann zusätzlich die persönliche Eignung für den Beruf festgestellt werden.

Welche Studienformen gibt es?

Daneben gibt es Universitätslehrgänge und die Möglichkeit eines außerordentlichen Studiums. Damit können unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Kurse besucht werden.

Fachhochschulen, kurz Fachhochschule oder FH, funktionieren nach einem eigenen System. Die Plätze sind pro Jahrgang begrenzt, daher gibt es dort immer ein Aufnahmeverfahren. Für ein Bachelorstudium ist eine Hochschulreife oder eine geeignete berufliche Qualifikation erforderlich; häufig sind zusätzliche Prüfungen notwendig.

Wie hoch ist der Studienbeitrag 2026?

Für EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige fällt an Universitäten grundsätzlich kein Studienbeitrag an, solange die vorgesehene Studiendauer um höchstens zwei Semester überschritten wird. Diese beiden zusätzlichen Semester heißen Toleranzsemester. Bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien werden sie für das gesamte Studium gerechnet. Bei älteren Diplomstudien gilt die Regelung abschnittsweise.

Wenn Sie gleichzeitig für mehrere Studien oder an mehreren Universitäten zugelassen sind, müssen Sie den Studienbeitrag nur einmal bezahlen.

Welche Zahlungsfristen gelten?

Der Studienbeitrag und der ÖH-Beitrag sind für jedes Semester im Voraus zu entrichten:

Für ein genehmigtes beurlaubtes Semester ist kein Studienbeitrag zu bezahlen.

Wann kann der Studienbeitrag erlassen werden?

Auf Antrag und mit den erforderlichen Nachweisen kann der Studienbeitrag erlassen werden. Mögliche Gründe sind:

Es können weitere Gründe vorgesehen sein. Wenn Sie die Nachweise nicht rechtzeitig einreichen können, ist unter Umständen auch die Rückerstattung eines bereits bezahlten Studienbeitrags möglich.

Was ist beim Umzug nach Österreich zu beachten?

Günstige Unterkunft in Wien

In Wien können Studierende über das System home4students einen Antrag auf eine günstige, möblierte Studentenwohnung für ein Jahr stellen. Bei guten Studienleistungen ist eine Verlängerung möglich.

Praktische Schritte vor dem Studienbeginn

  1. Wählen Sie Studiengang und Hochschule und prüfen Sie, ob eine Zugangsbeschränkung oder ein Aufnahmeverfahren gilt.
  2. Bereiten Sie den Nachweis der Hochschulreife und das erforderliche Deutschzertifikat, üblicherweise auf B2-Niveau, vor.
  3. Beachten Sie die Bewerbungs- und Aufnahmefristen der jeweiligen Universität oder Fachhochschule.
  4. Informieren Sie sich über den Studienbeitrag, den ÖH-Beitrag und die Zahlungsfrist für das betreffende Semester.
  5. Organisieren Sie vor dem Umzug eine Unterkunft, den Krankenversicherungsschutz und die notwendigen Dokumente.
  6. Melden Sie Ihren Wohnsitz nach dem Einzug innerhalb von drei Tagen mit dem Meldezettel an.
  7. Beantragen Sie bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten innerhalb von vier Monaten die Anmeldebescheinigung.

Diese Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Angaben und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Studienberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Hochschule oder an die jeweils zuständige Behörde.

Quelle: oesterreich.gv.at

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