Kfz-Haftpflichtversicherung in Österreich 2026: Versicherung abfragen und freie Wahl in der EU

Wenn ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug einen Schaden verursacht hat, ist die wichtigste Frage oft: An welchen Versicherer kann man sich wenden? Für solche Fälle gibt es ein Online-Register, über das Geschädigte die Adresse des zuständigen Versicherers abfragen können. Außerdem gilt innerhalb der EU grundsätzlich freie Wahl bei der Kfz-Versicherung.
Welcher Versicherer ist nach einem Unfall zuständig?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die ein Fahrzeug anderen Personen oder deren Sachen zufügt. Wenn Sie durch ein anderes Fahrzeug geschädigt wurden, müssen Sie den Schaden daher grundsätzlich mit dem Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs klären – nicht zuerst mit der fahrenden Person.
Ist der Versicherer unbekannt, können Geschädigte die zuständige Versicherung online ermitteln, sofern das schadenverursachende Fahrzeug in Österreich zugelassen ist.
Das Verfahren gilt für Schäden, die durch ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug verursacht wurden. Bei einem Fahrzeug mit ausländischer Zulassung kann dieses österreichische Register nicht verwendet werden.
Welche Informationen liefert das Register?
Die Abfrage erfolgt im Register der Haftpflichtversicherung der in Österreich zugelassenen Fahrzeuge. Die deutsche Bezeichnung lautet Register über die Haftpflichtversicherung der in Österreich zugelassenen Fahrzeuge. Verwaltet wird es vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO).
Das Ergebnis hängt davon ab, ob für das Fahrzeug eine Versicherungspflicht besteht:
- Versicherungspflichtiges Fahrzeug: Sie erhalten die Adresse des zuständigen Versicherungsunternehmens.
- Nicht versicherungspflichtiges Fahrzeug: Sie erhalten den Namen und die Adresse der Halterin oder des Halters.
Die Halterin oder der Halter ist die Person, die das Fahrzeug hält und verwendet. Diese Person muss nicht mit derjenigen identisch sein, die das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gelenkt hat.
Welche Rechtsgrundlage gilt?
Die Abfragemöglichkeit beruht auf § 31a Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG). Die betreffende Information wurde am 1. Jänner 2026 aktualisiert.
Kann man eine Kfz-Versicherung in einem anderen EU-Staat abschließen?
Ja. Innerhalb der EU gilt grundsätzlich freie Wahl bei Kraftfahrzeugversicherungen. Das bedeutet, dass ein Fahrzeug grundsätzlich bei einem Versicherer in jedem EU-Mitgliedstaat versichert werden kann, sofern dieser dort über die erforderliche Zulassung verfügt.
Die freie Wahl gilt auch für bestimmte Zusatzversicherungen, zum Beispiel:
- Diebstahlversicherung
- Feuerversicherung
Vor dem Abschluss sollte geprüft werden, ob der ausgewählte Versicherer tatsächlich berechtigt ist, die betreffende Versicherung im jeweiligen EU-Staat anzubieten.
Was ist beim Bonus-Malus-System zu beachten?
Das Bonus-Malus-System ist eine Einstufung für die Versicherungsprämie. Dabei können schadenfreie Jahre oder frühere Schäden berücksichtigt werden. Die konkrete Einstufung und die Höhe der Prämie legt der jeweilige Versicherer fest.
Für eine verbindliche Auskunft zu Tarif, Einstufung und Voraussetzungen wenden Sie sich direkt an das gewünschte Versicherungsunternehmen.
Häufige Fragen
Kann ich den Versicherer eines österreichischen Fahrzeugs herausfinden?
Ja. Wenn das Fahrzeug in Österreich zugelassen ist und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, können Sie den zuständigen Versicherer online im Register des VVO abfragen.
Was passiert, wenn keine Versicherungspflicht besteht?
In diesem Fall nennt die Abfrage den Namen und die Adresse der Halterin oder des Halters, weil kein zuständiger Haftpflichtversicherer angegeben werden kann.
Kann ich mein in Österreich zugelassenes Fahrzeug in einem anderen EU-Staat versichern?
Grundsätzlich ja. Die Versicherung muss bei einem Versicherer abgeschlossen werden, der im jeweiligen EU-Mitgliedstaat dazu berechtigt ist. Dies gilt grundsätzlich auch für Zusatzversicherungen wie Diebstahl- und Feuerversicherung.
Wer verwaltet das Register?
Das Register wird vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) verwaltet.
Praktische Schritte
- Prüfen Sie zunächst, ob das schadenverursachende Fahrzeug in Österreich zugelassen ist.
- Nutzen Sie als geschädigte Person das Register über die Haftpflichtversicherung der in Österreich zugelassenen Fahrzeuge.
- Wenden Sie sich mit den erhaltenen Kontaktdaten an den zuständigen Versicherer.
- Wenn Sie eine Versicherung abschließen möchten, vergleichen Sie Angebote und prüfen Sie die Zulassung des Versicherers im jeweiligen EU-Mitgliedstaat.
- Fragen Sie den Versicherer nach der konkreten Bonus-Malus-Einstufung, dem Leistungsumfang und der Prämie.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Quelle: oesterreich.gv.at.