IG-L in Österreich: Was die Luft-Hunderter für Autofahrer bedeuten

Die Abkürzung IG-L steht für Immissionsschutzgesetz-Luft, ein österreichisches Bundesgesetz zum Schutz vor Luftverschmutzung. Für Autofahrer ist das Gesetz vor allem wegen der sogenannten „Luft-Hunderter“ bekannt: Auf bestimmten Abschnitten von Autobahnen und Schnellstraßen kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit zum Schutz der Luftqualität beschränkt werden.
Je nach Strecke und Luftqualität kann eine IG-L-Beschränkung an manchen Tagen gelten und an anderen nicht. In Tirol besteht auf bestimmten Abschnitten dagegen eine dauerhaft angeordnete Beschränkung.
Wann gelten IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungen?
Die von den Bundesländern betriebenen Luftgütemessstellen übermitteln laufend aktuelle Daten zur Luftverschmutzung an die ASFINAG, die österreichische Autobahn- und Schnellstraßen-Betreibergesellschaft. Diese Messwerte werden mit verschiedenen weiteren Faktoren kombiniert, etwa mit Verkehrsdaten und Wetterparametern.
Eine IG-L-Beschränkung wird aktiviert, wenn die vom jeweiligen Bundesland festgelegten Algorithmen und Schwellenwerte erfüllt sind. Die entsprechende Beschilderung beziehungsweise die Anzeige auf einer variablen Verkehrsanzeige ist daher maßgeblich.
In Tirol wurde die ursprünglich von Strecke und Umweltbedingungen abhängige Beschränkung für Pkw auf der A12 und A13 in eine dauerhaft geltende Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h umgewandelt. Sie gilt dort unabhängig von den aktuellen Luftverschmutzungswerten.
Wo gibt es IG-L-Beschränkungen?
IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungen werden vom Landeshauptmann des jeweiligen Bundeslandes angeordnet. Insgesamt gelten sie auf bestimmten Abschnitten von Autobahnen und Schnellstraßen derzeit auf rund 400 Kilometern in Tirol, Salzburg, der Steiermark, Oberösterreich, Kärnten und Vorarlberg.
- Oberösterreich: A1
- Salzburg: A1, A10
- Steiermark: A9, A2
- Tirol: A12, A13; dauerhaft 100 km/h für Pkw
- Kärnten: A2
- Vorarlberg: A14
Ausnahmen für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge
Seit dem 1. Juli 2019 sind reine Elektrofahrzeuge und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen unter bestimmten Voraussetzungen von IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungen ausgenommen.
Plug-in-Hybride müssen die IG-L-Beschränkungen weiterhin einhalten. Die Ausnahme soll unter anderem die Elektromobilität in Österreich fördern.
Grünes Kennzeichen und zusätzliche Beschilderung erforderlich
Die Ausnahme gilt nur für Fahrzeuge mit einem grünen Kennzeichen. Dieses Kennzeichen kann seit April 2017 für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb beantragt werden, ist aber nicht verpflichtend. Wer weiterhin ein schwarzes Kennzeichen verwendet, muss die IG-L-Höchstgeschwindigkeit wie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor einhalten.
Zusätzlich gilt die Ausnahme nur auf Strecken, auf denen sie durch ein entsprechendes Hinweisschild angezeigt wird. Solange dieses Schild nicht aufgestellt ist, gelten die IG-L-Beschränkungen für alle Fahrzeuge – unabhängig vom Antrieb und vom Kennzeichen.
Welche Strafen drohen bei einer Übertretung?
Der Strafrahmen für Geschwindigkeitsüberschreitungen im IG-L-Bereich wurde 2017 vom österreichischen Umweltministerium erhöht. Seitdem kann eine Übertretung einer solchen Beschränkung bereits bei einer Überschreitung von bis zu 30 km/h mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 90 Euro geahndet werden.
Wird neben der IG-L-Beschränkung auch eine nach der StVO geltende Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten, kann dafür zusätzlich eine Strafe verhängt werden.
Fahrverbote und weitere IG-L-Regeln
Auf bestimmten Strecken wurden auf Grundlage des IG-L auch Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge angeordnet. Eine aktuelle Übersicht über die in den einzelnen Bundesländern geltenden Lkw-Fahrverbote ist auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich zu finden.
Häufige Fragen zum IG-L
Was bedeutet IG-L?
IG-L ist die Abkürzung für Immissionsschutzgesetz-Luft. Das österreichische Bundesgesetz ermöglicht unter anderem Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahn- und Schnellstraßenabschnitten, um die Schadstoffemissionen des Verkehrs zu verringern.
Gilt der Luft-Hunderter immer?
Das hängt von der Strecke ab. In vielen Bereichen wird die IG-L-Beschränkung abhängig von Luftmesswerten, Verkehrsdaten und Wetterbedingungen aktiviert. Auf der A12 und A13 in Tirol gilt für Pkw eine dauerhafte Beschränkung auf 100 km/h.
Dürfen Elektroautos schneller fahren?
Reine Elektrofahrzeuge und Wasserstofffahrzeuge können seit dem 1. Juli 2019 unter bestimmten Voraussetzungen von der IG-L-Beschränkung ausgenommen sein. Dafür sind ein grünes Kennzeichen und ein entsprechendes Hinweisschild auf dem jeweiligen Streckenabschnitt erforderlich. Plug-in-Hybride sind nicht ausgenommen.
Praktische Schritte für Autofahrer
- Achten Sie auf IG-L-Schilder und variable Verkehrsanzeigen.
- Halten Sie die angezeigte Geschwindigkeit auch dann ein, wenn die Strecke an anderen Tagen ohne Beschränkung befahren werden kann.
- Prüfen Sie bei einem Elektro- oder Wasserstofffahrzeug, ob ein grünes Kennzeichen vorhanden ist.
- Verlassen Sie sich nicht allein auf den Fahrzeugantrieb: Die Ausnahme gilt nur, wenn sie auf dem Streckenabschnitt ausdrücklich ausgeschildert ist.
- Informieren Sie sich vor Fahrten mit einem Lkw über aktuelle IG-L-Fahrverbote bei der Wirtschaftskammer Österreich.