Hunde- und Katzenhaltung in Österreich: Chip, Hundeabgabe, Leine und Listenhunde

Aktualisiert: 2026-10-26
Hunde- und Katzenhaltung in Österreich: Chip, Hundeabgabe, Leine und Listenhunde

Für die Haltung von Hunden und Katzen in Österreich gelten teils bundesweite, teils landes- oder gemeindespezifische Regeln. Besonders wichtig sind die Registrierung in der Heimtierdatenbank, die Hundeabgabe, Leinen- und Maulkorbpflichten sowie Sondervorschriften für Listenhunde.

Hunde: Mikrochip und Registrierung

Jeder in Österreich gehaltene Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert werden. Der Chip wird von einer Tierärztin oder einem Tierarzt eingesetzt; die Kosten trägt die Halterin oder der Halter.

Für die Fristen gilt:

Bei der erstmaligen Kennzeichnung muss die Tierärztin oder der Tierarzt den Hund direkt in der Datenbank eintragen. Kontrolliere anschließend, ob der Eintrag tatsächlich vorhanden ist. Die Registrierung kann auch online mit ID Austria erledigt werden. Sie soll dabei helfen, entlaufene oder ausgesetzte Hunde wieder ihren Halterinnen und Haltern zuzuordnen.

Katzen: Chip, Kastration und Haltung

Für Katzen besteht grundsätzlich keine allgemeine Chippflicht. Eine Ausnahme bilden zur Zucht verwendete Katzen: Sie müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und innerhalb eines Monats in der Heimtierdatenbank registriert werden. Die Frist beginnt nach der Kennzeichnung oder der Übernahme eines bereits gekennzeichneten Tieres.

Katzen, die regelmäßig ins Freie gehen, müssen von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastriert werden. Diese Regel gilt auch für Katzen, die auf bäuerlichen Betrieben leben. Ausgenommen sind Tiere, die zur Zucht verwendet werden.

Weitere Vorgaben für die Katzenhaltung:

Hundeabgabe: Anmeldung und zuständige Stelle

Für die Haltung eines Hundes ist grundsätzlich eine Hundeabgabe zu bezahlen. Die Höhe, die genauen Regeln und die Fristen werden von den Bundesländern festgelegt. Deshalb gibt es keinen österreichweit einheitlichen Betrag. Hunde müssen ab einem Alter von drei Monaten für die Hundeabgabe angemeldet werden.

Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Wohnort ab:

Nach der Zahlung erhält man normalerweise eine Hundemarke. Sie muss außerhalb des Hauses am Halsband oder Geschirr befestigt werden. In Wien gibt es seit 2012 keine Hundemarke mehr; dort werden die Daten über den Mikrochip ausgelesen.

Je nach Wohnort gibt es Befreiungen und Ermäßigungen, zum Beispiel für Gebrauchshunde. Assistenzhunde, Diensthunde und Rettungshunde sind ausgenommen. Die jeweiligen Anträge und Nachweise werden bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt erledigt.

Bei einem Umzug muss der Hund am alten Wohnort ab- und am neuen Wohnort angemeldet werden. Andernfalls kann die Abgabe am bisherigen Wohnort weiterlaufen. Auch bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde muss die neue Adresse bekannt gegeben werden. Bei Tod oder Weitergabe des Hundes ist ebenfalls eine Abmeldung erforderlich.

Leinen- und Maulkorbpflicht

Die Regeln zum Maulkorb- und Leinenzwang werden vor allem von den Gemeinden festgelegt. Zusätzlich können Vorschriften der jeweiligen Landesgesetze gelten. Typische Regelungen betreffen:

Während der Fahrt darf ein Hund nicht an der Leine neben einem Fahrrad geführt und auch nicht am Fahrrad angebunden werden. Dafür ist ein Transportkorb oder ein Anhänger erforderlich.

Listenhunde: unterschiedliche Regeln in den Bundesländern

Die Vorschriften für sogenannte „Kampfhunde“ oder Listenhunde unterscheiden sich in Österreich stark nach Bundesland.

In Wien muss die Halterin oder der Halter den Hundeführschein innerhalb von drei Monaten nach der Übernahme des Hundes ablegen. Anschließend muss die Prüfung im Alter zwischen 21 und 24 Monaten wiederholt werden. In Niederösterreich dürfen in einem Haushalt höchstens fünf Hunde gehalten werden, darunter höchstens zwei Listenhunde oder auffällige Hunde; Ausnahmen sind möglich.

Allgemeine Regeln für die Hundehaltung

Häufige Fragen

Wann muss ein Welpe gechippt werden?

Spätestens bis zur 12. Lebenswoche. Danach muss der Hund in der Heimtierdatenbank registriert werden.

Wie hoch ist die Hundeabgabe?

Es gibt keinen einheitlichen österreichweiten Betrag. Die Höhe richtet sich nach den Regeln des jeweiligen Bundeslandes und Wohnortes.

Muss eine Wohnungskatze gechippt werden?

Grundsätzlich nicht. Eine allgemeine Chippflicht gilt nur für zur Zucht verwendete Katzen. Eine regelmäßig ins Freie gehende Katze muss dagegen kastriert werden.

Ist in Wien ein Hundeführschein erforderlich?

Für gelistete Rassen ja, wenn der Hund mindestens sechs Monate alt ist. Wer seit dem 1. Juli 2019 in Wien einen Hund anmeldet und in den zwei Jahren davor keinen Hund gehalten hat, benötigt außerdem einen Sachkundekurs.

Praktische Schritte

  1. Lass deinen Hund rechtzeitig chippen und überprüfe den Eintrag in der Heimtierdatenbank.
  2. Registriere eine zur Zucht verwendete Katze innerhalb der vorgesehenen Frist.
  3. Informiere dich beim Gemeindeamt, Magistrat oder in Wien bei der MA 6 über Anmeldung, Höhe und Fristen der Hundeabgabe.
  4. Prüfe die Leinen- und Maulkorbregeln deiner Gemeinde sowie des Bundeslandes.
  5. Informiere dich vor der Übernahme eines Listenhundes über Bewilligungen, Kurse, Prüfungen und Versicherungen.
  6. Beachte ab dem 1. Juli 2026 den allgemeinen Sachkundenachweis vor der Hundehaltung.

Die konkreten Vorschriften können sich je nach Wohnort unterscheiden. Maßgeblich sind daher die Informationen der zuständigen Gemeinde, des Magistrats und des jeweiligen Bundeslandes. Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quelle: oesterreich.gv.at

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