Führerschein in Österreich 2026: L17, Mopedführerschein und Mehrphasenausbildung

Wer in Österreich einen Führerschein machen oder sein Kind dabei unterstützen möchte, sollte die verschiedenen Ausbildungswege und Fristen kennen. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Mopedführerschein, den B-Führerschein ab 17 Jahren im Rahmen von L17 sowie für die verpflichtende Ausbildung nach der Prüfung im Jahr 2026.
Wo und wie beginnt der Führerscheinerwerb?
Der Führerscheinantrag wird immer bei einer Fahrschule gestellt. Die Fahrschule kann innerhalb Österreichs frei gewählt werden. Zuständig ist jene Behörde, in deren Gebiet sich der Sitz der Fahrschule befindet. In Wien ist dies das Verkehrsamt der Landespolizeidirektion Wien. Für eine persönliche Erledigung ist dort eine Terminvereinbarung erforderlich.
Es gibt drei Ausbildungswege:
- die vollständige Ausbildung in einer Fahrschule,
- die vollständige Ausbildung in einer Fahrschule mit behördlich genehmigten Übungsfahrten unter Begleitung im Rahmen von L17,
- eine reduzierte Fahrschulausbildung mit begleiteten Übungsfahrten, die sogenannte L-Ausbildung. Diese Möglichkeit gilt nicht für die A-Kategorie.
Auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger müssen diese Regeln beachten. Der Führerschein ist grundsätzlich in jenem EU-Land zu erwerben, in dem man während der letzten zwölf Monate mindestens 185 Tage gewohnt hat oder in dem man beabsichtigt, so lange zu wohnen.
Für die Anmeldung ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Die Meldebestätigung beziehungsweise der Meldezettel erleichtert die Abwicklung; die Daten können auf Wunsch auch aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) abgefragt werden. Spätestens zur theoretischen Prüfung wird ein Foto im Format 35 × 45 mm benötigt. Außerdem ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Mopedführerschein der Klasse AM ab 15 Jahren
Als Moped gilt ein motorisiertes Zweirad mit höchstens 50 cm³ Hubraum und einer Bauartgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h. Dafür ist ein Führerschein der Klasse AM notwendig. Die Ausbildung kann bei Fahrschulen und Autofahrerklubs absolviert werden.
Voraussetzungen und Ausbildung
- vollendetes 15. Lebensjahr,
- sechs Unterrichtseinheiten Theorie mit jeweils 50 Minuten sowie eine theoretische Prüfung,
- sechs Unterrichtseinheiten Praxis auf dem Übungsplatz und anschließend zwei Unterrichtseinheiten im öffentlichen Verkehr,
- bei Personen unter 16 Jahren die Zustimmung der Eltern oder der gesetzlichen Vertretung,
- ab dem 20. Lebensjahr ein ärztliches Gutachten.
Eine praktische Prüfung und ein Erste-Hilfe-Kurs sind nicht vorgesehen. Die Ausstellungsgebühr beträgt 90 Euro; die Kosten der Ausbildung erfragen Sie direkt bei der Ausbildungsstelle. Die Klasse AM gilt auch für Microcars und bestimmte Quads.
Alte Mopedausweise bleiben gültig, müssen jedoch bis 19. Jänner 2033 umgeschrieben werden. Dafür fällt eine Gebühr von 73 Euro an. Für Personen unter 20 Jahren gilt beim Mopedfahren eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille.
L17: B-Führerschein bereits mit 17 Jahren
Das Ausbildungsmodell L17 gibt es nur für die B-Kategorie. Die Ausbildung in der Fahrschule kann mit 15,5 Jahren beginnen. Der Führerschein darf frühestens ab dem 17. Geburtstag ausgestellt werden.
Ein Teil der Ausbildung findet mit einer Begleitperson, zum Beispiel einem Elternteil, Verwandten oder Freund, in einem privaten Fahrzeug statt. Die übrigen vorgeschriebenen Ausbildungsteile müssen in der Fahrschule absolviert werden.
Voraussetzungen für die praktische Prüfung
- vollendetes 17. Lebensjahr,
- Abschluss aller vorgeschriebenen Ausbildungsteile in der Fahrschule,
- mindestens 3.000 Kilometer Übungsfahrten mit Begleitung und ein entsprechendes Fahrtenprotokoll,
- ein gültiges ärztliches Gutachten.
Die Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden; eine Beschränkung auf bestimmte Strecken gibt es nicht. Der L17-Führerschein ist drei Jahre lang, jedenfalls aber bis zum 21. Geburtstag, ein Probeführerschein.
Vor dem 18. Geburtstag wird der österreichische L17-Führerschein nach Angaben des österreichischen Ministeriums außerhalb Österreichs nur in Deutschland, im Vereinigten Königreich und in Dänemark anerkannt.
Prüfungen und Kosten 2026
Die theoretische Prüfung findet am Computer statt. Sie kann auf Deutsch, Englisch, Kroatisch, Slowenisch oder in Gebärdensprache abgelegt werden. Die theoretische Prüfung muss spätestens innerhalb von 18 Monaten nach der Prüfung durch eine praktische Prüfung ergänzt werden, andernfalls verliert sie ihre Gültigkeit.
- Theoretische Prüfung: 11 Euro
- Praktische Prüfung: 60 Euro
- Ausstellung des Führerscheins für AM oder B: 90 Euro
- Ausdehnung einer Kategorie: 73 Euro
Wer die praktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug ablegt, erhält eine Fahrerlaubnis, die auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkt ist.
Nach bestandener Prüfung wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Er ist höchstens vier Wochen lang, nur zusammen mit einem Lichtbildausweis und ausschließlich in Österreich gültig. Nach Zahlung der Gebühren wird der Kartenführerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
Mehrphasenausbildung nach der Prüfung
Nach dem Erwerb der B- oder A-Kategorie ist unabhängig vom Alter eine zweite Ausbildungsphase verpflichtend. Die einzelnen Module müssen innerhalb der jeweiligen Zeitfenster absolviert werden.
B-Kategorie
- Erste Perfektionsfahrt: im 2. bis 4. Monat nach Ausstellung des Führerscheins
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil: im 3. bis 9. Monat
- Zweite Perfektionsfahrt: im 6. bis 12. Monat
B-Kategorie nach L17
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil: im 3. bis 9. Monat
- Perfektionsfahrt: im 6. bis 12. Monat
A-Kategorie
- Training mit Gefahrentraining: im 2. bis 12. Monat
- Perfektionsfahrt: im 4. bis 14. Monat
Eine Perfektionsfahrt dauert ungefähr zwei Stunden. Die zweite Perfektionsfahrt konzentriert sich auf umweltbewusstes und sparsames Fahren. Die Trainings werden vom ÖAMTC, vom ARBÖ und von bestimmten Fahrschulen angeboten.
Wer die Module nicht fristgerecht absolviert, muss mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Eine Ausnahme kann beispielsweise bei schwerer Krankheit oder einer Schwangerschaft möglich sein, wenn diese entsprechend nachgewiesen wird.
Häufige Fragen
Kann man den Führerschein ohne Fahrschule machen?
Nein. Die theoretische und praktische Ausbildung kann nicht vollständig ohne Fahrschule absolviert werden.
Ist ein eigener Mopedführerschein notwendig, wenn man einen B-Führerschein besitzt?
Nein. Die B-Kategorie sowie A1, A2, A, BE, C, D, F und weitere Kategorien schließen die Klasse AM automatisch ein.
Wann kann die Ausbildung beginnen?
Üblicherweise ist der Beginn frühestens sechs Monate vor dem jeweiligen Mindestalter möglich. Ausnahmen sind L17 mit einem Beginn ab 15,5 Jahren sowie die AM-Ausbildung, die frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag starten kann.
In welchen Sprachen ist die theoretische Prüfung möglich?
Die möglichen Sprachen sind Deutsch, Englisch, Kroatisch, Slowenisch und Gebärdensprache.
Praktische Schritte
- Wählen Sie eine Fahrschule und klären Sie, welche Ausbildungsform für Sie infrage kommt: AM, B, L17 oder eine andere Kategorie.
- Stellen Sie den Führerscheinantrag bei der Fahrschule und legen Sie den Lichtbildausweis sowie gegebenenfalls den Meldezettel vor.
- Vereinbaren Sie die Untersuchung für das ärztliche Gutachten und besorgen Sie spätestens zur Theorieprüfung ein Foto im Format 35 × 45 mm.
- Absolvieren Sie die vorgeschriebenen Theorie- und Praxiseinheiten und beachten Sie die jeweiligen Altersgrenzen.
- Planen Sie die Prüfungsgebühren von 11 Euro für die Theorie, 60 Euro für die Praxis und 90 Euro für die Ausstellung des Führerscheins ein.
- Nach bestandener Prüfung: Notieren Sie die Fristen der Mehrphasenausbildung und buchen Sie die erforderlichen Perfektionsfahrten und Trainings rechtzeitig.
Quelle: oesterreich.gv.at