Alkohol am Steuer in Österreich 2026: Grenzwerte und Folgen

In Österreich gilt beim Lenken eines Fahrzeugs nicht für alle Personen dieselbe Alkoholgrenze. Für die meisten Lenker gilt ein allgemeiner Grenzwert, während bei bestimmten Führerscheinklassen und Situationen deutlich strengere Regeln gelten. Dieser Überblick zeigt die Grenzwerte im Jahr 2026 und die möglichen rechtlichen Folgen.
Welche Alkoholgrenze gilt?
Die allgemeine Regel lautet: Der Blutalkoholgehalt muss beim Lenken eines Fahrzeugs weniger als 0,5 Promille betragen. Das gilt für die meisten Besitzer eines Führerscheins.
Entscheidend ist die Formulierung „weniger als 0,5 Promille“. Es geht also nicht um „höchstens 0,5 Promille“: Genau 0,5 Promille gelten bereits als Überschreitung des Grenzwerts.
Die Regel betrifft nicht nur das Lenken, sondern auch das Inbetriebnehmen eines Fahrzeugs. Eine Verwaltungsübertretung begeht daher auch, wer ein Fahrzeug mit einem über dem erlaubten Wert liegenden Alkoholgehalt in Betrieb nimmt.
Wann gilt die Grenze von 0,1 Promille?
In bestimmten Fällen gilt eine Grenze von 0,1 Promille. Schon ein einzelnes alkoholisches Getränk kann dann ausreichen, um den erlaubten Wert zu überschreiten.
- AM-Klasse (Moped): bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.
- Probeführerschein: bis zum Ende der Probezeit, ausgenommen AM und F. Bei A1 und L17 jedenfalls bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Übungsfahrten („L“): während der Übungsfahrt für die fahrende Person und die Begleitperson.
- Ausbildungsfahrten L17: während der Ausbildungsfahrt für die fahrende Person und die Begleitperson.
- Fahrschulfahrten: während der Fahrstunde für die lernende Person und die Fahrlehrerin beziehungsweise den Fahrlehrer.
- Führerscheinklasse C (Lkw): immer.
- Führerscheinklasse D (Bus): immer.
- Führerscheinklasse F (Traktor): bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.
- Schülertransporte: immer.
Bei Übungsfahrten und Fahrschulfahrten gilt die Grenze von 0,1 Promille nicht nur für die Begleitperson oder die Fahrlehrerin beziehungsweise den Fahrlehrer, sondern auch für die Person am Steuer.
Wie wird der Wert des Alkoholtests umgerechnet?
Das polizeiliche Atemalkoholmessgerät, der Alkomat, misst den Alkoholgehalt der ausgeatmeten Luft in Milligramm pro Liter (mg/l). Die gesetzlichen Grenzwerte werden hingegen als Blutalkoholgehalt in Promille angegeben.
Für die Umrechnung wird der im Atem gemessene Wert mit zwei multipliziert:
- 0,05 mg/l Atemalkohol entsprechen 0,1 Promille Blutalkohol.
- 0,25 mg/l Atemalkohol entsprechen 0,5 Promille Blutalkohol.
- 0,40 mg/l Atemalkohol entsprechen 0,8 Promille Blutalkohol.
Welche Folgen hat eine Überschreitung?
Wer mit mehr Alkohol als dem jeweils geltenden Grenzwert fährt, muss jedenfalls mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Welche zusätzlichen Folgen eintreten, hängt vom Ausmaß der Alkoholisierung ab.
- Vormerkdelikt: Der Verstoß wird im Vormerksystem eingetragen, das umgangssprachlich auch als „Punktesystem“ für den Führerschein bezeichnet wird.
- Führerscheinentzugsdelikt: Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille handelt es sich um ein Delikt, das mit einem Führerscheinentzug verbunden ist.
Zusätzlich zur Geldstrafe können weitere Kosten entstehen, etwa für eine Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung.
Welche österreichischen Gesetze sind relevant?
Die Regelungen zum Alkohol am Steuer finden sich insbesondere in drei österreichischen Rechtsvorschriften:
- Führerscheingesetz (FSG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Kraftfahrgesetz (KFG)
Häufige Fragen
Darf ich mit genau 0,5 Promille noch fahren?
Nein. Der Blutalkoholgehalt muss weniger als 0,5 Promille betragen. Genau 0,5 Promille gelten bereits als Überschreitung.
Welche Grenze gilt beim Probeführerschein?
Für Personen mit Probeführerschein gilt – mit Ausnahme der Klassen AM und F – während der Probezeit die Grenze von 0,1 Promille. Bei A1 und L17 gilt sie jedenfalls bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Darf die Begleitperson bei einer Übungsfahrt Alkohol trinken?
Nein. Bei Übungsfahrten („L“) und Ausbildungsfahrten L17 gilt für die Begleitperson ebenfalls die Grenze von 0,1 Promille.
Ab wann kann der Führerschein entzogen werden?
Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille gilt Alkohol am Steuer als Führerscheinentzugsdelikt. Bei einer Überschreitung unterhalb dieses Werts handelt es sich um ein Vormerkdelikt.
Praktische Schritte
- Prüfe, welche Alkoholgrenze für deine Führerscheinklasse und deine konkrete Fahrsituation gilt.
- Wenn du Alkohol getrunken hast, fahre nicht und nimm das Fahrzeug nicht in Betrieb.
- Beachte, dass Atemalkoholwerte in mg/l angegeben werden und für die Orientierung mit zwei multipliziert werden.
- Informiere dich nach einer Kontrolle über mögliche Verwaltungsstrafe, Vormerkung, Nachschulung und verkehrspsychologische Untersuchung.
- Hole bei rechtlichen Fragen fachkundige Beratung ein. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Gesundheitsberatung.
Quelle: oesterreich.gv.at