Drohnenfliegen in Österreich 2026: Diese Regeln musst du kennen

Ob beim Fotografieren in den Bergen oder beim Fliegen als Hobby: Vor dem ersten Drohnenflug in Österreich solltest du die geltenden Regeln kennen. Sie beruhen auf der EU-Drohnenverordnung und richten sich vor allem nach dem Gewicht und der Klasse der Drohne.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ab 250 Gramm ist ein Drohnenführerschein verpflichtend. Er besteht aus einer kostenlosen Online-Schulung und einem Test mit 40 Fragen.
- Die Registrierung als Betreiber bei Austro Control kostet 46,80 Euro und gilt drei Jahre.
- In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern. Die Drohne muss dabei ständig mit bloßem Auge sichtbar sein.
- Erforderlich ist eine spezielle Luftfahrthaftpflichtversicherung. Eine gewöhnliche Haushaltsversicherung reicht nicht aus.
- Über Flughäfen und in beschränkten Lufträumen darfst du nur mit vorheriger Genehmigung fliegen.
Welche Drohnenkategorien gibt es?
Die EU-Regelung unterscheidet drei Betriebskategorien:
- Offene Kategorie (open): Sie gilt vor allem für private und viele gewerbliche Drohnenflüge im Hobbybereich.
- Spezielle Kategorie (specific): Wenn eine Voraussetzung der offenen Kategorie nicht erfüllt ist, ist eine Genehmigung erforderlich. Beispiele sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS), ein Kameraflug mit einer Drohne über 4 kg über einem Stadtgebiet oder der Einsatz von Drohnen über 25 kg.
- Zertifizierte Kategorie (certified): Sie betrifft Einsätze mit einem ähnlichen Risiko wie bei einem bemannten Flug, etwa die Beförderung von Personen oder gefährlichen Gütern. Dafür ist eine Genehmigung erforderlich.
Welche Drohnenklasse gilt für deine Drohne?
Die CE-Kennzeichnung der Drohne – von C0 bis C4 – bestimmt, wo und wie du fliegen darfst. Entscheidend sind unter anderem das Gewicht, die erforderliche Prüfung und der Abstand zu anderen Menschen.
- C0: unter 250 g, Unterkategorie A1; Flüge über Menschen sind möglich.
- C1: ab 250 g und unter 900 g, Unterkategorie A1; Flüge über Menschen sind nicht erlaubt.
- C2: ab 900 g und unter 4 kg, Unterkategorie A2 oder A3; mindestens 30 Meter Abstand zu Menschen, im langsamen Modus mit höchstens 3 m/s mindestens 5 Meter.
- C3 und C4: ab 4 kg und unter 25 kg, Unterkategorie A3; mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Industrie-, Gewerbe- und Erholungsgebieten.
In der Unterkategorie A1 dürfen C0- und C1-Drohnen im „Follow-me“-Modus innerhalb von 50 Metern eingesetzt werden. In A3 dürfen sich im Fluggebiet keine unbeteiligten Personen aufhalten.
Allgemeine Flugregeln in der offenen Kategorie
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter.
- Die Drohne muss ohne technische Hilfsmittel ständig und direkt mit bloßem Auge sichtbar sein.
- Der für Gewicht und Drohnenklasse vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu Menschen muss eingehalten werden.
- Seit dem 1. Januar ist die Fernidentifizierung („Remote ID“) verpflichtend. Dabei werden unter anderem die Flughöhe, die Position und die Betreiberkennung ausgestrahlt. Die Funktion zur Luftraumüberwachung („Geo-Awareness“) warnt zusätzlich vor Verstößen gegen Luftraumregeln. Für Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 ist dies verpflichtend; Drohnen der Klassen C0 und C4 sowie selbst gebaute Drohnen bis 25 kg sind ausgenommen.
Ob ein Flug erlaubt oder genehmigungspflichtig ist, kannst du auf der Karte map.dronespace.at prüfen.
Wer muss sich registrieren und was kostet das?
Registriert wird der Betreiber, nicht jede einzelne Drohne. Eine Registrierung ist erforderlich, wenn:
- die Drohne mindestens 250 g wiegt,
- sie auch unter 250 g bei einem Zusammenstoß eine Bewegungsenergie von mehr als 80 Joule übertragen kann,
- sie unter 250 g wiegt, aber über einen Sensor zur Aufzeichnung personenbezogener Daten verfügt, zum Beispiel eine Kamera. Ausgenommen sind Spielzeugdrohnen für Kinder unter 14 Jahren.
Wichtige Registrierungsdaten
- Mindestalter des Betreibers: 18 Jahre
- Wohnsitz: Hauptwohnsitz in Österreich
- Mindestdeckung der Versicherung: 750.000 SZR (Sonderziehungsrechte)
- Gebühr: 46,80 Euro
- Gültigkeit: drei Jahre
Die Registrierung erfolgt online auf dronespace.at mit ID Austria, EU Login oder einer hochgeladenen Ausweiskopie. Die erhaltene Betreiberregistrierungsnummer muss auf jeder verwendeten Drohne gut sichtbar angebracht werden. Dafür genügt ein wasserfester Stift. Ändern sich deine Daten, etwa durch einen Umzug, musst du Austro Control per E-Mail informieren.
Wie erhält man den Drohnenführerschein?
Ab 250 Gramm ist der Drohnenführerschein in allen Unterkategorien der offenen Kategorie verpflichtend. Die Online-Schulung und der Test mit 40 Multiple-Choice-Fragen sind kostenlos. Behandelt werden unter anderem Flugsicherheit, Betriebsverfahren, Versicherung und Datenschutz.
- Mindestalter als Pilot oder Pilotin: 16 Jahre, mit einigen Ausnahmen, etwa bei Spielzeugdrohnen
- Gültigkeit: fünf Jahre
- Unterkategorie A2: Dafür sind Flugpraxis und eine theoretische Prüfung bei Austro Control erforderlich. Die Anmeldung ist per E-Mail mindestens zehn Werktage vor dem gewünschten Termin möglich.
Den Drohnenführerschein und die Versicherungspolizze musst du bei jedem Flug bei dir haben – entweder auf Papier oder auf dem Smartphone. Die Prüfung kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und gilt in allen Mitgliedstaaten.
Häufige Fragen
Muss eine Drohne unter 250 Gramm registriert werden?
Ja, wenn sie eine Kamera hat oder bei einem Zusammenstoß mehr als 80 Joule Bewegungsenergie übertragen kann. Ausgenommen sind Spielzeugdrohnen für Kinder unter 14 Jahren.
Reicht meine Haushaltsversicherung aus?
Nein. Eine gewöhnliche private Haftpflicht- oder Haushaltsversicherung reicht für Drohnen nicht aus. Du brauchst eine spezielle Luftfahrthaftpflichtversicherung.
Darf mein 16-jähriges Kind eine Drohne fliegen?
Als Pilot oder Pilotin kann die Person ab 16 Jahren den Drohnenführerschein erwerben. Als Betreiber darf sie sich jedoch erst ab 18 Jahren registrieren.
Was gilt für Genehmigungen aus der Zeit vor 2020?
Betriebsgenehmigungen, die vor dem 31. Dezember 2020 ausgestellt wurden, bleiben gültig. Die Online-Registrierung ist trotzdem erforderlich.
Praktische Schritte vor dem ersten Flug
- Prüfe das Gewicht, die CE-Klasse und die Unterkategorie deiner Drohne.
- Kontrolliere auf map.dronespace.at, ob am geplanten Ort Einschränkungen oder Genehmigungspflichten bestehen.
- Schließe eine spezielle Luftfahrthaftpflichtversicherung mit mindestens 750.000 SZR Deckung ab.
- Registriere dich als Betreiber bei Austro Control, falls dies für deine Drohne erforderlich ist.
- Absolviere die kostenlose Online-Schulung und den 40-Fragen-Test, sofern du den Drohnenführerschein brauchst.
- Bringe die Betreiberregistrierungsnummer gut sichtbar an der Drohne an.
- Nimm den Drohnenführerschein und die Versicherungspolizze bei jedem Flug mit und halte Flughöhe, Sichtkontakt sowie die vorgeschriebenen Abstände ein.
Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen und stellt keine Beratung dar. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Für eine fachliche Einschätzung wende dich an eine geeignete Fachperson.
Quelle: oesterreich.gv.at